Veröffentlichung von Urteilen durch das Sozialgericht Köln

Anfrage an: Sozialgericht Köln

gem. GG Art. 3 Abs. l, GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2 und 3, GG Art. 92, UrhG § 5, AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, DRiG § 4 Abs. 2 Nr. 1, DRiG § 42, EGGVG § 4 sind Sie verpflichte alle öffentlichen Urteile der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. (BVerwG, Urteil vom 26.02.1997 Az.: 6 C 3.96; GRUR 1992, 53, 54; Bundesgerichtshof IV AR (VZ) 2/16; BVerfG Beschl. v. 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15)

Leider kann ich auf Ihrer Internetpräsenz nur einige wenige Urteile finden.

Daher bitte ich um Zugang/Abschriften zu allen jemals durch das Sozialgericht Köln gesprochenen öffentlichen Urteilen und Beschlüsse, damit ich diese öffentlich zugänglich machen kann.

Alt. wäre ich auch mit einer Veröffentlichung auf Ihrem Internetportal einverstanden.

Bitte teilen Sie mir die evtl. entstehenden Kosten, welche für das Kopieren all dieser Urteile entstehen, mit. (PDF-Versionen der Urteile sind ausreichend.)

Auch fordere ich Sie auf, zukünftig alle öffentlichen Urteile, welche "Im Namen des Volkes" gesprochen wurden, dem "Volke" durch eine Veröffentlichung zugänglich zu machen.

Nur so kann Transparenz, welche für eine Demokratie unerlässlich ist, hergestellt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Sozialgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichung von Urteilen durch das Sozialgericht Köln [#174348]
Datum
16. Januar 2020 18:09
An
Sozialgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gem. GG Art. 3 Abs. l, GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2 und 3, GG Art. 92, UrhG § 5, AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, DRiG § 4 Abs. 2 Nr. 1, DRiG § 42, EGGVG § 4 sind Sie verpflichte alle öffentlichen Urteile der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. (BVerwG, Urteil vom 26.02.1997 Az.: 6 C 3.96; GRUR 1992, 53, 54; Bundesgerichtshof IV AR (VZ) 2/16; BVerfG Beschl. v. 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15) Leider kann ich auf Ihrer Internetpräsenz nur einige wenige Urteile finden. Daher bitte ich um Zugang/Abschriften zu allen jemals durch das Sozialgericht Köln gesprochenen öffentlichen Urteilen und Beschlüsse, damit ich diese öffentlich zugänglich machen kann. Alt. wäre ich auch mit einer Veröffentlichung auf Ihrem Internetportal einverstanden. Bitte teilen Sie mir die evtl. entstehenden Kosten, welche für das Kopieren all dieser Urteile entstehen, mit. (PDF-Versionen der Urteile sind ausreichend.) Auch fordere ich Sie auf, zukünftig alle öffentlichen Urteile, welche "Im Namen des Volkes" gesprochen wurden, dem "Volke" durch eine Veröffentlichung zugänglich zu machen. Nur so kann Transparenz, welche für eine Demokratie unerlässlich ist, hergestellt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174348 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sozialgericht Köln
Automatische Rückantwort Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Ant…
Von
Sozialgericht Köln
Betreff
Automatische Rückantwort
Datum
16. Januar 2020 18:09
Status
Warte auf Antwort
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