Veröffentlichung von maschinenlesbaren der Umweltgefahren in Leipzig

Anfrage an: Stadt Leipzig

Zur visuellen Aufbereitung der Umweltgefahren in Leipzig, insbesondere der Hochwassergefahren bin ich an maschinenlesbaren Daten interessiert.
Die Stadt Leipzig veröffentlicht hierzu Dokumente im PDF Format wie zum Beispiel:
http://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/umwelt-und-naturschutz/hochwasserschutz/gefahrenkarten/.

Können Sie mir diese Informationen in einem offenen Format wie CSV, XLS zukommen lassen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
Pascal Müller
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadt Leipzig Details
Von
Pascal Müller
Betreff
Veröffentlichung von maschinenlesbaren der Umweltgefahren in Leipzig [#10299]
Datum
24. Juni 2015 22:22
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur visuellen Aufbereitung der Umweltgefahren in Leipzig, insbesondere der Hochwassergefahren bin ich an maschinenlesbaren Daten interessiert. Die Stadt Leipzig veröffentlicht hierzu Dokumente im PDF Format wie zum Beispiel: http://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/umwelt-und-naturschutz/hochwasserschutz/gefahrenkarten/. Können Sie mir diese Informationen in einem offenen Format wie CSV, XLS zukommen lassen?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Pascal Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Pascal Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Pascal Müller
Stadt Leipzig
Sehr geehrter Herr Müller, Ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung zu maschinenlesbaren Daten insbeso…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Veröffentlichung von maschinenlesbaren der Umweltgefahren in Leipzig [#10299] [Antwort]
Datum
29. Juni 2015 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, Ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung zu maschinenlesbaren Daten insbesondere zum Hochwasserschutz haben wir an das Amt für Umweltschutz weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Amt für Umweltschutz Tel. 0341/ 123 3409 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leipzig
Ihre E-Mail vom 24.06.2015 Veröffentlichung von maschinenlesbaren Daten der Umweltgefahren in Leipzig Sehr geehrt…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Ihre E-Mail vom 24.06.2015
Datum
16. Juli 2015 12:06
Status
Warte auf Antwort
Veröffentlichung von maschinenlesbaren Daten der Umweltgefahren in Leipzig Sehr geehrter Herr Müller, auf der Internetseite der Stadt Leipzig: http://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/umwelt-und-naturschutz/hochwasserschutz/gefahrenkarten/ können Sie die Hochwassergefahrenkarten im pdf-Format einsehen und nutzen. Die Herausgabe von offenen Formaten (Primärdaten) ist der Stadt Leipzig nicht möglich, da sie nicht Eigentümer derselben ist. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Anfrage an das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (www.smul.sachsen.de). Mit freundlichen Grüßen
Pascal Müller
AW: Ihre E-Mail vom 24.06.2015 [#10299] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "…
An Stadt Leipzig Details
Von
Pascal Müller
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 24.06.2015 [#10299]
Datum
9. August 2015 13:56
An
Stadt Leipzig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Veröffentlichung von maschinenlesbaren der Umweltgefahren in Leipzig" vom 24.06.2015 (#10299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Pascal Müller Anfragenr: 10299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Pascal Müller << Adresse entfernt >>
Pascal Müller
AW: AW: Ihre E-Mail vom 24.06.2015 [#10299] Sehr geehrte Damen und Herren, In Ihrer Email vom 16. Juli schreiben …
An Stadt Leipzig Details
Von
Pascal Müller
Betreff
AW: AW: Ihre E-Mail vom 24.06.2015 [#10299]
Datum
9. August 2015 13:59
An
Stadt Leipzig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, In Ihrer Email vom 16. Juli schreiben Sie: Die Herausgabe von offenen Formaten (Primärdaten) ist der Stadt Leipzig nicht möglich, da sie nicht Eigentümer derselben ist. Können Sie mir bitte alle Verträge zukommen lassen, welche die Stadt Leipzig bezüglich den angeforderten Unterlagen hat, und aus denen klar hervorgeht, weshalb diese Daten der Stadt nicht gehören. Mit freundlichen Grüßen, Pascal Müller Anfragenr: 10299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Pascal Müller << Adresse entfernt >>
Stadt Leipzig
Ihre E-Mail vom 09.08.2015 Sehr geehrter Herr Müller, wie Ihnen bereits mitgeteilt, ist der Freistaat Sachsen Eig…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Ihre E-Mail vom 09.08.2015
Datum
2. Oktober 2015 07:32
Status
Sehr geehrter Herr Müller, wie Ihnen bereits mitgeteilt, ist der Freistaat Sachsen Eigentümer dieser Daten. Die Bezugsquelle für die Herausgabe möglicher Primärdaten erhielten Sie bereits Die Stadt Leipzig hat für die Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben die HWSK`s vom Freistaat erhalten. Verträge wurden dazu nicht geschlossen. Ich betrachte damit den Vorgang für abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen

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Pascal Müller
AW: Ihre E-Mail vom 09.08.2015 [#10299] Sehr geehrt<< Anrede >> Ich halte hiermit meine Anfrage nach…
An Stadt Leipzig Details
Von
Pascal Müller
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 09.08.2015 [#10299]
Datum
2. Oktober 2015 07:45
An
Stadt Leipzig
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich halte hiermit meine Anfrage nach der Offenlegung der Primärdaten aufrecht. Sollte es rechtliche Grundlagen geben, die dies verhindern (wie zb. nicht existierende Verträge), bitte ich Sie mir diese zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Pascal Müller Anfragenr: 10299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Pascal Müller << Adresse entfernt >>