Versammlungen 2022 und 2023

Eine Übersicht der angemeldeten Veranstaltungen, die die Versammlungsbehörde in den Jahren 2022 und 2023 registriert hat, mit Namen der Veranstaltung, Datum sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl, Ort und Route.

Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, die Daten in dem Format zuzusenden, das für Sie am bequemsten ist (z. B. als SQL-Dump aus der Datenbank, oder als CSV/XML/JSON/Excel/HTML/...-Datei), und von manuellen Übertragungen zu PDF abzusehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Versammlungen 2022 und 2023 [#282406]
Datum
24. Juni 2023 13:33
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der angemeldeten Veranstaltungen, die die Versammlungsbehörde in den Jahren 2022 und 2023 registriert hat, mit Namen der Veranstaltung, Datum sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl, Ort und Route. Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, die Daten in dem Format zuzusenden, das für Sie am bequemsten ist (z. B. als SQL-Dump aus der Datenbank, oder als CSV/XML/JSON/Excel/HTML/...-Datei), und von manuellen Übertragungen zu PDF abzusehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 282406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282406/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 26.06.2023 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
26. Juni 2023 11:38
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 26.06.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 24/23 Herrn Arne Semsrott - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 24.06.2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 05.07.2023 Z…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
5. Juli 2023 11:55
Status
Warte auf Antwort
427,3 KB
243,6 KB
Polizeipräsidium Köln Köln, 05.07.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 24/23 Herrn Arne Semsrott - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 24.06.2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie die Übersendung einer Übersicht der angemeldeten Veranstaltungen, die die Versammlungsbehörde in den Jahren 2022 und 2023 registriert hat, mit Namen der Veranstaltung, Datum sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl, Ort und Route. Nach Prüfung Ihres Antrags übersende ich Ihnen die beantragte Übersicht. Eine gezählte Teilnehmerzahl liegt dem PP Köln nicht vor und kann Ihnen somit nicht bereitgestellt werden. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW lediglich auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt und keine Verpflichtung besteht, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Daten erst noch statistisch auszuwerten und die Ergebnisse der Auswertung dann zugänglich zu machen, wäre Ihr Antrag auf Informationszugang bezüglich der gezählten Teilnehmerzahl abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#282406] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Ic…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#282406]
Datum
5. Juli 2023 12:09
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Ich gehe davon aus, dass die Liste einer Excel-Tabelle entstammt - wäre es Ihnen möglich, mir die Liste in diesem Format zuzusenden? Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 282406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282406/
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 06.07.2023 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
6. Juli 2023 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 06.07.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 24/23 Herrn Arne Semsrott - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 05.07.2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine Übersendung in einem anderen Format wegen der Änderungsmöglichkeit der Datensätze nicht gestattet ist. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#282406] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Auf die Gefa…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#282406]
Datum
6. Juli 2023 12:29
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-07-05-1-demoliste2022.pdf
473,7 KB
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Auf die Gefahr hin, etwas zu nerven: Ich gehe davon aus, dass die Polizei gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW i.V.m. § 7 Abs. 1 DNG dazu verpflichtet ist, mir die Daten im gewünschten Format zuzusenden, sofern dieses vorhanden ist. Ich glaube nicht, dass die Polizei befürchten muss, dass die Daten verändert werden - ich wüsste auch nicht von wem und wozu. In jedem Fall aber können PDFs genauso geändert werden. Ich habe beispielsweise die Demoliste, die Sie mir geschickt haben, einmal kurz angepasst (s. Anhang). Ich würde mich über die Excel freuen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 2023-07-05-1-demoliste2022.pdf Anfragenr: 282406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282406/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 10.07.2023 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
10. Juli 2023 12:23
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 10.07.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 24/23 Herrn Arne Semsrott - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 06.07.2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihre o.g. E-Mail teile ich Ihnen mit, dass die Polizei Köln nicht verpflichtet ist, die Informationen in dem von Ihnen gewünschten Format zu übersenden. Dennoch ist die Polizei Köln bemüht, Ihnen entgegenzukommen und übersendet Ihnen hiermit ausnahmsweise die angeforderte Excel-Tabellen. Mit freundlichen Grüßen