Veröffentlichung von Wahlergebnissen

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Leider musste ich feststellen, dass die detaillierten Informationen zu Wahlergebnissen vergangener Wahlen momentan (30.03.2019, 17:30) nicht mehr auf den Webseiten der Landeswahlleitung zu finden sind. Statt den bisherigen Seiten mit ausführlichen Tabellen wir eine Nachricht "Diese Seite befindet sich im Aufbau!" angezeigt.

Die transparente Veröffentlichung von Wahlergebnissen ist ein essentieller Bestandteil einer Demokratie und das Fehlen dieser Informationen im Internet ist inakzeptabel.

Bitte senden Sie mir daher folgendes zu:
Die detaillierten Ergebnisse für alle Wahlen des Landes Bayern seit seinem bestehen. Die Daten sind in maschinenlesbaren Form (CSV, OpenDocument oder Ähnliches) zu veröffentlichen.

Alternativ können Sie diese Informationen auch zeitnah im Internet veröffentlichen und mir die Internet-Adresse mitteilen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2019
  • Frist
    29. April 2019
  • Ein:e Follower:in
Alexander Wunschik
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Leider musste ich feststellen, dass die detaillier…
An Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern Details
Von
Alexander Wunschik
Betreff
Veröffentlichung von Wahlergebnissen [#63213]
Datum
30. März 2019 17:47
An
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Leider musste ich feststellen, dass die detaillierten Informationen zu Wahlergebnissen vergangener Wahlen momentan (30.03.2019, 17:30) nicht mehr auf den Webseiten der Landeswahlleitung zu finden sind. Statt den bisherigen Seiten mit ausführlichen Tabellen wir eine Nachricht "Diese Seite befindet sich im Aufbau!" angezeigt. Die transparente Veröffentlichung von Wahlergebnissen ist ein essentieller Bestandteil einer Demokratie und das Fehlen dieser Informationen im Internet ist inakzeptabel. Bitte senden Sie mir daher folgendes zu: Die detaillierten Ergebnisse für alle Wahlen des Landes Bayern seit seinem bestehen. Die Daten sind in maschinenlesbaren Form (CSV, OpenDocument oder Ähnliches) zu veröffentlichen. Alternativ können Sie diese Informationen auch zeitnah im Internet veröffentlichen und mir die Internet-Adresse mitteilen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Wunschik <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Wunschik << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Sehr geehrter Herr Wunschik, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten können: Der Relaunch un…
Von
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Betreff
AW: Veröffentlichung von Wahlergebnissen [#63213]
Datum
1. April 2019 17:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wunschik, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten können: Der Relaunch unseres Internetangebotes ist derzeit in vollem Gange. Wir bitten um Verständnis, dass für einen kurzen Zeitraum nicht alle Informationen wie gewohnt abrufbar sind. Die von Ihnen gewünschten Daten können Sie zwischenzeitlich kostenfrei in unserer GENESIS-Online Datenbank (http://www.statistikdaten.bayern.de/) abrufen und in verschiedenen Dateiformaten speichern. Die Ergebnisse der Wahlen und Volksentscheide in Bayern finden Sie hier: https://www.statistikdaten.bayern.de/genesis/online?sequenz=statistiken&selectionname=14* Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass alle Wahlergebnisse den rechtlichen Anforderungen entsprechend im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht wurden. Das Internetangebot des Staatsanzeigers finden sie hier: https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatsanzeiger.html. Eine darüberhinausgehende Rechtspflicht zu einer Veröffentlichung von Wahlergebnissen im Internet besteht nicht (siehe hierzu § 79 Abs. 3 Satz 1 Europawahlordnung - EuWO, § 86 Abs. 3 Satz 1 Bundeswahlordnung - BWO und § 88 Abs. 2 Satz 1 Landeswahlordnung - LWO). Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiter helfen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Wunschik
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihrer schnelle Antwort. > Der Relaunch unseres Internetangebot…
An Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern Details
Von
Alexander Wunschik
Betreff
AW: Veröffentlichung von Wahlergebnissen [#63213]
Datum
1. April 2019 20:41
An
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihrer schnelle Antwort. > Der Relaunch unseres Internetangebotes ist derzeit in vollem Gange. Wir bitten um Verständnis, dass für einen kurzen Zeitraum nicht alle Informationen wie gewohnt abrufbar sind. Natürlich ist es sehr zu begrüßen, wenn Sie ihr bisheriges System zur Dokumentation von Wahlergebnissen aktualisieren - dies ist meiner Meinung nach auch dringend notwendig. Wenig Verständnis habe ich allerdings dafür, dass die existierenden Webseiten vom Netz genommen wurden bevor das neue System funktional ist. > Die von Ihnen gewünschten Daten können Sie zwischenzeitlich kostenfrei in unserer GENESIS-Online Datenbank (http://www.statistikdaten.bayern.de/) abrufen und in verschiedenen Dateiformaten speichern. Leider konnte ich die detaillierten Wahlergebnisse bisheriger Volksbegehren nicht in der GENESIS-Online finden. Auch Ergebnisse zu anderen Wahlen (z.B. Bezirkswahl) scheinen hier zu fehlen. Außerdem sind die bestehenden Daten nicht sinnvoll gegliedert und gekennzeichnet. Auch meine Suche unter bayerische-staatszeitung.de blieb leider erfolglos. > Eine darüberhinausgehende Rechtspflicht zu einer Veröffentlichung von Wahlergebnissen im Internet besteht nicht § 88 Abs. 2 Satz 1 LWO sieht ausdrücklich eine Veröffentlichung in Internet vor. Wenn dies auch keine Verpflichtung ist so hat der Gesetzgeber bereits 1994 hier ganz klar eine Absichtserklärung formuliert. Das Sie sich jetzt, 25 Jahre später, darauf zu berufen, dass es ja keine Verpflichtung zur digitalen Veröffentlichung gebe ist für mich sehr irritierend! Ich arbeite an einer Journalistischen Auswertung aller bisherigen Volksbegehren in Bayern und möchte Sie deshalb weiterhin bitte mir zumindest die detaillieren Wahlergebnisse aller 21 seit 1946 stattgefundenen Volksbegehren in maschinenlesbarer Form zukommen zu lassen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Mit freundlichen Grüßen Alexander Wunschik Anfragenr: 63213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Wunschik << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Sehr geehrter Herr Wunschik, anbei die erbetenen endgültigen Ergebnisse der Volksbegehren seit 1946. Die Tabellen…
Von
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Betreff
AW: Veröffentlichung von Wahlergebnissen [#63213]
Datum
4. April 2019 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wunschik, anbei die erbetenen endgültigen Ergebnisse der Volksbegehren seit 1946. Die Tabellen stellen wir kostenfrei zur Verfügung. In Kürze werden diese Daten auch wieder kostenfrei in unserem Internetangebot abrufbar sein. In elektronischer Form liegen uns nach Kommunen aufgeschlüsselte Ergebnisse derzeit lediglich seit dem Volksbegehren "Gentechnikfrei aus Bayern" im Jahr 1998 vor. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiter helfen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Alexander Wunschik
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die schnelle Antwort und die ausführlichen Daten. Mit freundliche…
An Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern Details
Von
Alexander Wunschik
Betreff
AW: Veröffentlichung von Wahlergebnissen [#63213]
Datum
4. April 2019 22:20
An
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die schnelle Antwort und die ausführlichen Daten. Mit freundlichen Grüßen Alexander Wunschik Anfragenr: 63213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Wunschik << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>