Versammlungen Fecherwald

seit September 2021 war im Fecherwald in Frankfurt nähe U Bahn Station Kruppstraße eine Dauer Versammlung im Wald nach Artikel 8 GG.
Seit wann wusste die Stadt Frankfurt von dieser Versammlung?
Wurde seitens der Stadt Frankfurt versuche Unternommen eine Anmeldung der Versammlung zu erwirken, soweit diese nicht nach dem Versammlung Gesetz erfolgt ist?
Soweit hierzu Aufzeichnungen vorhanden sind bitte ich darum zumindest eine groben Zeitlichen Ablauf vorerst zu benennen. Eine vollständige zur Verfügung Stellung und aufarbeiten der Unterlagen ist vorerst nicht von Nöten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
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Ulrich Schmidt
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: seit September 2021 war im Fecher…
An Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Versammlungen Fecherwald [#268595]
Datum
25. Januar 2023 07:48
An
Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit September 2021 war im Fecherwald in Frankfurt nähe U Bahn Station Kruppstraße eine Dauer Versammlung im Wald nach Artikel 8 GG. Seit wann wusste die Stadt Frankfurt von dieser Versammlung? Wurde seitens der Stadt Frankfurt versuche Unternommen eine Anmeldung der Versammlung zu erwirken, soweit diese nicht nach dem Versammlung Gesetz erfolgt ist? Soweit hierzu Aufzeichnungen vorhanden sind bitte ich darum zumindest eine groben Zeitlichen Ablauf vorerst zu benennen. Eine vollständige zur Verfügung Stellung und aufarbeiten der Unterlagen ist vorerst nicht von Nöten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 268595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268595/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt

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Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Schmidt, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihrem Auskunftsersuchen in Form der …
Von
Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main
Betreff
AW: Versammlungen Fecherwald [#268595]
Datum
25. Januar 2023 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihrem Auskunftsersuchen in Form der Übermittlung von den gewünschten Informationen nicht nachkommen. Die Regelungen auf Informationszugang nach den §§ 80 ff. HDSIG gelten gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG für die Kommunen nur dann, wenn diese eine entsprechende Satzung haben. Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main hat keine solche Satzung, weswegen der Anwendungsbereich der §§ 80 ff. HDSIG für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main nicht eröffnet ist. Mangels einschlägiger Rechtsgrundlage müssen wir Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem HDSIG daher ablehnen. Ebenfalls findet das Hessische Umweltinformationsgesetzes (HUIG) sowie das Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) bei Versammlungen hier keine Anwendung. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen