Versammlungen 08.01.2024
(1) Zu Versammlungen/Demonstrationen,
die für den im Betreff genannten Tag angezeigt wurden,
alle vorliegende Informationen,
alle "Auflagen", "beschränkende Verfügungen"
und jeden "mit der Versammlungsleitung
kooperierten und vereinbarten Ablauf der Versammlungen",
ebenso derartige Dokumente von anderen (Versammlungs-)Behörden,
die Ihnen zugänglich gemacht wurden,
weil eine dort angezeigte Versammlung auch in Ihrem Zuständigkeitsbereich
stattfand oder (womöglich) stattfinden sollte oder könnte.
Jeweils einschließlich der Anlagen dieser Dokumente.
Die Namen/Adressen von Anzeigenden/Leitern werden nicht begehrt
und können gern geschwärzt werden.
(2) Zu allen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten,
die bei Ihnen eingegangen sind
und/oder die Sie von Amts wegen verfolgen,
die einen Bezug zu einer
Versammlung an dem im Betreff genannten Tag
in Ihren Zuständigkeitsbereich haben,
Anzahl, Normen-Kette des Tatvorwurfs, Aktenzeichen, Bußgeldhöhe bzw. Einstellung.
Ergebnis der Anfrage
Ausgewertet wurden 10 Anzeigen, 10 Bestätigungen.
Die Nutzung von Wilhelmplatz und Exerzierplatz wurde dabei nicht näher geregelt.
In jeder Bestätigung gibt es sechs Teile
1. Beschreibung der Versammlung
2. Beschränkungen nach § 13 Absatz 1 VersFG
3. Kurze Begründung zu jeder Beschränkung
4. Anordnung des Sofortvollzugs der Beschränkungen (immer identischer Text)
5. Hinweise
6. Rechtsmittelbelehrung (immer identischer Text)
Im Folgenden sind diese getrennt aufgeführt,
dabei wurden die "überraschendsten"/"unüblichsten" jeweils nach vorn gestellt.
Das überraschendste war, dass in dem anfänglichen Beschreibungstext
sich ein wohl als Beschränkung/Auflage gemeinter Kommentar befand,
wie dieser rechtlich einzustufen ist, ist arg fragwürdig.
Zumindest durch einen einfachen Widerspruch wäre der rechtssicher abbedungen worden.
[FAHRZEUG-WAHL]
Aufgrund der Fahrtstrecke können von hier nur Fahrzeuge starten,
die die Mindestgeschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße einhalten können (60 km/h).
Großfahrzeuge/LKW müssen ebenfalls von anderen Sammelpunkten starten.
Ein schwer verständlicher Kommentar ohne jedwede Begründung,
selbst Fahrradtouren auf der Autobahn können angezeigt und durchgeführt werden,
warum keine Fahrt mit dem LKW oder einem Großfahrzeug?
Gemäß § 13 Abs. 1 des Versammlungsfreiheitsgesetzes
erteilen wir Ihnen folgende Beschränkungen:
[TEXTE]
Es ist nicht zulässig, über die verwendeten Lautsprecher Texte zu verbreiten, die den Anschein
erwecken, von der Polizei oder sonstigen Behörden zu stammen. Die Texte müssen in einer allgemein verständlichen Sprache verfasst sein.
[TIERE]
Das Mitführen von Tieren wird untersagt.
[ANHÄNGER]
Anhänger an Zugfahrzeugen und Tankfahrzeuge sind nur in unbefülltem Zustand zulässig.
[HUPEN]
Die Hupen der teilnehmenden Kraftfahrzeuge dürfen nur für den in § 16 Abs. 1 Nr. 2 StVO vorgesehen Zweck (Warnung bei verkehrsbedingter Gefahr für sich und Andere) benutzt werden.
Ebenfalls unzulässig ist die Benutzung von Geräten, die Alarmsignale (Martinshorn, Sirene etc.) nachahmen.
[PLATZ-BEFAHREN]
Der ...platz darf mit Kraftfahrzeugen
ausschließlich im unmittelbaren Zusammenhang mit der Versammlung
befahren werden.
Für das Befahren mit LKW gelten folgende Auflagen und Bedingungen:
- Auf dem gesamten Platz ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
- Der ...platz ist auf kürzestem Weg zu befahren.
- Das Rückwärtsfahren ist nur in Ausnahmefällen
mit ausreichend vielen Einweisern
unter besonderer Achtsamkeit und Rücksichtnahme gestattet.
- Das Parken auf dem ...platz ist außerhalb der Versammlungszeit untersagt.
- Die Versammlungsfläche ist während der Versammlungszeit mit äußerster Vorsicht anzufahren.
- Für nicht am Aufzug beteiligte Fahrzeuge gilt,
dass diese den ...platz nur vor und nach der Versammlung befahren dürfen.
- Alle Personen- und Sachschäden,
die durch die Ausnutzung dieser Ausnahmegenehmigung verursacht werden,
sind der Landeshauptstadt Kiel von der Hand zu halten.
- Auf die übrigen Verkehrsteilnehmenden ist besondere Rücksicht zu nehmen.
- Jede fahrzeugführende Person ist
über die Verhaltensregeln zum Befahren des ...platzes
zu belehren. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
[FEUER]
Die Benutzung offenen Feuers ist während der gesamten Versammlung verboten.
Zulässig sind kleinere Feuerquellen wie z. B. in Laternen aus nicht brennbarem Material.
[ROUTE]
Der Aufzug ist unter Benutzung der genannten Straßen, Wege und Plätze durchzuführen.
Es darf nur auf der jeweils rechten Fahrbahn oder dem Gehweg gegangen werden.
Auf den übrigen Straßenverkehr, insbesondere den öffentlichen Personennahverkehr und Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten (Blaulicht/Einsatzhorn), ist Rücksicht zu nehmen.
Anordnungen der Polizei, den Aufzug zum Durchlass von Querverkehr zu unterbrechen, ist Folge zu leisten.
Kurzfristige Routenänderungen werden gegebenenfalls am Versammlungstag
mit der Einsatzleitung der Polizei abgestimmt.
[STANDORT]
Die Versammlung ist an dem oben genannten Ort durchzuführen.
[BEKANNTGABE]
Gemäß § 6 Abs. 1 Versammlungsfreiheitsgesetz (VersFG SH) hat die Versammlungsleitung für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung Sorge zu tragen und auf einen friedlichen Verlauf hinzuwirken. Sie darf die Versammlung jederzeit unterbrechen oder beenden und störende Personen von der Teilnahme ausschließen. Die Beschränkungen und Hinweise dieser Verfügung sind den Versammlungsteilnehmenden vor Beginn der Versammlung in geeigneter Weise bekannt zu machen.
[LEISE]
Lautsprecheranlage bzw. Megaphone dürfen den Schallpegel von 70 dB(A) – gemessen ca.
10 Meter von der Schallquelle entfernt – nicht überschreiten.
Dieser Wert gilt für Musikdarbietungen und mit den Geräten erzeugte Geräusche,
nicht für Redebeiträge. Kurzzeitige
Geräuschspitzen dürfen den Grenzwert um höchstens 25 dB(A) überschreiten.
[ORDNER]
Es ist eine den Teilnehmenden entsprechende Anzahl an Ordnungspersonal zu stellen, das nach den Weisungen der Versammlungsleitung für Ordnung und die Umsetzung der Beschränkungen und Hinweise während der Versammlung zu sorgen hat. Aufgrund der Dynamik eines Aufzuges benötigen Sie mindestens je 50 Personen eine Ordnungsperson. Diese Personen sollen durch weiße Armbinden mit der Aufschrift „Ordnerin“ oder „Ordner“ und/oder neonfarbene Westen als solche gekennzeichnet sein.
Ferner werden folgende Hinweise erteilt:
[FOLGE] Eine mögliche Kolonnenfahrt bzw. Alternativ-/Folgeversammlungen (Kundgebung, Fußmarsch) sind rechtzeitig anzumelden, um entsprechende Begleitmaßnahmen durch die Polizei zu gewährleisten. Dies gilt bereits vor dem geplanten Zielort in ...
[RÜCKREISE] Nach Abschluss der Veranstaltung ... erfolgt keine gemeinsame Rückführung nach ..., sondern alle Teilnehmenden begeben sich eigenständig unter Beachtung der geltenden Verkehrsregeln zurück in ihre Heimatorte. Dabei sollte die Abfahrt maximal in Kleingruppen erfolgen.
[STRECKE] Sofern Teilnehmende eigenständig die oben festgelegte Strecke verlassen, befinden Sie sich nicht mehr im bestätigten Kolonnenbereich und nehmen auch nicht mehr an der Versammlung teil. Eine polizeiliche Begleitung wird dann nicht mehr stattfinden, und die allgemeinen Verkehrsregeln sind einzuhalten.
[UMFELD]
Verkehrswege sowie Eingänge und Zufahrten um den Versammlungsort müssen benutzbar
bleiben.
[FEUERWERK]
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten (Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz), Verwendende müssten von der Versammlung ausgeschlossen werden und mit einer Anzeige rechnen.
[KREIDE]
Die Verwendung von Sprühkreide ist nicht zulässig.
[PLAKATE]
Das Anbringen von Aufklebern und Plakaten im öffentlichen Raum ohne vorherige Sondernutzungserlaubnis ist eine ordnungswidrige Handlung und damit unzulässig. Für Informationen wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt der Landeshauptstadt Kiel (tiefbaumt-sondernutzungen@kiel.de).
[POLIZEI] Den Anordnungen der Polizei vor Ort ist Folge zu leisten.
[POLIZEI II]
Bitte stellen Sie sich spätestens eine Viertelstunde vor Beginn der Versammlung als Versammlungsleitung bei der Polizei vor. Teilen Sie bitte bei diesem Gespräch auch Ihre die telefonische Erreichbarkeit während der Versammlung mit.
[ABSAGE] Falls Sie die Versammlung kurzfristig absagen wollen, bitten wir Sie, dies unter der Telefonnummer 110 mitzuteilen, um Vorbereitungen insbesondere bei der Polizei stoppen zu können.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum9. Januar 2024
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13. Februar 2024
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