Versammlungen auf Bundesautobahnen

sämtliche Unterlagen, die Ihnen betreffend der Thematik "Versammlungen auf Bundesautobahnen" vorliegen.

Mein Begehren schließt insbesondere etwaige von Ihrem Hause angefertigte Stellungnahmen sowie eine etwaige Beteiligung bzw. Antwort ihrerseits zur "Länderumfrage Versammlungen auf Bundesautobahnen" ein.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versammlungen auf Bundesautobahnen [#261311]
Datum
19. Oktober 2022 15:11
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Unterlagen, die Ihnen betreffend der Thematik "Versammlungen auf Bundesautobahnen" vorliegen. Mein Begehren schließt insbesondere etwaige von Ihrem Hause angefertigte Stellungnahmen sowie eine etwaige Beteiligung bzw. Antwort ihrerseits zur "Länderumfrage Versammlungen auf Bundesautobahnen" ein.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261311/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Versammlungen auf Bundesautobahnen [#261311]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Versammlungen auf Bundesautobahnen [#261311]
Datum
19. Oktober 2022 15:13
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
42,5 KB
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> nach grober Durchsicht der von Ihnen beantragten Unterlagen wurde festges…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr IFG Antrag vom 19.10.2022 - Versammlungen auf Bundesautobahnen (#261311)
Datum
9. November 2022 15:10
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
informationspflichten-13-dsgvo-ifg10.pdf
21,2 KB
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1,1 KB
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Sehr << Antragsteller:in >> nach grober Durchsicht der von Ihnen beantragten Unterlagen wurde festgestellt, dass zur Bearbeitung Ihres Antrages eine Drittbeteiligung nach § 9 des Informationsfreiheitsgesetzes M-V (IFG M-V) notwendig ist, die eine entsprechende Verlängerung der Bearbeitungsfrist nach § 11 Absatz 1 IFG M-V mit sich bringt. Gemäß § 4 der Informationskostenverordnung (IFGKostVO M-V) bin ich zudem verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass im Falle einer Genehmigung Ihres Antrages die Herausgabe der von Ihnen beantragten Informationen eine Kostenerhebung nach Tarifstelle 1.3 der IFGKostVO M-V i.V.m. Gebührenerlass 2020/2021 des Finanzministeriums von voraussichtlich mindestens 315 Euro begründet. Diese setzt sich wie folgt zusammen: Anzahl der auf den Schutz öffentlicher oder privater Belange zu prüfenden Seiten: ca. 150 X zeitlicher Prüfaufwand je Seite: ca. 2min = Zeitaufwand gesamt: mindst. 5 Stunden Personalkostensatz pro Stunde gemäß Gebührenerlass des Finanzministeriums 2020/2021 für eine/n Beschäftigte/n der Laufbahngruppe 2., 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) = 63,00 Euro 5 Stunden x 63,00 Euro/Stunde = 315 Euro. Auslagen für Kopien und Versand sind hier noch nicht berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie vor Einleitung der Drittbeteiligung mir mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Die von Ihnen begehrten Dokumente sind beinahe vollständig durch andere Stellen übermittelt worden (Landkreis Vorpommern-Rügen), sodass gegebenenfalls eine Antragstellung direkt bei dieser Stelle sinnvoller wäre. Soweit Sie allerdings Ihren Antrag dahingehend abändern wollen, dass Ihnen die Länderumfrage "Versammlungen auf Bundesautobahnen" und unsere Antwort genügt, würde ich Ihnen die Unterlagen kurzfristig zur Verfügung stellen. Insoweit wäre es auch eine einfache Auskunft, die gebührenfrei wäre. Ich bitte Sie um Rückäußerung zum weiteren Vorgehen - wenn möglich bis zum 14. November 2022. Des Weiteren erhalten Sie anliegend unsere Datenschutzhinweise. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Unter diesen Umstän…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag vom 19.10.2022 - Versammlungen auf Bundesautobahnen (#261311) [#261311]
Datum
9. November 2022 15:16
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Unter diesen Umständen halte ich den Antrag, soweit die Länderumfrage betroffen ist, aufrecht und ziehe ihn im Übrigen zurück. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 261311 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antworten des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu der…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - Versammlungen auf Bundesautobahnen - II-201-15900-2022/017-013
Datum
25. November 2022 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antworten des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu der Bund-Länder-Umfrage zu Versammlungen auf Bundesautobahnen. Der Bescheid zu Ihrem IFG Antrag vom 19. Oktober 2022 geht Ihnen in den nächsten Tagen per Post zu. Bitte beachten Sie, dass bei einer Veröffentlichung des Bescheides oder dieser E-Mail die personenbezogenen Daten des Sachbearbeiters zu schwärzen bzw. abzutrennen sind. Sollten Sie Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen