Verpflichtung des BZSt zur Nutzung der Leistungen des ITZ Bund

Auf welcher Grundlage ist das BZSt verpflichtet oder gebunden, IT oder IT-nahe Dienstleistungen oder die Implementierung von IT-Verfahren durch das ITZ Bund zu beauftragen? Welche Möglichkeiten gibt es, diese Struktur zu ändern?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher Grundlage ist das BZSt ve…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verpflichtung des BZSt zur Nutzung der Leistungen des ITZ Bund [#265983]
Datum
20. Dezember 2022 16:20
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Grundlage ist das BZSt verpflichtet oder gebunden, IT oder IT-nahe Dienstleistungen oder die Implementierung von IT-Verfahren durch das ITZ Bund zu beauftragen? Welche Möglichkeiten gibt es, diese Struktur zu ändern?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265983/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2022 Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2022
Datum
2. Januar 2023 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Das für I…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Anfrage von Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 20. Dezember 2022 "Verpflichtung des BZSt zur Nutzung der Leistungen des ITZ Bund"
Datum
31. Januar 2023 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
verpflichtungdesbzstzurnutzungderleistu.eml
11,5 KB
image001.png
3,3 KB
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815 Bytes
image003.png
798 Bytes
image004.png
822 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Das für IFG-Anträge zuständige Referat hat uns gebeten Ihnen abschließend zu antworten. Die längere Bearbeitungszeit bitten wir zu entschuldigen. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung hat für ganz Deutschland große Bedeutung. Das ITZBund hat den politischen Auftrag der Bundesregierung, die Verwaltung mit moderner IT zu unterstützen und bereit für die digitale Zukunft zu machen. Entsprechend sieht das IT-Steuerungsmodell der Bundesfinanzverwaltung das ITZBund als zentralen Dienstleister vor. Mit freundlichen Grüßen,