Versand von Alarmfaxen durch die Integrierten Leitstellen in Bayern

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) schreibt in seinem Arbeitspapier "Datenschutz bei der Nutzung von Telefax-Diensten" unter
https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/AP_Telefax.pdf
unter anderem:
"
Der Versand personenbezogener Daten per Telefax (im Folgenden kurz: Fax) ist mit erheblichen Risiken behaftet, was das Gewährleistungsziel1 „Vertraulichkeit“ betrifft.
Auf diesen Umstand weisen die Datenschutz-Aufsichtsbehörden schon seit Jahren hin.
Gerade die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie relevant das Thema noch immer ist.
Vor diesem Hintergrund stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ein sowohl hinsichtlich der Methodik als auch hinsichtlich der technischen Gegebenheiten aktualisiertes Arbeitspapier bereit.
Das Papier bietet bayerischen öffentlichen Stellen (Verantwortlichen) Bausteine einer Risikoanalyse und zeigt risikomindernde Maßnahmen auf, die bei der Kommunikation mittels Fax zu beachten sind.
[...]
5. Fazit
Da der Versand von personenbezogenen Daten per Fax mit verschiedenen Risiken behaftet ist, sollten die hier aufgeführten Maßnahmen umgesetzt werden.
Sollen sensible personenbezogene Daten per Fax versandt werden, ist zusätzlich in einer Risikoanalyse zu prüfen, ob die Risiken durch risikomindernde Maßnahmen derart gesenkt werden können, dass ein Versand möglich ist.
Bayerische öffentliche Stellen haben bei einer Kommunikation per Fax diverse Dokumentationspflichten zu erfüllen.
"

Beispielsweise schreibt die Integrierte Leitstelle Allgäu unter
https://extranet.ils-allgaeu.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/3_ILS_extranet/4_Feuerwehr/1_MDA_FW_ILS_Version_2.0_Digitalfunk.pdf
auf Seite 6:
"
3.1.2 Alarmfax
Falls Feuerwehren der ILS eine Alarmfaxnummer mitgeteilt haben, sendet das Einsatzleitprogramm mit Durchführung der Alarmierung automatisch ein Alarmfax (aktuell nur an einen Festnetzfaxanschluss möglich).
Dieses beinhaltet den Einsatzort, das Ereignis, das Einsatzstichwort und die mindestens benötigten Einsatzmittel und Geräte.
"

Ferner zeigt das Dokument unter
https://extranet.ils-allgaeu.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/3_ILS_extranet/4_Feuerwehr/ILS_Abschnittsfuehrungsstellen_flaechige_Schadenslagen_Treffen.pdf
auf Seite 13 beispielhaft ein solches Alarmfax.
Demnach werden im Normalfall auch Details zum Mitteiler inkl. Rückrufnummer auf dem Alarmfax erfasst und sind dort sichtbar.

Außerdem schreibt der BayLfD:
"
Zudem ist mir aus meiner Prüf- und Kontrollpraxis bekannt, dass bereits Integrierte Leitstellen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration an Lösungen arbeiten, um neue, zeitgemäße, aber
auch datenschutztaugliche Alarmierungswege zu etablieren."
"

Persönliche Betroffenheit:
Anlässlich eines von mir abgesetzten Notrufs am 15.03.22 wurden vermutlich auch meine personenbezogenen Daten mittels Alarmfax übertragen.

Meine Fragen:

1) Wie ist der aktuelle Stand zur Ablösung des Alarmfaxes durch "neue, zeitgemäße, aber auch datenschutztaugliche Alarmierungswege" ?

2) Wann ist mit der konkreten Ablösung des Alarmfaxes zu rechnen ?

3) Wie sieht die konkrete technische Lösung aus, um das Alarmfax abzulösen ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bayerische…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versand von Alarmfaxen durch die Integrierten Leitstellen in Bayern [#244034]
Datum
20. März 2022 19:30
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) schreibt in seinem Arbeitspapier "Datenschutz bei der Nutzung von Telefax-Diensten" unter https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/AP_Telefax.pdf unter anderem: " Der Versand personenbezogener Daten per Telefax (im Folgenden kurz: Fax) ist mit erheblichen Risiken behaftet, was das Gewährleistungsziel1 „Vertraulichkeit“ betrifft. Auf diesen Umstand weisen die Datenschutz-Aufsichtsbehörden schon seit Jahren hin. Gerade die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie relevant das Thema noch immer ist. Vor diesem Hintergrund stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ein sowohl hinsichtlich der Methodik als auch hinsichtlich der technischen Gegebenheiten aktualisiertes Arbeitspapier bereit. Das Papier bietet bayerischen öffentlichen Stellen (Verantwortlichen) Bausteine einer Risikoanalyse und zeigt risikomindernde Maßnahmen auf, die bei der Kommunikation mittels Fax zu beachten sind. [...] 5. Fazit Da der Versand von personenbezogenen Daten per Fax mit verschiedenen Risiken behaftet ist, sollten die hier aufgeführten Maßnahmen umgesetzt werden. Sollen sensible personenbezogene Daten per Fax versandt werden, ist zusätzlich in einer Risikoanalyse zu prüfen, ob die Risiken durch risikomindernde Maßnahmen derart gesenkt werden können, dass ein Versand möglich ist. Bayerische öffentliche Stellen haben bei einer Kommunikation per Fax diverse Dokumentationspflichten zu erfüllen. " Beispielsweise schreibt die Integrierte Leitstelle Allgäu unter https://extranet.ils-allgaeu.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/3_ILS_extranet/4_Feuerwehr/1_MDA_FW_ILS_Version_2.0_Digitalfunk.pdf auf Seite 6: " 3.1.2 Alarmfax Falls Feuerwehren der ILS eine Alarmfaxnummer mitgeteilt haben, sendet das Einsatzleitprogramm mit Durchführung der Alarmierung automatisch ein Alarmfax (aktuell nur an einen Festnetzfaxanschluss möglich). Dieses beinhaltet den Einsatzort, das Ereignis, das Einsatzstichwort und die mindestens benötigten Einsatzmittel und Geräte. " Ferner zeigt das Dokument unter https://extranet.ils-allgaeu.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/3_ILS_extranet/4_Feuerwehr/ILS_Abschnittsfuehrungsstellen_flaechige_Schadenslagen_Treffen.pdf auf Seite 13 beispielhaft ein solches Alarmfax. Demnach werden im Normalfall auch Details zum Mitteiler inkl. Rückrufnummer auf dem Alarmfax erfasst und sind dort sichtbar. Außerdem schreibt der BayLfD: " Zudem ist mir aus meiner Prüf- und Kontrollpraxis bekannt, dass bereits Integrierte Leitstellen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration an Lösungen arbeiten, um neue, zeitgemäße, aber auch datenschutztaugliche Alarmierungswege zu etablieren." " Persönliche Betroffenheit: Anlässlich eines von mir abgesetzten Notrufs am 15.03.22 wurden vermutlich auch meine personenbezogenen Daten mittels Alarmfax übertragen. Meine Fragen: 1) Wie ist der aktuelle Stand zur Ablösung des Alarmfaxes durch "neue, zeitgemäße, aber auch datenschutztaugliche Alarmierungswege" ? 2) Wann ist mit der konkreten Ablösung des Alarmfaxes zu rechnen ? 3) Wie sieht die konkrete technische Lösung aus, um das Alarmfax abzulösen ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244034/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
D5-2282-9-37 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.03.2022 zum Thema Alarmfax in den Integr…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
D5-2282-9-37 AW: Versand von Alarmfaxen durch die Integrierten Leitstellen in Bayern [#244034]
Datum
22. März 2022 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
D5-2282-9-37 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.03.2022 zum Thema Alarmfax in den Integrierten Leitstellen (ILS) in Bayern, welche ich wie folgt beantworte: 1) Wie ist der aktuelle Stand zur Ablösung des Alarmfaxes durch "neue, zeitgemäße, aber auch datenschutztaugliche Alarmierungswege"? Das Alarmfax dient nicht der Alarmierung der Einsatzkräfte, sondern nur der ergänzenden Information der Einsatzkräfte über die zu erwartende Einsatzlage. Das Alarmfax soll durch digitale verschlüsselte Alarmierungswege abgelöst werden (vgl. Frage 3). Die hierfür erforderliche Technik wird durch die ILS in eigener Verantwortung beschafft. Die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) bzw. die Betreiber der jeweiligen ILS sind auch (Allein-)Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne (vgl. Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Dem Staat liegen keine abschließenden Informationen vor, welche Anzahl der ILS kein FAX mehr verwenden. 2) Wann ist mit der konkreten Ablösung des Alarmfaxes zu rechnen ? Dem Staat liegen keine abschließenden Informationen vor, wann die ILS das Alarmfax durch andere Technologien ablösen. 3) Wie sieht die konkrete technische Lösung aus, um das Alarmfax abzulösen? Zur Ablösung des Alarmfaxes können die ILS Informationen über digitale Schnittstellen an die alarmierten Einsatzkräfte übermitteln. Als digitale Schnittstellen kann der Digitalfunk BOS oder ein abgesicherter Webserver in der ILS verwendet werden. Bei Verwendung des Digitalfunk BOS werden die Informationen per Short Data Service (SDS) an die eine dem Einsatzmittel zugewiesene Individual Short Subscriber Identity (ISSI) versandt. Die Datenübertragung ist verschlüsselt. Die Datenübertragung über einen Webserver in der ILS erfolgt über das http-Protokoll. Die Visualisierung der Daten erfolgt über Web-Client. Die Sicherheit der Übertragung zwischen Leitstelle und Dienststelle wird über eine HTTPS - verschlüsselte Verbindung mit Benutzer-Authentifizierung gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die sehr ausführliche Antwort. M…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: D5-2282-9-37 AW: Versand von Alarmfaxen durch die Integrierten Leitstellen in Bayern [#244034]
Datum
22. März 2022 23:27
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die sehr ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244034/