Verordnung nachhaltige Straßenbeleuchtung

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Verordnung zur Renovierung der Straßenbeleuchtung.
Welche Maßnahmen müssen die Kommunen zur Renovierung der Straßenbeleuchtung einhalten?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landesbetrieb für Straßenbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verordnung nachhaltige Straßenbeleuchtung [#277981]
Datum
4. Mai 2023 10:08
An
Landesbetrieb für Straßenbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> die Verordnung zur Renovierung der Straßenbeleuchtung.<< Antragsteller:in >> Welche Maßnahmen müssen die Kommunen zur Renovierung der Straßenbeleuchtung einhalten?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277981/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Landesbetrieb für Straßenbau
Sehr << Antragsteller:in >> der Landesbetrieb für Straßenbau ist für die Beantwortung Ihrer Anfrage n…
Von
Landesbetrieb für Straßenbau
Betreff
AW: Verordnung nachhaltige Straßenbeleuchtung [#277981]
Datum
5. Mai 2023 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Landesbetrieb für Straßenbau ist für die Beantwortung Ihrer Anfrage nicht zuständig. Die Zuständigkeit für innerörtliche Beleuchtung liegt ausschließlich bei den Kommunen selbst. Als Baulastträger für Landes - und Bundesstraßen im Saarland hat der Landesbetrieb keine eigene Zuständigkeit für dieses Thema. Da aus Ihrer Anfrage nicht hervorgeht, an welche Kommune Sie eine Anfrage stellen wollen, ist eine Weiterleitung durch uns nicht möglich, zumal Sie einer Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprechen. Mit freundlichen Grüßen