Versammlungen Vergangenheit bis Heute - Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller Veranstaltungen, die die Versammlungsbehörde bis Heute (25.03.2024) registriert hat, mit
- Art der Versammlung (Versammlung, Aufzug, etc.)
- Thema der Veranstaltung und Rahmenprogramm
- Tag der Versammlung
- Beginn der Versammlung - Uhrzeit
- Ende der Versammlung - Uhrzeit
- Versammlungsort (Ort + Straße / Adresse) bzw. Demonstrationsroute
(- Anzahl der erwarteten Teilnehmer)
(- Name der Organisation die die Versammlung veranstaltet / angemeldet hat)
Sollten Ihnen die Datenpunkte in den Klammern (Teilnehmerzahl und Veranstalter) nicht vorliegen können Sie diese ignorieren.
Bitte übermitteln Sie alle Veranstaltungen aus der Vergangenheit die Ihnen vorliegen.
Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, die Daten in dem Format zuzusenden, das für Sie am bequemsten ist (z. B. als SQL-Dump aus der Datenbank, oder als CSV/XML/JSON/Excel/HTML/...-Datei), und von manuellen Übertragungen zu PDF abzusehen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum25. März 2024
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27. April 2024
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