Versammlung in den Jahren 2022 - 2023

Anfrage an: Stadt Münster

Eine Übersicht zu den angemeldeten Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Münster. Bitte berücksichtigen Sie dabei Versammlungen der Jahre 2022 - 2023 bis zum heutigen Datum. Bitte geben Sie dabei die erwarteter Teilnehmerzahl, Ort, Zeit und Thema der Versammlung an. Diese Informationen werden nach §10 VersG NRW erhoben.

Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, die Daten in dem Format zuzusenden, das für Sie am bequemsten ist (z. B. als SQL-Dump aus der Datenbank, oder als CSV/XML/JSON/Excel/HTML/...-Datei), und von manuellen Übertragungen zu Excel oder PDF abzusehen.

Ergebnis der Anfrage

Hier gehts weiter mit der Anfrage:
https://fragdenstaat.de/a/284553

Diesmal beim Polizeipräsidium.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Juli 2023
  • Frist
    26. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versammlung in den Jahren 2022 - 2023 [#284533]
Datum
24. Juli 2023 13:46
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht zu den angemeldeten Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Münster. Bitte berücksichtigen Sie dabei Versammlungen der Jahre 2022 - 2023 bis zum heutigen Datum. Bitte geben Sie dabei die erwarteter Teilnehmerzahl, Ort, Zeit und Thema der Versammlung an. Diese Informationen werden nach §10 VersG NRW erhoben. Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, die Daten in dem Format zuzusenden, das für Sie am bequemsten ist (z. B. als SQL-Dump aus der Datenbank, oder als CSV/XML/JSON/Excel/HTML/...-Datei), und von manuellen Übertragungen zu Excel oder PDF abzusehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 284533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284533/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Münster
Sehr << Antragsteller:in >> für Versammlungen, die im Stadtgebiet Münster durchgeführt werden , ist …
Von
Stadt Münster
Betreff
AW: Versammlung in den Jahren 2022 - 2023 [#284533]
Datum
24. Juli 2023 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> für Versammlungen, die im Stadtgebiet Münster durchgeführt werden , ist das Polizeipräsidium Münster als örtliche Versammlungsbehörde zuständig. Nach § 14 Versammlungsgesetz notwendige Anmeldungen von Versammlungen unter freiem Himmel und von Aufzügen werden von der Direktion für Zentrale Aufgaben, Sachgebiet ZA 1.2 Versammlungsrecht, Dienstgebäude Friesenring 43, Raum 69 (Erdgeschoss) bearbeitet (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>, Telefon: 0251 275-2011 oder -2029). Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW beim zuständigen Polizeipräsidium Münster einzureichen. Mit Freundlichen Grüßen