Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" nach § 2 erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Sachsen-Anhalt, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#176926]
Datum
26. Januar 2020 22:58
An
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" nach § 2 erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Sachsen-Anhalt, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 176926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176926 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte<Information-entfernt> der Entwurf der Verpflichtungserklärung des Landes Sachsen-Anhalt gemäß …
Von
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#176926]
Datum
30. Januar 2020 11:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> der Entwurf der Verpflichtungserklärung des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 2 Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ wird derzeit mit dem Bund abgestimmt und verhandelt. Die Entwurfsfassung der Verpflichtungserklärung kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht übermitteln. Grundlage dafür ist §4 Absatz 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 19. Juni 2008: Zum „Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses“ soll danach ein IZG-Antrag „für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung abgelehnt werden, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde“. Dies ist aufgrund der derzeit laufenden Abstimmung und Verhandlung mit dem Bund der Fall. Hinweis: Die Verpflichtungserklärungen der Länder werden nach ihrer Erstellung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vorgelegt. Sie erlangen nach Kenntnisnahme in der GWK Gültigkeit und werden veröffentlicht. Hinsichtlich der Erstellung der Verpflichtungserklärungen sind keine Umweltinformationen oder Verbraucherinformationen betroffen, so dass hilfsweise weder das Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA) noch das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) einschlägig sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ [#176926] [#176926]
Datum
31. Januar 2020 14:57
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/176926 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil "durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen" nicht "vereitelt würde“. Es geht darum Transparenz herzustellen um Beteiligung und Stellungnahme von gewerkschaftlichen oder zivilgesellschaftlichen Akteuren in dem Exekutivhandeln zu ermöglichen. Es geht dabei im eine hohe Summe, die in die Hochschulen fließen werden, und damit auf die Studien- und Arbeitsalltag von Millionen Menschen einwirken. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 176926.pdf Anfragenr: 176926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176926

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Az. IF 142-3.263 Sehr geehrte<Information-entfernt> für Ihre Bitte um Vermittlung in o.g. Angelegenheit …
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Re: [EXTERN] Vermittlung bei Anfrage „Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ [#176926] [#176926]
Datum
28. Februar 2020 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. IF 142-3.263 Sehr geehrte<Information-entfernt> für Ihre Bitte um Vermittlung in o.g. Angelegenheit danke ich Ihnen. Sie hatten beim Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung mit E-Mail vom 26. Januar 2020 einen Antrag auf Zugang zur Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken gestellt. Das Ministerium hatte ihnen mit E-Mail vom 30. Januar 2020 mitgeteilt, dass die Verpflichtungserklärung im Entwurf vorliege, dieser ihnen aufgrund der Abstimmungen und Verhandlungen mit dem Bund nicht übermittelt werden könne. Eine vorzeitige Herausgabe des Entwurfs würde den Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Entscheidung oder Maßnahme vereiteln. Nach Abschluss der Beratungen und Kenntnisnahme durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz werde die Verpflichtungserklärung veröffentlicht. In Ihrer Bitte um Vermittlung tragen Sie sinngemäß vor, dass durch die Herausgabe des Entwurfs der Erfolg einer behördlichen Entscheidung nicht vereitelt werde. Es gehe auch darum, dass gewerk- oder zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt würden und Stellung nehmen könnten. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich von einem Tätigwerden absehe. Wie Sie dem Wortlaut von § 4 Abs. 1 IZG LSA entnehmen können, soll ein Antrag auf Informationszugang für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung abgelehnt werden, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Eine Vereitelung des Erfolgs i.S.d. Gesetzes liegt nach der Kommentarliteratur vor, wenn die Entscheidung bei Offenbarung der Information voraussichtlich überhaupt nicht oder mit anderem Inhalt oder wesentlich später zustände käme (vgl. Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 4 Rn. 29 zum korrespondierenden Bundesrecht). Ihr Begehren ist nach Ihrem eigenen Vortrag gerade darauf ausgerichtet, nach Kenntnis der Information eine unmittelbar bevorstehende Entscheidung noch beeinflussen und damit auch ändern zu können. Das sieht aber das Gesetz nicht vor. Ich halte daher die Ablehnung Ihres Antrags durch das Ministerium im Ergebnis für zutreffend. Der Vollständigkeit halber möchte ich Sie darüber aufmerksam machen, dass auch der von der Behörde bisher nicht geprüfte Schutz behördlicher Beratungen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 IZG LSA als Ausschlussgrund in Betracht kommt. An diesen wäre insbesondere dann zu denken, wenn die Beratungen nicht sofort abgeschlossen, sondern länger andauern sollten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.