Versammlungen 08.01.2024

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

(1) Zu Versammlungen/Demonstrationen,
die für den im Betreff genannten Tag angezeigt wurden,
alle vorliegende Informationen,
alle "Auflagen", "beschränkende Verfügungen"
und jeden "mit der Versammlungsleitung
kooperierten und vereinbarten Ablauf der Versammlungen",
ebenso derartige Dokumente von anderen (Versammlungs-)Behörden,
die Ihnen zugänglich gemacht wurden,
weil eine dort angezeigte Versammlung auch in Ihrem Zuständigkeitsbereich
stattfand oder (womöglich) stattfinden sollte oder könnte.
Jeweils einschließlich der Anlagen dieser Dokumente.
Die Namen/Adressen von Anzeigenden/Leitern werden nicht begehrt
und können gern geschwärzt werden.

(2) Zu allen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten,
die bei Ihnen eingegangen sind
und/oder die Sie von Amts wegen verfolgen,
die einen Bezug zu einer
Versammlung an dem im Betreff genannten Tag
in Ihren Zuständigkeitsbereich haben,
Anzahl, Normen-Kette des Tatvorwurfs, Aktenzeichen, Bußgeldhöhe bzw. Einstellung.

Ergebnis der Anfrage

Ausgewertet wurden 10 Anzeigen, 10 Bestätigungen.
Die Nutzung von Wilhelmplatz und Exerzierplatz wurde dabei nicht näher geregelt.

In jeder Bestätigung gibt es sechs Teile

1. Beschreibung der Versammlung
2. Beschränkungen nach § 13 Absatz 1 VersFG
3. Kurze Begründung zu jeder Beschränkung
4. Anordnung des Sofortvollzugs der Beschränkungen (immer identischer Text)
5. Hinweise
6. Rechtsmittelbelehrung (immer identischer Text)

Im Folgenden sind diese getrennt aufgeführt,
dabei wurden die "überraschendsten"/"unüblichsten" jeweils nach vorn gestellt.

Das überraschendste war, dass in dem anfänglichen Beschreibungstext
sich ein wohl als Beschränkung/Auflage gemeinter Kommentar befand,
wie dieser rechtlich einzustufen ist, ist arg fragwürdig.
Zumindest durch einen einfachen Widerspruch wäre der rechtssicher abbedungen worden.

[FAHRZEUG-WAHL]
Aufgrund der Fahrtstrecke können von hier nur Fahrzeuge starten,
die die Mindestgeschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße einhalten können (60 km/h).
Großfahrzeuge/LKW müssen ebenfalls von anderen Sammelpunkten starten.

Ein schwer verständlicher Kommentar ohne jedwede Begründung,
selbst Fahrradtouren auf der Autobahn können angezeigt und durchgeführt werden,
warum keine Fahrt mit dem LKW oder einem Großfahrzeug?

Gemäß § 13 Abs. 1 des Versammlungsfreiheitsgesetzes
erteilen wir Ihnen folgende Beschränkungen:

[TEXTE]
Es ist nicht zulässig, über die verwendeten Lautsprecher Texte zu verbreiten, die den Anschein
erwecken, von der Polizei oder sonstigen Behörden zu stammen. Die Texte müssen in einer allgemein verständlichen Sprache verfasst sein.

[TIERE]
Das Mitführen von Tieren wird untersagt.

[ANHÄNGER]
Anhänger an Zugfahrzeugen und Tankfahrzeuge sind nur in unbefülltem Zustand zulässig.

[HUPEN]
Die Hupen der teilnehmenden Kraftfahrzeuge dürfen nur für den in § 16 Abs. 1 Nr. 2 StVO vorgesehen Zweck (Warnung bei verkehrsbedingter Gefahr für sich und Andere) benutzt werden.
Ebenfalls unzulässig ist die Benutzung von Geräten, die Alarmsignale (Martinshorn, Sirene etc.) nachahmen.

[PLATZ-BEFAHREN]
Der ...platz darf mit Kraftfahrzeugen
ausschließlich im unmittelbaren Zusammenhang mit der Versammlung
befahren werden.
Für das Befahren mit LKW gelten folgende Auflagen und Bedingungen:
- Auf dem gesamten Platz ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
- Der ...platz ist auf kürzestem Weg zu befahren.
- Das Rückwärtsfahren ist nur in Ausnahmefällen
mit ausreichend vielen Einweisern
unter besonderer Achtsamkeit und Rücksichtnahme gestattet.
- Das Parken auf dem ...platz ist außerhalb der Versammlungszeit untersagt.
- Die Versammlungsfläche ist während der Versammlungszeit mit äußerster Vorsicht anzufahren.
- Für nicht am Aufzug beteiligte Fahrzeuge gilt,
dass diese den ...platz nur vor und nach der Versammlung befahren dürfen.
- Alle Personen- und Sachschäden,
die durch die Ausnutzung dieser Ausnahmegenehmigung verursacht werden,
sind der Landeshauptstadt Kiel von der Hand zu halten.
- Auf die übrigen Verkehrsteilnehmenden ist besondere Rücksicht zu nehmen.
- Jede fahrzeugführende Person ist
über die Verhaltensregeln zum Befahren des ...platzes
zu belehren. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.

[FEUER]
Die Benutzung offenen Feuers ist während der gesamten Versammlung verboten.
Zulässig sind kleinere Feuerquellen wie z. B. in Laternen aus nicht brennbarem Material.

[ROUTE]
Der Aufzug ist unter Benutzung der genannten Straßen, Wege und Plätze durchzuführen.
Es darf nur auf der jeweils rechten Fahrbahn oder dem Gehweg gegangen werden.
Auf den übrigen Straßenverkehr, insbesondere den öffentlichen Personennahverkehr und Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten (Blaulicht/Einsatzhorn), ist Rücksicht zu nehmen.
Anordnungen der Polizei, den Aufzug zum Durchlass von Querverkehr zu unterbrechen, ist Folge zu leisten.
Kurzfristige Routenänderungen werden gegebenenfalls am Versammlungstag
mit der Einsatzleitung der Polizei abgestimmt.

[STANDORT]
Die Versammlung ist an dem oben genannten Ort durchzuführen.

[BEKANNTGABE]
Gemäß § 6 Abs. 1 Versammlungsfreiheitsgesetz (VersFG SH) hat die Versammlungsleitung für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung Sorge zu tragen und auf einen friedlichen Verlauf hinzuwirken. Sie darf die Versammlung jederzeit unterbrechen oder beenden und störende Personen von der Teilnahme ausschließen. Die Beschränkungen und Hinweise dieser Verfügung sind den Versammlungsteilnehmenden vor Beginn der Versammlung in geeigneter Weise bekannt zu machen.

[LEISE]
Lautsprecheranlage bzw. Megaphone dürfen den Schallpegel von 70 dB(A) – gemessen ca.
10 Meter von der Schallquelle entfernt – nicht überschreiten.
Dieser Wert gilt für Musikdarbietungen und mit den Geräten erzeugte Geräusche,
nicht für Redebeiträge. Kurzzeitige
Geräuschspitzen dürfen den Grenzwert um höchstens 25 dB(A) überschreiten.

[ORDNER]
Es ist eine den Teilnehmenden entsprechende Anzahl an Ordnungspersonal zu stellen, das nach den Weisungen der Versammlungsleitung für Ordnung und die Umsetzung der Beschränkungen und Hinweise während der Versammlung zu sorgen hat. Aufgrund der Dynamik eines Aufzuges benötigen Sie mindestens je 50 Personen eine Ordnungsperson. Diese Personen sollen durch weiße Armbinden mit der Aufschrift „Ordnerin“ oder „Ordner“ und/oder neonfarbene Westen als solche gekennzeichnet sein.

Ferner werden folgende Hinweise erteilt:

[FOLGE] Eine mögliche Kolonnenfahrt bzw. Alternativ-/Folgeversammlungen (Kundgebung, Fußmarsch) sind rechtzeitig anzumelden, um entsprechende Begleitmaßnahmen durch die Polizei zu gewährleisten. Dies gilt bereits vor dem geplanten Zielort in ...

[RÜCKREISE] Nach Abschluss der Veranstaltung ... erfolgt keine gemeinsame Rückführung nach ..., sondern alle Teilnehmenden begeben sich eigenständig unter Beachtung der geltenden Verkehrsregeln zurück in ihre Heimatorte. Dabei sollte die Abfahrt maximal in Kleingruppen erfolgen.

[STRECKE] Sofern Teilnehmende eigenständig die oben festgelegte Strecke verlassen, befinden Sie sich nicht mehr im bestätigten Kolonnenbereich und nehmen auch nicht mehr an der Versammlung teil. Eine polizeiliche Begleitung wird dann nicht mehr stattfinden, und die allgemeinen Verkehrsregeln sind einzuhalten.

[UMFELD]
Verkehrswege sowie Eingänge und Zufahrten um den Versammlungsort müssen benutzbar
bleiben.

[FEUERWERK]
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten (Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz), Verwendende müssten von der Versammlung ausgeschlossen werden und mit einer Anzeige rechnen.

[KREIDE]
Die Verwendung von Sprühkreide ist nicht zulässig.

[PLAKATE]
Das Anbringen von Aufklebern und Plakaten im öffentlichen Raum ohne vorherige Sondernutzungserlaubnis ist eine ordnungswidrige Handlung und damit unzulässig. Für Informationen wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt der Landeshauptstadt Kiel (tiefbaumt-sondernutzungen@kiel.de).

[POLIZEI] Den Anordnungen der Polizei vor Ort ist Folge zu leisten.

[POLIZEI II]
Bitte stellen Sie sich spätestens eine Viertelstunde vor Beginn der Versammlung als Versammlungsleitung bei der Polizei vor. Teilen Sie bitte bei diesem Gespräch auch Ihre die telefonische Erreichbarkeit während der Versammlung mit.

[ABSAGE] Falls Sie die Versammlung kurzfristig absagen wollen, bitten wir Sie, dies unter der Telefonnummer 110 mitzuteilen, um Vorbereitungen insbesondere bei der Polizei stoppen zu können.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Zu Versammlungen/Demonstrationen,…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versammlungen 08.01.2024 [#296673]
Datum
9. Januar 2024 10:53
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Zu Versammlungen/Demonstrationen, die für den im Betreff genannten Tag angezeigt wurden, alle vorliegende Informationen, alle "Auflagen", "beschränkende Verfügungen" und jeden "mit der Versammlungsleitung kooperierten und vereinbarten Ablauf der Versammlungen", ebenso derartige Dokumente von anderen (Versammlungs-)Behörden, die Ihnen zugänglich gemacht wurden, weil eine dort angezeigte Versammlung auch in Ihrem Zuständigkeitsbereich stattfand oder (womöglich) stattfinden sollte oder könnte. Jeweils einschließlich der Anlagen dieser Dokumente. Die Namen/Adressen von Anzeigenden/Leitern werden nicht begehrt und können gern geschwärzt werden. (2) Zu allen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten, die bei Ihnen eingegangen sind und/oder die Sie von Amts wegen verfolgen, die einen Bezug zu einer Versammlung an dem im Betreff genannten Tag in Ihren Zuständigkeitsbereich haben, Anzahl, Normen-Kette des Tatvorwurfs, Aktenzeichen, Bußgeldhöhe bzw. Einstellung.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296673/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, im Anhang noch einmal die Information, dass ich die Anfrage auch in Schriftform-ersetzender Form per …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Versammlungen 08.01.2024 [#296673]
Datum
9. Januar 2024 11:38
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, im Anhang noch einmal die Information, dass ich die Anfrage auch in Schriftform-ersetzender Form per De-Mail gestellt habe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20240109-296673-izg-antrag-versammlungen-08-01-2024.pdf Anfragenr: 296673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296673/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, als Versammlungsbehörde sind Sie ja zur Gefahren-Abwehr tätig. Welche Auflagen und welche Informatione…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
@Versammlungsbehörde – Versammlungen 08.01.2024 [#296673]
Datum
9. Januar 2024 16:09
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, als Versammlungsbehörde sind Sie ja zur Gefahren-Abwehr tätig. Welche Auflagen und welche Informationen/Anweisungen an die Polizei sollten denn eigentlich dafür sorgen, dass es am 08.01.2024 möglich ist/bleibt, auch bei einem Brand eines Fahrzeuges, dass (mitten) auf dem Exerzierplatz steht, zeitnah dorthin zum Löschen vorzudringen? Teilweise war nicht einmal einem Menschen ohne Feuerlösch-Equipment möglich, zwischen den Fahrzeugen durchzugehen, so eng standen diese beieinander. Ob Hydranten so angebracht sind, dass sie bei so vielen Parkplätzen noch zugänglich sind... Ob Feuerwehr-Fahrzeuge überhaupt nah genug heran gekommen wären... Wie wird dem bei der nächsten Versammlung vorgebeugt? Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20240108-1200-kiel-exerzierplatz.pdf Anfragenr: 296673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296673/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Kiel
Guten Tag, in der Anlage erhalten Sie die anonymisierten Anzeigen und Bestätigungen zu den Versammlungen am 08.01…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: AW: Versammlungen 08.01.2024 [#296673]
Datum
10. Januar 2024 14:17
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, in der Anlage erhalten Sie die anonymisierten Anzeigen und Bestätigungen zu den Versammlungen am 08.01.2024. Eventuelle Auflagen/beschränkende Verfügungen sind den Bestätigungen zu entnehmen. Die Ergebnisse von Kooperationsgesprächen sind, sofern sie stattgefunden haben, in die Bestätigungen mit eingeflossen. Für diesen Tag liegen uns KEINE Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Zusammenhang mit den Versammlungen vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Versammlungen mit Kfz auf Plätzen am 08.01.2024 [#296673] Guten Tag, vielen Dank für die sehr schnelle Übersendun…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versammlungen mit Kfz auf Plätzen am 08.01.2024 [#296673]
Datum
10. Januar 2024 22:08
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die sehr schnelle Übersendung der angefragten Dokumente. [1] Auch nach mehrfacher Durchsicht ist mir das Dokument, das die Versammlung auf dem Exerzierplatz näher beschreibt, in dem entsprechende Auflagen zu Rettungswegen und Fluchtwegen auf dem Exerzierplatz zu vermuten gewesen wären, nicht untergekommen. Es beginnen/enden zwar etliche Kolonnenfahrten am Exerzierplatz, Regelungen zur Nutzung des Exerzierplatzes konnte ich jedoch nicht finden. Auch Regelungen zur Nutzung des Wilhelmplatzes konnte ich nicht finden. Mögen Sie mir bitte mitteilen, ob es tatsächlich keine gab, oder mir einen Hinweis darauf geben, was ich übersehen habe, oder diese Dokumente noch nachreichen? Regelungen könnten lauten: "Auf Plätzen sind Fahrzeuge wie sonst auch üblich in den markierten Parkständen abzustellen. Fahrzeuge, die nicht in einen einzelnen markierten Parkstand reinpassen, dürfen mehrere aneinander grenzende Parkflächen belegen. Die üblichen Fahrgassen auf Parkplätzen müssen für etwaig notwendige Fahrten von Rettungsdienst und Feuerwehr freigehalten werden." Da bei Nicht-Einhalten derartiger Regelungen die Welt nicht sofort zusammenbricht, sind solche Regelungen nicht als Beschränkungen zu formulieren, sollten aber als Hinweise mit in die Bescheide aufgenommen werden, um für alle einen reibungslosen, sicheren Ablauf zu gewährleisten. [2] In einer Bestätigung hatten Sie die folgende Regelung: "Aufgrund der Fahrtstrecke können von hier nur Fahrzeuge starten, die die Mindestgeschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße einhalten können (60 km/h). Großfahrzeuge/LKW müssen ebenfalls von anderen Sammelpunkten starten." Ein schwer verständlicher Kommentar ohne jedwede Begründung, selbst Fahrradtouren auf der Autobahn können angezeigt und durchgeführt werden, warum sollten landwirtschaftliche Maschinen bei angezeigten Versammlungen nicht auch Kraftfahrtstraßen benutzen dürfen? Insbesondere warum keine Fahrt mit dem LKW oder einem Großfahrzeug über eine Kraftfahrtstraße? Darüber hinaus haben Sie das nur in den Einleitungstext geschrieben, und nicht als Beschränkung formuliert und begründet. Ob es sich damit überhaupt um eine wirksame Beschränkung handelt, sei dahin gestellt. Dies sollte klarer geregelt und begründet sein, damit es keinerlei Interpretationsschwierigkeiten gibt. [3] Ihre Text-Bausteine sollten Sie intern nach "AUTO" und "ZU FUß" aufteilen. In jeder Bestätigung fand sich die Zeile "Es darf nur auf der jeweils rechten Fahrbahn oder dem Gehweg gegangen werden." Obwohl es sich mehrheitlich um Kolonnenfahrten von KfZ handelte. Da wären wohl eher Texte der folgenden Form angebracht: "Bei getrennten Richtungsfahrbahnen darf nur die jeweils rechte in üblicher Fahrtrichtung befahren werden." "Bei gemeinsamer Fahrbahn für beide Richtungen und markierten Fahrstreifen, dürfen nur die rechts der Mittellinie in üblicher Richtung befahren werden." "Bei gemeinsamer Fahrbahn für beide Richtungen ohne Mittelstreifen ist wie üblich rechts zu fahren, damit womöglich entgegen kommende Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und ÖPNV gefahrlos dem Zug begegnen können." "Auf Streckenabschnitt mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung, die üblicherweise vom ÖPNV genutzt werden, und aufgrund des Streckenverlaufs der Kolonnenfahrt auch weiterhin vom ÖPNV genutzt werden können, ist bei Unterschreiten einer Geschwindigkeit von 10 km/h der äußerst rechte Fahrstreifen durchgängig so für den ÖPNV frei zu halten, dass Gelenkbusse diesen rechten Fahrstreifen benutzen können und etwaige Haltestellen auf ihrem üblichen Wege anfahren und verlassen können." "Bei getrennten Richtungsfahrbahnen mit mehreren Fahrspuren, deren Länge den übersehbaren Bereich überschreitet, ist die äußerst rechte Fahrspur durchgängig freizuhalten für Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und ÖPNV." Da bei Nicht-Einhalten derartiger Regelungen die Welt nicht zusammenbricht, sind solche Regelungen nicht als Beschränkungen zu formulieren, sollten aber als Hinweise mit in die Bescheide aufgenommen werden, um für alle einen reibungslosen, sicheren Ablauf zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296673/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Kiel
Mail ist bei der Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> eingegangen ******************************************…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Mail ist bei der Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> eingegangen
Datum
10. Januar 2024 22:08
Status
Warte auf Antwort
*********************************************************************************** Bitte beachten Sie: Zur Zeit können per einfacher E-Mail bei der Landeshauptstadt Kiel noch keine rechtswirksamen Erklärungen abgegeben werden, daher ist der Inhalt dieser E-Mail nicht rechtsverbindlich. Diese E-Mail enthält ggfs. vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort die*den Absender*in und löschen Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass die Kommunikation per E-Mail über das Internet unsicher ist, da für unberechtigte Dritte grundsätzlich die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation besteht. Darüber hinaus können Versand und Empfang von E-Mails aus technischen und betrieblichen Gründen gestört sein. Vertrauliche und wichtige Mitteilungen bitten wir daher per Post/ Kurier/ Telefax oder in elektronischer Form zu versenden. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zur elektronischen Kommunikation unter www.kiel.de/impressum. Sie können jederzeit Auskunft über die Art, den Umfang und den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten von uns erhalten. Beruht die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Verwendung der Daten in Gänze oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Da wir Ihre personenbezogenen Daten nicht unbefristet verarbeiten dürfen, werden wir regelmäßig prüfen, ob eine weitere Speicherung Ihrer Daten für den verfolgten Zweck gerechtfertigt ist. Beachten Sie bitte auch unsere ergänzenden Datenschutzhinweise auf www.kiel.de/datenschutz.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mail ist bei der Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> eingegangen [#296673] Guten Tag, meine Informatio…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mail ist bei der Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> eingegangen [#296673]
Datum
13. Februar 2024 09:31
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versammlungen 08.01.2024“ (#296673) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit VOLLSTÄNDIG beantwortet. Ich hatte am 10.01.2024 gefragt gehabt: "Regelungen zur Nutzung des Exerzierplatzes ... Regelungen zur Nutzung des Wilhelmplatzes konnte ich nicht finden. Mögen Sie mir bitte mitteilen, ob es tatsächlich keine gab, oder mir einen Hinweis darauf geben, was ich übersehen habe, oder diese Dokumente noch nachreichen?" Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296673/
Landeshauptstadt Kiel
Mail ist bei der Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> eingegangen Informationen über die Verarbeitung person…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Mail ist bei der Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> eingegangen
Datum
13. Februar 2024 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Landeshauptstadt Kiel, zur Datensicherheit und rechtsverbindlichen E-Mail-Kommunikation finden Sie unter www.kiel.de/impressum und auf www.kiel.de/datenschutz. Sollten Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort die*den Absender*in und löschen Sie diese E-Mail.

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Landeshauptstadt Kiel
Antrag nach dem IZG-SH vom 09./10.01.2024 Guten Tag, § 2 Abs. 1 Nr. 1 IZG-SH lautet: "Im Sinne dieses Gesetz…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Antrag nach dem IZG-SH vom 09./10.01.2024
Datum
22. Februar 2024 08:58
Status
Guten Tag, § 2 Abs. 1 Nr. 1 IZG-SH lautet: "Im Sinne dieses Gesetzes sind Informationen alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern bei informationspflichtigen Stellen vorhandene Zahlen, Daten, Fakten, Erkenntnisse oder sonstige Auskünfte..." Gemäß § 3 IZG-SH hat "jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt." Die von Ihnen angefragten Informationen zur Nutzung des Exerzierplatzes und des Wilhemplatzes existieren bei der Versammlungsbehörde nicht, so dass diese auch nicht zur Verfügung gestellt werden können. Freundliche Grüße