Verordnung zur Umtauschfrist alter D-Mark Briefmarken in Euro Marken
Anfrage an:
Bundesministerium der Finanzen
Eine Kopie der tatsächlichen Verordnung bzw. des Erlasses bzw. der Rechtsvorschrift, dass die alten D-Mark Briefmarken nur bis zum 30. 06.2002 von der Deutschen Post in neue Euro Marken umgetauscht werden müssen.
Damit meine ich ausdrücklich nicht einen Auszug aus dem Postgesetz oder eine Kopie der betreffenden Pressemitteilung aus dem Jahr 2002, sondern dass tatsächliche Dokument welches Rechtskraft entfaltet und die Umtauschfristen sowie ggf die Ungültigkeit der alten D-Mark Briefmarken regelt.
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. Dezember 2016
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24. Januar 2017
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