Verordnung nach § 5 Abs. 7 Nr. 1 und Nr. 3 Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz

Verordnungen und Verordnungsentwürfe nach § 5 Abs. 7 Nr. 1 und Nr. 3 Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz, soweit solche bisher erlassen wurden. Sollten diese nicht existieren, genügt eine kurze Mitteilung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
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Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verordnungen und Verordnungsentwürfe …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
Verordnung nach § 5 Abs. 7 Nr. 1 und Nr. 3 Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz [#290004]
Datum
11. Oktober 2023 19:41
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verordnungen und Verordnungsentwürfe nach § 5 Abs. 7 Nr. 1 und Nr. 3 Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz, soweit solche bisher erlassen wurden. Sollten diese nicht existieren, genügt eine kurze Mitteilung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valentin Schatz Anfragenr: 290004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290004/ Postanschrift Valentin Schatz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihr IFG Antrag vom 11.10. 2023 Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schatz! Als Anlage übersende ich die Antwort auf die …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihr IFG Antrag vom 11.10. 2023
Datum
3. November 2023 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schatz! Als Anlage übersende ich die Antwort auf die im Betreff genannte IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen