Verpachtung Landwirtschaftlicher Flächen Stadt Karlsruhe

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

- Werden von der Stadt Karlsruhe Flächen für landwirtschaftliche Zwecke verpachtet?
- Wie viel Fläche wird insgesamt von der Stadt Karlsruhe für landwirtschaftliche Zwecke verpachtet, falls vorhanden aufgeschlüsselt nach Art der Nutzung?
- Welche Flächen werden von der Stadt Karlsruhe für landwirtschaftliche Zwecke verpachtet?
- Nach welchen Kriterien werden von der Stadt Karlsruhe Flächen für landwirtschaftliche Zwecke verpachtet?

Falls einzelne Fragen nicht beantwortet werden können bitte ich um Beantwortung der anderen Fragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Werden von der Stadt Karlsruhe F…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verpachtung Landwirtschaftlicher Flächen Stadt Karlsruhe [#301955]
Datum
4. März 2024 19:54
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Werden von der Stadt Karlsruhe Flächen für landwirtschaftliche Zwecke verpachtet? - Wie viel Fläche wird insgesamt von der Stadt Karlsruhe für landwirtschaftliche Zwecke verpachtet, falls vorhanden aufgeschlüsselt nach Art der Nutzung? - Welche Flächen werden von der Stadt Karlsruhe für landwirtschaftliche Zwecke verpachtet? - Nach welchen Kriterien werden von der Stadt Karlsruhe Flächen für landwirtschaftliche Zwecke verpachtet? Falls einzelne Fragen nicht beantwortet werden können bitte ich um Beantwortung der anderen Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301955/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 4. März 2024 wurde an das Liegenschaftsamt der Stadt Kar…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
AW: Verpachtung Landwirtschaftlicher Flächen Stadt Karlsruhe [#301955]
Datum
11. März 2024 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 4. März 2024 wurde an das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe weitergeleitet und ist bei der Abteilung Grundstücksbewirtschaftung am 5. März 2024 eingegangen. Zur Bearbeitung bitten wir noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 4. März 2024 wurde an mich weitergeleitet und ich beantw…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
AW: Verpachtung Landwirtschaftlicher Flächen Stadt Karlsruhe [#301955]
Datum
13. März 2024 10:08
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 4. März 2024 wurde an mich weitergeleitet und ich beantworte Ihre Fragen im Folgenden: - Ja, die Stadt Karlsruhe verpachtet stadteigene Flächen für landwirtschaftliche Zwecke. - Es werden ca. 700 ha verpachtet, die sich aus Acker- und Grünlandflächen zusammensetzten. - Es werden Grundstücke verpachtet, die sich aufgrund der Lage, ihres Zuschnitts und aufgrund ihrer Nutzungsart dafür eignen, soweit sie nicht für stadteigene oder strategische Zwecke benötigt und freigehalten oder von der Stadt selbst bewirtschaftet werden. - Soweit überhaupt freie Flächen für eine Neuverpachtung zur Verfügung stehen, werden diese nach agrarstrukturellen Gesichtspunkten (Arrondierung, Bewirtschaftungsart) an aufstockungsbedürftige Landwirte verpachtet, die bereits mit der Stadt in einem Vertragsverhältnis stehen. Anderweitige Verpachtungen gibt es nur in Einzelfällen. Mit freundlichen Grüßen