Versammlungen am Karfreitag (29.03.2024)

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

(1) Zu Versammlungen/Demonstrationen,
die für den im Betreff genannten Tag angezeigt wurden,
alle vorliegende Informationen,
alle "Auflagen", "beschränkende Verfügungen"
und jeden "mit der Versammlungsleitung
kooperierten und vereinbarten Ablauf der Versammlungen",
ebenso derartige Dokumente von anderen (Versammlungs-)Behörden,
die Ihnen zugänglich gemacht wurden,
weil eine dort angezeigte Versammlung auch in Ihrem Zuständigkeitsbereich
stattfand oder (womöglich) stattfinden sollte oder könnte.
Jeweils einschließlich der Anlagen dieser Dokumente.
Auch für Versammlungen, die abgesagt oder nicht durchgeführt wurden.
Die Namen/Adressen von Anzeigenden/Leitern werden nicht begehrt
und können gern geschwärzt werden.

(2) Zu allen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten,
die bei Ihnen eingegangen sind
und/oder die Sie von Amts wegen verfolgen,
die einen Bezug zu einer
Versammlung an dem im Betreff genannten Tag
in Ihren Zuständigkeitsbereich haben,
Anzahl Anzeigen, Anzahl Betroffene, Normen-Kette des Tatvorwurfs, Bußgeldhöhe

Ergebnis der Anfrage

Eine Versammlung beginnend am Rathausplatz;
Auflagen:
Musik maximal 35 dB(A) in 10 Meter Entfernung
keine Tanzdarbietungen
ein Ordner je 50 Teilnehmer

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Zu Versammlungen/Demonstrationen,…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versammlungen am Karfreitag (29.03.2024) [#304587]
Datum
30. März 2024 00:35
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Zu Versammlungen/Demonstrationen, die für den im Betreff genannten Tag angezeigt wurden, alle vorliegende Informationen, alle "Auflagen", "beschränkende Verfügungen" und jeden "mit der Versammlungsleitung kooperierten und vereinbarten Ablauf der Versammlungen", ebenso derartige Dokumente von anderen (Versammlungs-)Behörden, die Ihnen zugänglich gemacht wurden, weil eine dort angezeigte Versammlung auch in Ihrem Zuständigkeitsbereich stattfand oder (womöglich) stattfinden sollte oder könnte. Jeweils einschließlich der Anlagen dieser Dokumente. Auch für Versammlungen, die abgesagt oder nicht durchgeführt wurden. Die Namen/Adressen von Anzeigenden/Leitern werden nicht begehrt und können gern geschwärzt werden. (2) Zu allen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten, die bei Ihnen eingegangen sind und/oder die Sie von Amts wegen verfolgen, die einen Bezug zu einer Versammlung an dem im Betreff genannten Tag in Ihren Zuständigkeitsbereich haben, Anzahl Anzeigen, Anzahl Betroffene, Normen-Kette des Tatvorwurfs, Bußgeldhöhe
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304587/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Kiel
Guten Tag, zu 1) Für den 29.03.2024 wurde bei uns nur eine Versammlung angezeigt. In der Anlage befindet sich di…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: Versammlungen am Karfreitag (29.03.2024) [#304587]
Datum
2. April 2024 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, zu 1) Für den 29.03.2024 wurde bei uns nur eine Versammlung angezeigt. In der Anlage befindet sich die entsprechende Anzeige. Außerdem ist die anonymisierte Versammlungsbestätigung mit den entsprechenden Auflagen beigefügt. Informationen von anderen Versammlungsbehörden liegen uns zum 29.03.2024 nicht vor. Es wurden keine Versammlungen angezeigt und wieder abgesagt. Zu 2) Es liegen keine Ordnungswidrigkeitenanzeigen mit Bezug zu einer Versammlung am 29.03.2024 in der Bußgeldstelle vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Vielen herzlichen Dank für die umgehende Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragstell…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Danke - Versammlungen am Karfreitag (29.03.2024) [#304587]
Datum
2. April 2024 17:14
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen herzlichen Dank für die umgehende Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304587/

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Landeshauptstadt Kiel
Mail ist bei der Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> eingegangen Informationen über die Verarbeitung person…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Mail ist bei der Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> eingegangen
Datum
2. April 2024 17:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Landeshauptstadt Kiel, zur Datensicherheit und rechtsverbindlichen E-Mail-Kommunikation finden Sie unter www.kiel.de/impressum und auf www.kiel.de/datenschutz. Sollten Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort die*den Absender*in und löschen Sie diese E-Mail.