Veröffentlichung von Wahlergebnissen (Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten)

Anfrage an: Handelskammer Hamburg


Die Ergebnisse der Präses- und Präsidiumswahl vom 08. Mai 2014.

Grundlage hierfür ist die Einschätzung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Dieser hat in seiner Stellungnahme vom 24.7.2014 - die Ihnen auch vorliegt - festgestellt, „dass im vorliegenden Fall ein überwiegendes Interesse an den Stimmzahlen zur Präses- und Präsidiumswahl besteht. Das Informationsinteresse ist hier aus nachfolgenden Erwägungen höher zu bewerten als die schutzwürdigen Belange der gewählten Mitglieder“.

Die Aussage ist eindeutig. Die Zurückhaltung der Ergebnisse ist auch nicht durch die Satzung gedeckt. Zudem führt der Datenschutzbeauftragte aus: „Wahlen dienen in einer demokratischen Grundordnung dem maßgeblichen Ausdruck der Meinung und des Willens der Bevölkerung.“

Ich möchte Sie bitten mir zügig Bescheid zu geben ob Sie die Wahlergebnisse veröffentlichen wollen oder nicht. Nach § 13 des Transparenzgesetzes sollen die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden.

Da Ihnen die entsprechende Stellungnahme das Datenschutzbeauftragten vorliegt und Präsidium und Plenum beschlossen haben die Informationen nicht zu veröffentlichen gehe ich davon aus, dass Sie innerhalb einer Woche entscheiden können ob Sie die Informationen doch noch veröffentlichen wollen oder nicht. Eine spätere Frist würde ich als Missbrauch des Transparenzgesetzes ansehen und der entsprechenden Behörde zur Kenntnis bringen.

Ich weise vorab darauf hin, das ich bei einem negativen Bescheid meiner Anfrage Widerspruch einlegen und im Falle der Ablehnung des Widerspruchs Klage beim Verwaltungsgericht erheben werden.

Bitte bedenken Sie dass unnötige Prozesskosten eine Verschwendung von Mitgliedsbeiträgen sind. Ein Festhalten an Ihrer Rechtsposition bringt den Mitgliedern der Handelskammer keinen einzigen Vorteil. Der einzige Vorteil gehört einzelnen Personen aus dem Präsidium, die offensichtlich ein scheinbar etwas eigentümliches Verhältnis zur Demokratie haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. August 2014
  • Frist
    9. September 2014
  • Ein:e Follower:in
Stefan Duphorn
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Handelskammer Hamburg Details
Von
Stefan Duphorn
Betreff
Veröffentlichung von Wahlergebnissen (Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten) [#6966]
Datum
8. August 2014 14:15
An
Handelskammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Ergebnisse der Präses- und Präsidiumswahl vom 08. Mai 2014. Grundlage hierfür ist die Einschätzung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Dieser hat in seiner Stellungnahme vom 24.7.2014 - die Ihnen auch vorliegt - festgestellt, „dass im vorliegenden Fall ein überwiegendes Interesse an den Stimmzahlen zur Präses- und Präsidiumswahl besteht. Das Informationsinteresse ist hier aus nachfolgenden Erwägungen höher zu bewerten als die schutzwürdigen Belange der gewählten Mitglieder“. Die Aussage ist eindeutig. Die Zurückhaltung der Ergebnisse ist auch nicht durch die Satzung gedeckt. Zudem führt der Datenschutzbeauftragte aus: „Wahlen dienen in einer demokratischen Grundordnung dem maßgeblichen Ausdruck der Meinung und des Willens der Bevölkerung.“ Ich möchte Sie bitten mir zügig Bescheid zu geben ob Sie die Wahlergebnisse veröffentlichen wollen oder nicht. Nach § 13 des Transparenzgesetzes sollen die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden. Da Ihnen die entsprechende Stellungnahme das Datenschutzbeauftragten vorliegt und Präsidium und Plenum beschlossen haben die Informationen nicht zu veröffentlichen gehe ich davon aus, dass Sie innerhalb einer Woche entscheiden können ob Sie die Informationen doch noch veröffentlichen wollen oder nicht. Eine spätere Frist würde ich als Missbrauch des Transparenzgesetzes ansehen und der entsprechenden Behörde zur Kenntnis bringen. Ich weise vorab darauf hin, das ich bei einem negativen Bescheid meiner Anfrage Widerspruch einlegen und im Falle der Ablehnung des Widerspruchs Klage beim Verwaltungsgericht erheben werden. Bitte bedenken Sie dass unnötige Prozesskosten eine Verschwendung von Mitgliedsbeiträgen sind. Ein Festhalten an Ihrer Rechtsposition bringt den Mitgliedern der Handelskammer keinen einzigen Vorteil. Der einzige Vorteil gehört einzelnen Personen aus dem Präsidium, die offensichtlich ein scheinbar etwas eigentümliches Verhältnis zur Demokratie haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn

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Handelskammer Hamburg
Der Bescheid der Handelskammer
Von
Handelskammer Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Der Bescheid der Handelskammer
Datum
4. September 2014
Status
Anfrage abgeschlossen