Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Übersicht zu den angemeldeten Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen im Stadtgebiet Münster. Bitte berücksichtigen Sie dabei Versammlungen der Jahre 2022 - 2023 bis zum heutigen Datum. Bitte geben Sie dabei die erwarteter Teilnehmerzahl, Ort, Zeit und Thema der Versammlung an. Diese Informationen werden durch Ihre Behörde nach §10 VersG NRW erhoben.

Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, die Daten in dem Format zuzusenden, das für Sie am bequemsten ist (z. B. als SQL-Dump aus der Datenbank, oder als CSV/XML/JSON/Excel/HTML/...-Datei), und von manuellen Übertragungen zu Excel oder PDF abzusehen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2023
  • Frist
    26. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023 [#284553]
Datum
24. Juli 2023 16:14
An
Polizeipräsidium Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht zu den angemeldeten Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen im Stadtgebiet Münster. Bitte berücksichtigen Sie dabei Versammlungen der Jahre 2022 - 2023 bis zum heutigen Datum. Bitte geben Sie dabei die erwarteter Teilnehmerzahl, Ort, Zeit und Thema der Versammlung an. Diese Informationen werden durch Ihre Behörde nach §10 VersG NRW erhoben. Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, die Daten in dem Format zuzusenden, das für Sie am bequemsten ist (z. B. als SQL-Dump aus der Datenbank, oder als CSV/XML/JSON/Excel/HTML/...-Datei), und von manuellen Übertragungen zu Excel oder PDF abzusehen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 284553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284553/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023“ vom 24.07.2023 (#284553) …
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023 [#284553]
Datum
1. September 2023 08:52
An
Polizeipräsidium Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023“ vom 24.07.2023 (#284553) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023“ vom 24.07.2023 (#284553) …
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023 [#284553]
Datum
1. September 2023 08:52
An
Polizeipräsidium Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023“ vom 24.07.2023 (#284553) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023“ vom 24.07.2023 (#284553) …
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023 [#284553]
Datum
14. September 2023 12:48
An
Polizeipräsidium Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023“ vom 24.07.2023 (#284553) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023“ [#284553]
Datum
24. September 2023 09:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/284553/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da die Behörde nicht auf die Anfrage reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 284553.pdf Anfragenr: 284553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284553/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.09.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023“ [#284553]
Datum
25. September 2023 14:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.09.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 24.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023"
Datum
29. September 2023 17:28
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 24.7.2023 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-6906/23 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu einer Übersicht der bei Ihnen angemeldeten Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen im Stadtgebiet Münster innerhalb des o.g. Zeitraums über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungen-in-den-jahren-2022-2023/<https://fragdenstaat.de/anfrage/ergebnis-der-verkehsunfallanalyse-moersenbroicher-ei-fuer-den-22-12-2022-1/>) gestellt zu haben. Bislang habe er trotz Erinnerung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr [geschwärzt], haben Sie mittlerweile Informationszugang erhalten bzw. hatten Sie Kontakt mit der Polizei Mün…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Ihr Az.: 209.2.3.1.5-6906/23; Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023"
Datum
30. Oktober 2023 15:31
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,1 KB


Sehr [geschwärzt], haben Sie mittlerweile Informationszugang erhalten bzw. hatten Sie Kontakt mit der Polizei Münster? Unten leite ich Ihnen das Antwortschreiben der Polizei weiter, aus dem hervorgeht, dass Ihr ursprünglicher Antrag dort nicht vorliegt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] Gesendet: Freitag, 20. Oktober 2023 07:38 An: ZF LDI Referat-2 ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> Betreff: Ihr Az.: 209.2.3.1.5-6906/23; Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023" Münster, 20.10.2023 Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragter [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Antrag des [geschwärzt] vom 24.07.2023; Ihr Az.: 209.2.3.1.5-6906/23 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Weggen, nach intensiven Recherchen in den in Frage kommenden Sachbereichen und in der Poststelle meiner Behörde und unter Beteiligung des LZPD lässt sich feststellen, dass die Anfrage des [geschwärzt] hier nicht eingegangen ist. Von der Existenz der Anfrage habe ich erst durch Ihre E-Mail vom 29.09.2023 erfahren. Auf Grundlage der bei fragdenstaat eingestellten Anfrage lasse ich aktuell noch prüfen, ob bzw. in welchem Umfange die angefragten Informationen zur Verfügung gestellt werden können. Ebenso lasse ich die Gebührenpflicht prüfen. Ich werde dazu nachberichten, sobald die Prüfungen abgeschlossen sind. Es bestehen keine Bedenken, diese Zwischenmitteilung an [geschwärzt] weiterzuleiten. [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] Polizeipräsidium Münster NRW. Behördlicher Datenschutzbeauftragter Friesenring 43 48147 Münster [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> bislang hatte ich keinen Kontakt mit der Polizei Münster und habe ke…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihr Az.: 209.2.3.1.5-6906/23; Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023" [#284553]
Datum
30. Oktober 2023 15:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> bislang hatte ich keinen Kontakt mit der Polizei Münster und habe keinen Informationszugang erhalten. Vielen Dank für die Übersendung des Antwortschreiben und die Unterstützung in dieser Sache. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 284553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284553/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 24.7.2023 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-6906/23 _________________…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023"
Datum
29. November 2023 17:54
Status
Warte auf Antwort
Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 24.7.2023 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-6906/23 ________________________________ Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 20.10., in welcher Sie mitgeteilt haben, den bei Ihnen ursprünglich überhaupt nicht eingegangenen Antrag Herrn Issings nun zu prüfen. Da seit dieser Mitteilung einige Zeit vergangen ist, würde mich interessieren, ob Sie die Prüfung mittlerweile abschließen konnten und falls ja, mit welchem Ergebnis? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, nachdem seit meiner Anfrage bereits sehr viel Zeit vergangen ist und die Polizei Münster auch auf Ihre…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023" [#284553]
Datum
28. Dezember 2023 12:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nachdem seit meiner Anfrage bereits sehr viel Zeit vergangen ist und die Polizei Münster auch auf Ihre Nachrichten keinen Informationszugang gewährt hat, möchte ich Sie um Beratung bitten, welche rechtlichen Schritte ich gegen die Behörde einleiten kann. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 29.9.2023 Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 24.7.2023 Ak…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 29.9.2023
Datum
2. Januar 2024 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 24.7.2023 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-6906/23 Mein ursprüngliches Auskunftsersuchen vom 29.9.2023 ________________________________ Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, bislang liegt mir noch keine Rückmeldung auf mein Auskunftsersuchen vom 29.9.2023 vor. Ich erinnere daher an die Erledigung und bitte um Beantwortung bis zum 29.1.2024. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter [geschwärzt], ich habe die auskunftspflichtige Stelle erneut angeschrieben und an die Beantwortung …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr Az.: 209.2.3.1.5-6906/23; Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Versammlungen in den Jahren 2022 - 2023"
Datum
2. Januar 2024 13:07
Status
Sehr geehrter [geschwärzt], ich habe die auskunftspflichtige Stelle erneut angeschrieben und an die Beantwortung meines Auskunftsersuchens erinnert. Ihren Unmut über die bislang ausbleibende Reaktion kann ich gut verstehen. Soweit Sie mich nach Ihren rechtlichen Möglichkeiten fragen, kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen nach dreimonatiger Untätigkeit der Behörde grundsätzlich der Weg der Untätigkeitsklage offensteht: "§ 75 Verwaltungsgerichtsordnung Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären." Allerdings empfehle ich, hier zunächst doch noch die von mir gesetzte Frist bis zum Monatsende abzuwarten, bevor Sie einen solchen Schritt erwägen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 24.7.2023 Ihr Antrag auf Informationszugang vom 24.7.2023 Aktenzeichen: 209.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 24.7.2023
Datum
30. Januar 2024 13:44
Status
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 24.7.2023 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-6906/23 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übermittle ich Ihnen die mir mittlerweile von der Polizei Münster zugesandte, von Ihnen beantragte Information - die Aufstellungen für die Jahre 2022 und 2023. Mit freundlichen Grüßen