Versammlungsbehörde: Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen nach VersFG-SH (Demonstrationen)

Antrag nach dem IZG-SH

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, insbesondere deren beschränkende Verfügungen nach §13 Absatz 1 VersFG SH aufgrund von Anzeigen nach § 11 Absatz 1 VersFG SH.

Bitte benennen Sie einen möglichst aktuellen zusammenhängenden Zeitraum derart, dass Sie mir die Auflagenbescheide zu allen öffentlichen Versammlungen, die laut Anzeige in diesem Zeitraum stattfinden sollten, zukommen lassen. Bitte beschränken Sie sich dabei derart auf einen Zeitraum, dass Sie diese Anfrage gerade noch gebührenfrei beantworten können (siehe unten).

Informationen zu dem Anzeigenden und dem Versammlungsleiter, die sich auf eine natürliche Person beziehen, werden dabei nicht begehrt.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH.

Gebührenfrei ist nach § 13 Abs. 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 IZG-SH die Erteilung einfacher elektronischer Auskünfte. Nach https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/857-Bemessung-der-Kosten-nach-dem-IZG-SH.html ist bei einer über alle befassten Mitarbeiter gerechneten Bearbeitungszeit bis zu einer Dreiviertelstunde von einer einfachen Auskunft auszugehen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Zwischen 15.08.2022 und 12.10.2022 wurden im Kreis Plön
zu folgenden Themen Versammlungen angezeigt:

[1] Friedenslichter-Spaziergang gegen Corona-Impfpflicht und pandemiebedingte Maßnahmen
[2] Friedenslichter-Spaziergang
[3] gegen eine Corona-Impfpflicht

Diese waren angezeigt, zu den folgenden Terminen stattzufinden:

Mo.31.10.2022 18:30-19:30 Uhr [3]
Mo.24.10.2022 18:30-19:30 Uhr [3]
Mo.17.10.2022 18:30-19:30 Uhr [3]
Mo.17.10.2022 18-19 Uhr [2]
Mo.17.10.2022 18:30-19:30 Uhr [3]
Mo.10.10.2022 18-19 Uhr [2]
Mo.10.10.2022 18:30-19:30 Uhr [3]
Mo.03.10.2022 18-19 Uhr [1]
Mo.03.10.2022 18:30-19:30 Uhr [3]
Mo.26.09.2022 18-19 Uhr [1]
Mo.19.09.2022 18:30-19:30 Uhr [3]
Mo.19.09.2022 18-19 Uhr [1]
Mo.12.09.2022 18-19 Uhr [1]
Mo.05.09.2022 18:30-19:30 Uhr [3]
Mo.05.09.2022 18-19 Uhr [1]
Mo.29.08.2022 18-19 Uhr [1]
Mo.22.08.2022 18-19 Uhr [1]
Mo.15.08.2022 18-19 Uhr [1]

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflagenbescheide zu …
An Der Landrat des Kreises Plön Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versammlungsbehörde: Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen nach VersFG-SH (Demonstrationen) [#258602]
Datum
7. September 2022 12:04
An
Der Landrat des Kreises Plön
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, insbesondere deren beschränkende Verfügungen nach §13 Absatz 1 VersFG SH aufgrund von Anzeigen nach § 11 Absatz 1 VersFG SH. Bitte benennen Sie einen möglichst aktuellen zusammenhängenden Zeitraum derart, dass Sie mir die Auflagenbescheide zu allen öffentlichen Versammlungen, die laut Anzeige in diesem Zeitraum stattfinden sollten, zukommen lassen. Bitte beschränken Sie sich dabei derart auf einen Zeitraum, dass Sie diese Anfrage gerade noch gebührenfrei beantworten können (siehe unten). Informationen zu dem Anzeigenden und dem Versammlungsleiter, die sich auf eine natürliche Person beziehen, werden dabei nicht begehrt. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH. Gebührenfrei ist nach § 13 Abs. 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 IZG-SH die Erteilung einfacher elektronischer Auskünfte. Nach https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/857-Bemessung-der-Kosten-nach-dem-IZG-SH.html ist bei einer über alle befassten Mitarbeiter gerechneten Bearbeitungszeit bis zu einer Dreiviertelstunde von einer einfachen Auskunft auszugehen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258602/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versammlungsbehörde: Auflagenbescheide zu öffe…
An Der Landrat des Kreises Plön Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Versammlungsbehörde: Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen nach VersFG-SH (Demonstrationen) [#258602]
Datum
11. Oktober 2022 11:38
An
Der Landrat des Kreises Plön
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versammlungsbehörde: Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen nach VersFG-SH (Demonstrationen)“ vom 07.09.2022 (#258602) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet (§ 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH). Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Landrat des Kreises Plön
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen sämtliche erlassene Beschränkungsbescheide …
Von
Der Landrat des Kreises Plön
Betreff
AW: Versammlungsbehörde: Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen nach VersFG-SH (Demonstrationen) [#258602]
Datum
12. Oktober 2022 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen sämtliche erlassene Beschränkungsbescheide in anonymisierter Form, ausgestellt vom 15.08.22 bis zum heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht, über die ich mich sehr gefreut habe. Wenn Sie zukünftig …
An Der Landrat des Kreises Plön Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Versammlungsbehörde: Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen nach VersFG-SH (Demonstrationen) [#258602]
Datum
12. Oktober 2022 12:13
An
Der Landrat des Kreises Plön
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht, über die ich mich sehr gefreut habe. Wenn Sie zukünftig das Datum der Veranstaltung nur ein einziges Mal in dem Bescheid nennen, kann es nicht mehr dazu kommen, dass die Datumsangaben sich im Text und in der Überschrift voneinander unterscheiden, wie in einem der Bescheide geschehen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]