Versammlungen 1970 bis 2035 - Köln

Eine Übersicht aller angemeldeten Veranstaltungen, die die Versammlungsbehörde in den Jahren 1970 bis einschließlich 2035 registriert hat, mit Namen der Veranstaltung, Datum sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl, Ort und Route.

Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, die Daten in dem Format zuzusenden, das für Sie am bequemsten ist (z. B. als SQL-Dump aus der Datenbank, oder als CSV/XML/JSON/Excel/HTML/...-Datei), und von manuellen Übertragungen zu PDF abzusehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
  • 0 Follower:innen
Otto (Demos Berlin e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Otto (Demos Berlin e.V.)
Betreff
Versammlungen 1970 bis 2035 - Köln [#289564]
Datum
4. Oktober 2023 20:28
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller angemeldeten Veranstaltungen, die die Versammlungsbehörde in den Jahren 1970 bis einschließlich 2035 registriert hat, mit Namen der Veranstaltung, Datum sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl, Ort und Route. Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, die Daten in dem Format zuzusenden, das für Sie am bequemsten ist (z. B. als SQL-Dump aus der Datenbank, oder als CSV/XML/JSON/Excel/HTML/...-Datei), und von manuellen Übertragungen zu PDF abzusehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Otto (Demos Berlin e.V.) Anfragenr: 289564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289564/
Mit freundlichen Grüßen Otto (Demos Berlin e.V.)
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 05.10.2023 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
5. Oktober 2023 11:00
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 05.10.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 32/23 Herrn Otto - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 04.10.2023 Sehr geehrter Herr Otto, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihre IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 06.10.2023 Z…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihre IFG-Auskunftsersuchen
Datum
6. Oktober 2023 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 06.10.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 32/23 Herrn Otto - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 04.10.2023 sowie vom 05.10.2023 Sehr geehrter Herr Otto, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 05.10.2023. Gegenstand der oben stehenden Anträge ist die Herausgabe einer Übersicht aller angemeldeter Veranstaltungen, die die Versammlungsbehörde in einem bestimmten Zeitraum registriert hat, mit Namen der Veranstaltung, Datum sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl, Ort und Route. Die in den Anträgen angegebenen Zeiträume sind nicht übereinstimmend, darum wird vor der Prüfung um Mitteilung gebeten, welcher Zeitraum geprüft werden soll. Mit freundlichen Grüßen
Otto (Demos Berlin e.V.)
AW: Ihre IFG-Auskunftsersuchen [#289564] Guten Tag << Anrede >> es handelt sich bei den Anträgen vom …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Otto (Demos Berlin e.V.)
Betreff
AW: Ihre IFG-Auskunftsersuchen [#289564]
Datum
6. Oktober 2023 16:02
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> es handelt sich bei den Anträgen vom 04.10.2023 und vom 05.10.2023 um zwei unterschiedliche Anträge. Der erste Antrag (04.10.2023) erfragt eine Übersicht aller angemeldeter Veranstaltungen, die die Versammlungsbehörde von 1970 bis einschließlich 2035 registriert hat, mit Namen der Veranstaltung, Datum sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl, Ort und Route. Der zweite Antrag (05.10.2023) erfragt eine Übersicht aller angemeldeter Veranstaltungen, die die Versammlungsbehörde von vor 30 Tagen (05.09.2023) bis einschließlich dem 31.12.2035 registriert hat, mit Namen der Veranstaltung, Datum sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl, Ort und Route. Der erste Antrag gibt uns einen historischen Überblick und eine Übersicht der anstehenden Versammlungen. Der zweite Antrag gibt uns eine Übersicht aller anstehenden Versammlungen, mit Beachtung Ihrer maximalen Antwortfrist von einem Monat (ca. 30 Tage), bzw. Änderungen, Ausfällen, etc. Ich werde Ihnen nun täglich diese Anfrage stellen. Auch heute (06.10.2023) habe ich Ihnen bereits eine neue Anfrage gestellt. Für Kontext; mein, bzw. unser (Demos Berlin e.V.) Anliegen ist eine kontinuierliche und aktuelle Übersicht aller anstehenden Versammlungen in Köln, bzw. ganz Deutschland. Da Sie, anders als zum Beispiel die Versammlungsbehörden in Berlin, Dresden oder auch im Landkreis Landsberg am Lech, diese Daten nicht von selbst veröffentlichen, ist das ein Weg diese gesellschaftlich / demokratisch integralen Informationen zu erlangen und zu veröffentlichen. Bei Interesse können Sie sich auf www.demonstrations.org/events anschauen wie das momentan aussieht und wie Ihre Daten integriert werden. Geben Sie bei Ihrer Beantwortung der Anfragen gerne eine Bereitschaft der eigenständigen Veröffentlichung dieser Daten an, ähnlich wie bei den genannten Versammlungsbehörden. Dann kontaktieren wir Sie gerne wie dies technisch am besten umzusetzen ist, falls Sie dort nicht ohnehin schon in Korrespondenz mit den besagten Versammlungsbehörden stehen. Das würde Ihnen und uns in jeden Fall Arbeitszeit ersparen. Da ich es bei den bisherigen Anträgen leider vergessen habe explizit zu erfragen, bitte ich Sie mir für diese Anträge natürlich auch die Uhrzeit der registrierten Versammlungen zu übermitteln. Ich passe es für die kommenden Anträge an. Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende Otto (Demos Berlin e.V.) Anfragenr: 289564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289564/
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 17.10.2023 Z…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
17. Oktober 2023 11:03
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 17.10.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 32/23 Herrn Otto - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 04.10.2023 Sehr geehrter Herr Otto, mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Zugang zu einer Übersicht aller angemeldeter Veranstaltungen, die die Versammlungsbehörde in den Jahren 1970 bis einschließlich 2035 registriert hat, mit Namen der Veranstaltung, Datum sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl, Ort und Route. Nach Prüfung Ihres Antrags übersende ich Ihnen die gewünschten Übersichten mit den der Polizei Köln vorliegenden Informationen. Eine Auflistung im Sinne Ihrer Anfrage ist bei der Polizei Köln nur noch teilweise vorhanden. Gemäß Nr. 9.1 der Aktenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (AktO) sind Vorgänge entsprechend den in der Anlage zum RdErl. des MIK v. 25.07.2016 aufgeführten Fristen aufzubewahren, sofern nach Rechts- oder Verwaltungsvorschriften nicht eine andere bestimmte Aufbewahrungszeit oder eine Individualprüfung vorgeschrieben ist. Entsprechend dieser Anlage ist die Aufbewahrungszeit für Vorgänge, die Ihrer Bedeutung nach keiner längeren Aufbewahrung bedürfen, 1 Jahr. Entsprechend Nr. 9.5 der AktO beginnt die Aufbewahrungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vorgang geschlossen wurde. Da keine speziellen Vorschriften vorhanden sind und es sich bei Versammlungsanmeldungen um Vorgänge handelt, die keiner längeren Aufbewahrung bedürfen, sind Daten aus den Jahren vor 2022 nicht mehr vorhanden. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW lediglich auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt und keine Verpflichtung besteht, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Daten erst noch statistisch auszuwerten und die Ergebnisse der Auswertung dann zugänglich zu machen, wäre Ihr Antrag auf Informationszugang teilweise abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Desweiteren wird darum gebeten, von weiteren Anfragen bezüglich des gleichen Themas abzusehen. Die Polizei Köln wird zukünftig keine weiteren Anfragen zu dem Thema bearbeiten oder beantworten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
Otto (Demos Berlin e.V.)
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#289564] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Erklärungen und das Übersenden der Daten.…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Otto (Demos Berlin e.V.)
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#289564]
Datum
25. Oktober 2023 15:28
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Erklärungen und das Übersenden der Daten. Bezüglich der übersendeten Übersicht, bitte ich Sie diese um die von meiner Anfrage ausstehenden Informationspunkte zu erweitern. Die angefragten Informationen zu allen angemeldeten Versammlungen sind: - Thema (Namen der Veranstaltung) - Datum - Zeitraum Versammlung (von - bis) - Anzahl der Teilnehmenden (angemeldete Teilnehmerzahl) - Versammlungsort oder Aufzugsstrecke Das sind unter Anderen alles Daten die Sie bei der Anmeldung einer Versammlung einfordern. Die Stichpunkte sind nun in der Terminologie die Sie im Anmeldeformular verwenden. Die tatsächlich gezählte Teilnehmerzahl wird nur angefragt, falls diese im selben Dokument vorliegt und keinen weiteren Aufwand für Sie bedeutet. Diese Datenpunkte sind bei der Anmeldung in Ihrer Behörde verpflichtend, sollten Ihnen in der Übersicht jedoch einige dieser Daten fehlen, schicken Sie gerne die unvollständige Liste. Danke für die Erklärung bezüglich Ihrer Fristen der Aufbewahrung dieser Daten. Dementsprechend bitte ich Sie bei dieser und folgenden Anfragen alle Daten zu berücksichtigen, die im angefragten Zeitraum vorhanden sind. Damit möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass diese und alle meiner folgenden Anfragen als separate Anfragen zu beachten sind. Aus genannten Gründen, ist jede Anfrage unterschiedlich in Zeitraum / Ergebnis. Eine Begründung / Erklärung der Nichtbearbeitung liegt nicht vor. Wie Sie beobachten, sende ich Ihnen weiterhin tägliche Anfragen. Nennen Sie mir gerne den Kontakt mit dem ich eine kontinuierliche / automatische Veröffentlichung dieser Daten besprechen kann. Nach Kontakt mit dem Büro der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW ist diese dafür nicht die richtige Stelle. Vielen Dank für Ihre Bearbeitung Otto (Demos Berlin e.V.) Anfragenr: 289564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289564/
Otto (Demos Berlin e.V.)
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#289564] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Erklärungen und das Übersenden der Daten.…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Otto (Demos Berlin e.V.)
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#289564]
Datum
25. Oktober 2023 15:29
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Erklärungen und das Übersenden der Daten. Bezüglich der übersendeten Übersicht, bitte ich Sie diese um die von meiner Anfrage ausstehenden Informationspunkte zu erweitern. Die angefragten Informationen zu allen angemeldeten Versammlungen sind: - Thema (Namen der Veranstaltung) - Datum - Zeitraum Versammlung (von - bis) - Anzahl der Teilnehmenden (angemeldete Teilnehmerzahl) - Versammlungsort oder Aufzugsstrecke Das sind unter Anderen alles Daten die Sie bei der Anmeldung einer Versammlung einfordern. Die Stichpunkte sind nun in der Terminologie die Sie im Anmeldeformular verwenden. Die tatsächlich gezählte Teilnehmerzahl wird nur angefragt, falls diese im selben Dokument vorliegt und keinen weiteren Aufwand für Sie bedeutet. Diese Datenpunkte sind bei der Anmeldung in Ihrer Behörde verpflichtend, sollten Ihnen in der Übersicht jedoch einige dieser Daten fehlen, schicken Sie gerne die unvollständige Liste. Danke für die Erklärung bezüglich Ihrer Fristen der Aufbewahrung dieser Daten. Dementsprechend bitte ich Sie bei dieser und folgenden Anfragen alle Daten zu berücksichtigen, die im angefragten Zeitraum vorhanden sind. Damit möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass diese und alle meiner folgenden Anfragen als separate Anfragen zu beachten sind. Aus genannten Gründen, ist jede Anfrage unterschiedlich in Zeitraum / Ergebnis. Eine Begründung / Erklärung der Nichtbearbeitung liegt nicht vor. Wie Sie beobachten, sende ich Ihnen weiterhin tägliche Anfragen. Nennen Sie mir gerne den Kontakt mit dem ich eine kontinuierliche / automatische Veröffentlichung dieser Daten besprechen kann. Nach Kontakt mit dem Büro der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW ist diese dafür nicht die richtige Stelle. Vielen Dank für Ihre Bearbeitung Otto (Demos Berlin e.V.) Anfragenr: 289564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289564/
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 26.10.2023 Z…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
26. Oktober 2023 14:27
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 26.10.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 32/23 Herrn Otto - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 04.10.2023 Mein Schreiben vom 17.10.2023 Ihr Schreiben vom 25.10.2023 Sehr geehrter Herr Otto, die mit Schreiben vom 25.10.2023 von Ihnen angefragten Informationen befinden sich bereits in der von mir übersandten Übersicht der Veranstaltungen vom 17.10.2023. Sowohl das Thema der Veranstaltung als auch die erwartete Teilnehmerzahl finden Sie weiter unten in der Datei. Eine gezählte Teilnehmerzahl liegt dem PP Köln nicht vor und kann Ihnen somit nicht bereitgestellt werden. Aus hiesiger Sicht ist Ihr Auskunftsersuchen somit abgeschlossen und es wird erneut darum gebeten von weiteren Anfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Otto (Demos Berlin e.V.)
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#289564] Guten Tag, danke für Ihre Erklärung, die aufgebrochenen Informationen am…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Otto (Demos Berlin e.V.)
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#289564]
Datum
7. November 2023 10:56
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für Ihre Erklärung, die aufgebrochenen Informationen am Ende der PDF habe ich übersehen. Ich gehe davon aus, dass die Liste einer Excel-Tabelle entstammt - wäre es Ihnen möglich, mir die Liste in diesem Format zuzusenden? Die Polizei ist gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW i.V.m. § 7 Abs. 1 DNG dazu verpflichtet, die Daten im gewünschten Format zuzusenden, sofern dieses vorhanden ist. Diese und alle meine folgenden Anfragen sind weiterhin als separate Anfragen zu verstehen. Aus genannten Gründen, ist jede Anfrage unterschiedlich in Zeitraum / Ergebnis. Eine Begründung / Erklärung der Nichtbearbeitung liegt nicht vor. Wie Sie beobachten, sende ich Ihnen weiterhin tägliche Anfragen, wobei die erste Anfrage nun bereits 31 Tage zurück liegt. Die Polizei ist gemäß § 5 Abs. 2 IFG NRW dazu verpflichtet, spätestens innerhalb eines Monats die angefragten Informationen zugänglich zu machen. Nennen Sie mir bitte den Kontakt mit dem ich eine kontinuierliche / automatische Veröffentlichung dieser Daten besprechen kann. Der von Ihnen angebrachte Kontakt mit dem Büro der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW war dafür nicht die richtige Stelle. Vielen Dank und einen schönen Tag Anfragenr: 289564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289564/
Otto (Demos Berlin e.V.)
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#289564] Guten Tag, danke für Ihre Erklärung, die aufgebrochenen Informationen am…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Otto (Demos Berlin e.V.)
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#289564]
Datum
7. November 2023 10:57
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für Ihre Erklärung, die aufgebrochenen Informationen am Ende der PDF habe ich übersehen. Ich gehe davon aus, dass die Liste einer Excel-Tabelle entstammt - wäre es Ihnen möglich, mir die Liste in diesem Format zuzusenden? Die Polizei ist gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW i.V.m. § 7 Abs. 1 DNG dazu verpflichtet, die Daten im gewünschten Format zuzusenden, sofern dieses vorhanden ist. Diese und alle meine folgenden Anfragen sind weiterhin als separate Anfragen zu verstehen. Aus genannten Gründen, ist jede Anfrage unterschiedlich in Zeitraum / Ergebnis. Eine Begründung / Erklärung der Nichtbearbeitung liegt nicht vor. Wie Sie beobachten, sende ich Ihnen weiterhin tägliche Anfragen, wobei die erste Anfrage nun bereits 31 Tage zurück liegt. Die Polizei ist gemäß § 5 Abs. 2 IFG NRW dazu verpflichtet, spätestens innerhalb eines Monats die angefragten Informationen zugänglich zu machen. Nennen Sie mir bitte den Kontakt mit dem ich eine kontinuierliche / automatische Veröffentlichung dieser Daten besprechen kann. Der von Ihnen angebrachte Kontakt mit dem Büro der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW war dafür nicht die richtige Stelle. Vielen Dank und einen schönen Tag Anfragenr: 289564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289564/

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Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 04.12.2023 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
4. Dezember 2023 12:49
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
versammlungen2022_konvertiert.pdf
272,9 KB
versammlungen2023_konvertiert.pdf
228,9 KB
versammlungen2024_konvertiert.pdf
19,2 KB
Polizeipräsidium Köln Köln, 04.12.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 32/23 Herrn Otto - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 07.11.2023 Guten Tag, anbei übersende ich Ihnen die gewünschten Excel-Tabellen. Mit freundlichen Grüßen

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