VERORDNUNG (EG) Nr. 2111/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2005 Artikel 13 Sanktionen

wann und gegen welchen Reiseveranstalter wurden Sanktionen, bitte Umfang/Höhe gem. der o.g. Verordnung mitteilen, verhängt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
Joachim Zacharias
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wann und gegen w…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Joachim Zacharias
Betreff
VERORDNUNG (EG) Nr. 2111/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2005 Artikel 13 Sanktionen [#133043]
Datum
24. April 2019 16:06
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wann und gegen welchen Reiseveranstalter wurden Sanktionen, bitte Umfang/Höhe gem. der o.g. Verordnung mitteilen, verhängt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Zacharias <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Joachim Zacharias << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrter Herr Zacharias, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zuständig für Ihren A…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: 425 IFG-Antrag 10539 VERORDNUNG (EG) Nr. 2111/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2005 Artikel 13 Sanktionen [#133043]
Datum
10. Mai 2019 08:39
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrter Herr Zacharias, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zuständig für Ihren Antrag ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Daher bitte ich Sie, sich an das LBA unter der e-mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu wenden. Mit freundlichen Grüßen