Veröffentlichungspflichten von Gerichtsentscheidungen

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Antrag nach dem IFG

Am 06.01.2020 verhängte das Sozialgericht Nordhausen gegen das Jobcenter in acht eigenständigen Verfahren Missbrauchsgebühren weil sich der Kreis geweigert hatte den Auflagen des Bundessozialgerichts zu folgen und die Wohnkosten aktuell zu ermitteln und höhere Leistungen auszukehren.

Bereits am 24. Januar 2020 stellte ich eine Anfrage an das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis mit dem Antrag auf die Übersendung oder Veröffentlichung der Urteile zu den erhobenen Missbrauchsgebühren.

am 24.02.2020 benannte das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis die nachgefragten Aktenzeichen, eine Veröffentlichung nach Bürgeranfrage wurde bis heute nicht Folge geleistet..

S 12 AS 1736/18
S 12 AS 770/19
S 12 AS 1434/18
S 12 AS 1477/18
S 12 AS 552/19
S 12 AS 2122/18
S 12 AS 1220/19
S 12 AS 247/19

Zunächst einmal ist festzustellen, dass ich bei etlichen ähnlichen Urteilsanforderungen in anderen Bundesländern erfolgreich war.

Einvernehmlich mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten wurden auch durch die zuständigen Jobcenter Urteile kostenfrei übersandt oder veröffentlicht.

Aber auch meine Hinweise auf die höchstrichterliche Rechtsprechung
zur Veröffentlichungspflicht von Gerichtsentscheidungen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Oberlandesgericht (OLG) München)

Machtwort vom BGH - Urteile sind für alle da
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16)
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-hzivilgerichte-muessen-urteile-anonymisiert-veroeffentlichen/

1. Zunächst bitte ich um Sachaufklärung zur möglichen anderslautenden Weisungen zum Umgang mit der Veröffentlichungsplichten im Sozialgericht Nordhausen oder auch im Bundesland Thüringen
2. Nennung von Links sofern Sie diese Veröffentlichungen kurzfristig anregen möchten
3. Alternativ bitte ich um kostenfreie Übersendung der anonymisierten Urteile an meine Person. (Auf Anonymisierungen von Namen der Richtern und Prozessbeteiligten als Vertreter der Justiz ist wohl inzwischen zu verzichten)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag na…
An Sozialgericht Nordhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichungspflichten von Gerichtsentscheidungen [#237084]
Datum
9. Januar 2022 12:06
An
Sozialgericht Nordhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem IFG Am 06.01.2020 verhängte das Sozialgericht Nordhausen gegen das Jobcenter in acht eigenständigen Verfahren Missbrauchsgebühren weil sich der Kreis geweigert hatte den Auflagen des Bundessozialgerichts zu folgen und die Wohnkosten aktuell zu ermitteln und höhere Leistungen auszukehren. Bereits am 24. Januar 2020 stellte ich eine Anfrage an das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis mit dem Antrag auf die Übersendung oder Veröffentlichung der Urteile zu den erhobenen Missbrauchsgebühren. am 24.02.2020 benannte das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis die nachgefragten Aktenzeichen, eine Veröffentlichung nach Bürgeranfrage wurde bis heute nicht Folge geleistet.. S 12 AS 1736/18 S 12 AS 770/19 S 12 AS 1434/18 S 12 AS 1477/18 S 12 AS 552/19 S 12 AS 2122/18 S 12 AS 1220/19 S 12 AS 247/19 Zunächst einmal ist festzustellen, dass ich bei etlichen ähnlichen Urteilsanforderungen in anderen Bundesländern erfolgreich war. Einvernehmlich mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten wurden auch durch die zuständigen Jobcenter Urteile kostenfrei übersandt oder veröffentlicht. Aber auch meine Hinweise auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Veröffentlichungspflicht von Gerichtsentscheidungen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Oberlandesgericht (OLG) München) Machtwort vom BGH - Urteile sind für alle da Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16) https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-hzivilgerichte-muessen-urteile-anonymisiert-veroeffentlichen/ 1. Zunächst bitte ich um Sachaufklärung zur möglichen anderslautenden Weisungen zum Umgang mit der Veröffentlichungsplichten im Sozialgericht Nordhausen oder auch im Bundesland Thüringen 2. Nennung von Links sofern Sie diese Veröffentlichungen kurzfristig anregen möchten 3. Alternativ bitte ich um kostenfreie Übersendung der anonymisierten Urteile an meine Person. (Auf Anonymisierungen von Namen der Richtern und Prozessbeteiligten als Vertreter der Justiz ist wohl inzwischen zu verzichten) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237084/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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