Versammlungsbeschränkung Lützerath

- beschränkende Verfügung des Polizeipräsidiums Aachen vom 3. Januar 2023 gemäß § 13 Abs. 1 VersG NRW, erwähnt in Beschluss des VG Aachen vom 5. Januar 2023 - 6 L 2/23
- ggf. weitere seit dem 3. Januar 2023 erlassene versammlungsrechtliche Verfügungen im Zusammenhang mit Lützerath

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versammlungsbeschränkung Lützerath [#267432]
Datum
10. Januar 2023 11:10
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- beschränkende Verfügung des Polizeipräsidiums Aachen vom 3. Januar 2023 gemäß § 13 Abs. 1 VersG NRW, erwähnt in Beschluss des VG Aachen vom 5. Januar 2023 - 6 L 2/23 - ggf. weitere seit dem 3. Januar 2023 erlassene versammlungsrechtliche Verfügungen im Zusammenhang mit Lützerath
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267432/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA/ ZA 1/ ZA 11 30.01 - 13/2023 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übers…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Versammlungsbeschränkung Lützerath [#267432]
Datum
8. Februar 2023 07:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA/ ZA 1/ ZA 11 30.01 - 13/2023 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen das Antwortschreiben inklusive Anlagen sowie das Infoblatt zum Datenschutz hinsichtlich Ihrer nachfolgend aufgeführten Anfrage nach dem IFG NRW vom 10.01.2023. Ich hoffe, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen