Verordnungen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV
Anfrage an:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG)
Verordnungen, Vorgaben, Beschlüsse, Rundschreiben und Leitfäden für Zulassungsstellen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV für eKF (nach eKFV) und Kleinkrafträder ab 2021
Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Februar 2023
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8. März 2023
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