Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht zu den angemeldeten Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen im Stadtgebiet Münster. Bitte berücksichtigen Sie dabei Versammlungen der Jahre 2022 - 2023 bis zum heutigen Datum. Bitte geben Sie dabei die erwarteter Teilnehmerzahl, Ort, Zeit und Thema der Versammlung an. Diese Informationen werden durch Ihre Behörde nach §10 VersG NRW erhoben.
Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, die Daten in dem Format zuzusenden, das für Sie am bequemsten ist (z. B. als SQL-Dump aus der Datenbank, oder als CSV/XML/JSON/Excel/HTML/...-Datei), und von manuellen Übertragungen zu Excel oder PDF abzusehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum24. Juli 2023
-
26. August 2023
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023 [#284553]
- Datum
- 24. Juli 2023 16:14
- An
- Polizeipräsidium Münster
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023 [#284553]
- Datum
- 1. September 2023 08:52
- An
- Polizeipräsidium Münster
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023 [#284553]
- Datum
- 1. September 2023 08:52
- An
- Polizeipräsidium Münster
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023 [#284553]
- Datum
- 14. September 2023 12:48
- An
- Polizeipräsidium Münster
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023“ [#284553]
- Datum
- 24. September 2023 09:26
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023“ [#284553]
- Datum
- 25. September 2023 14:01
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023"
- Datum
- 29. September 2023 17:28
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- WG: Ihr Az.: 209.2.3.1.5-6906/23; Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023"
- Datum
- 30. Oktober 2023 15:31
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: Ihr Az.: 209.2.3.1.5-6906/23; Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023" [#284553]
- Datum
- 30. Oktober 2023 15:49
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023"
- Datum
- 29. November 2023 17:54
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023" [#284553]
- Datum
- 28. Dezember 2023 12:04
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 29.9.2023
- Datum
- 2. Januar 2024 12:47
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Ihr Az.: 209.2.3.1.5-6906/23; Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023"
- Datum
- 2. Januar 2024 13:07
- Status
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang vom 24.7.2023
- Datum
- 30. Januar 2024 13:44
- Status
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