Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen im Stadtgebiet Münster seit dem 01.01.2020
Eine Übersicht zu den angemeldeten Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen im Stadtgebiet Münster seit dem 01.01.2020 bis zum heutigen Datum; inkl. die jeweils angemeldete und erwartete Teilnehmerzahl, den Ort, den geplanten wie tatsächlichen Zeitraum der Veranstaltung, als auch das Thema der Versammlung und veröffentlichte Teilnehmerzahl(en).
Insbesondere interessiert mich jeweils der erklärende Hintergrund zur Datenerhebung:
Wie wurden die Daten technisch erhoben? ( Reihenzählung, Schätzung, Kumulierung der eigenen Zählung mit der Zahl des Veranstalters und/oder erwarteten Teilnehmer, zu welchen Uhrzeiten wurden diese diese Daten von wem erhoben/erfasst? )
Wie wurden diese Daten veröffentlicht? ( Wurde eine jeweilige finale Teilnehmerzahl ermittelt, gefestigt und in wie wurden zu erwartende Messungenauigkeiten z.B. in Publikationen angegeben?
Gab es z.B. dabei eine Nennung eines Schrankenbereiches "x bis y Teilnehmer", oder "mit einer Ungenauigkeit von x%", "War dem persönlichen Eindruck des Beobachters vergleichbar mit Versammlung X vom Y", etc.? )
Diese Informationen werden meinem persönlichen Kenntnisstand dem Grundsatz nach durch Ihre Behörde nach §10 VersG NRW erhoben.
Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie die Daten in dem allgemein zugänglichen Format zuzusenden, welches für Sie am bequemsten ist (z. B. als ein SQL-Dump aus der Datenbank, CSV/XML/JSON/Excel/HTML/...-Datei und von einer Übertragung im Fax-/Papierformat abzusehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Etwaige Ausschlussgründe liegen meines persönlichen Erachtens nicht vor, wie diese Daten zumeist abschließend zu einer Veranstaltung über den Presseverteiler der Polizei Münster der zu informierenden Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden;
insbesondere deshalb bitte ich, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 Abs. 2 UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens dennoch gebührenpflichtig sein, bitte ich darum mir vorab die Höhe der Kosten als auch deren Berechnungs- und nachvollziehbare Ermessensgrundlage anzugeben:
Auslagen dürfen für diese Vorabauskunft selbst nicht erhoben werden, da es meiner persönlichen Kenntnis nach dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich bitte um die Prüfung einer Zuständigkeit im eigenen Wirkungsbereich, bzw. sonstig den Antrag an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Einer unzweckmäßigen Speicherung und Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte widerspreche ich.
Mit Hinweis auf § 5 IFG NRW, § 2 UIG NRW bitte Sie mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen, als auch mir die Antwort in elektronischer Form zukommen zu lassen.
Um eine Empfangsbestätigung mag ich bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Antwort verspätet
-
Datum30. März 2024
-
4. Mai 2024
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!