Versammlungen am Karfreitag (29.03.2024)
(1) Zu Versammlungen/Demonstrationen,
die für den im Betreff genannten Tag angezeigt wurden,
alle vorliegende Informationen,
alle "Auflagen", "beschränkende Verfügungen"
und jeden "mit der Versammlungsleitung
kooperierten und vereinbarten Ablauf der Versammlungen",
ebenso derartige Dokumente von anderen (Versammlungs-)Behörden,
die Ihnen zugänglich gemacht wurden,
weil eine dort angezeigte Versammlung auch in Ihrem Zuständigkeitsbereich
stattfand oder (womöglich) stattfinden sollte oder könnte.
Jeweils einschließlich der Anlagen dieser Dokumente.
Auch für Versammlungen, die abgesagt oder nicht durchgeführt wurden.
Die Namen/Adressen von Anzeigenden/Leitern werden nicht begehrt
und können gern geschwärzt werden.
(2) Zu allen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten,
die bei Ihnen eingegangen sind
und/oder die Sie von Amts wegen verfolgen,
die einen Bezug zu einer
Versammlung an dem im Betreff genannten Tag
in Ihren Zuständigkeitsbereich haben,
Anzahl Anzeigen, Anzahl Betroffene, Normen-Kette des Tatvorwurfs, Bußgeldhöhe
Ergebnis der Anfrage
Eine Versammlung beginnend am Rathausplatz;
Auflagen:
Musik maximal 35 dB(A) in 10 Meter Entfernung
keine Tanzdarbietungen
ein Ordner je 50 Teilnehmer
Anfrage erfolgreich
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Datum30. März 2024
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4. Mai 2024
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