Versand von Alarmfaxen durch die Integrierten Leitstellen in Bayern
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) schreibt in seinem Arbeitspapier "Datenschutz bei der Nutzung von Telefax-Diensten" unter
https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/AP_Telefax.pdf
unter anderem:
"
Der Versand personenbezogener Daten per Telefax (im Folgenden kurz: Fax) ist mit erheblichen Risiken behaftet, was das Gewährleistungsziel1 „Vertraulichkeit“ betrifft.
Auf diesen Umstand weisen die Datenschutz-Aufsichtsbehörden schon seit Jahren hin.
Gerade die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie relevant das Thema noch immer ist.
Vor diesem Hintergrund stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ein sowohl hinsichtlich der Methodik als auch hinsichtlich der technischen Gegebenheiten aktualisiertes Arbeitspapier bereit.
Das Papier bietet bayerischen öffentlichen Stellen (Verantwortlichen) Bausteine einer Risikoanalyse und zeigt risikomindernde Maßnahmen auf, die bei der Kommunikation mittels Fax zu beachten sind.
[...]
5. Fazit
Da der Versand von personenbezogenen Daten per Fax mit verschiedenen Risiken behaftet ist, sollten die hier aufgeführten Maßnahmen umgesetzt werden.
Sollen sensible personenbezogene Daten per Fax versandt werden, ist zusätzlich in einer Risikoanalyse zu prüfen, ob die Risiken durch risikomindernde Maßnahmen derart gesenkt werden können, dass ein Versand möglich ist.
Bayerische öffentliche Stellen haben bei einer Kommunikation per Fax diverse Dokumentationspflichten zu erfüllen.
"
Beispielsweise schreibt die Integrierte Leitstelle Allgäu unter
https://extranet.ils-allgaeu.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/3_ILS_extranet/4_Feuerwehr/1_MDA_FW_ILS_Version_2.0_Digitalfunk.pdf
auf Seite 6:
"
3.1.2 Alarmfax
Falls Feuerwehren der ILS eine Alarmfaxnummer mitgeteilt haben, sendet das Einsatzleitprogramm mit Durchführung der Alarmierung automatisch ein Alarmfax (aktuell nur an einen Festnetzfaxanschluss möglich).
Dieses beinhaltet den Einsatzort, das Ereignis, das Einsatzstichwort und die mindestens benötigten Einsatzmittel und Geräte.
"
Ferner zeigt das Dokument unter
https://extranet.ils-allgaeu.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/3_ILS_extranet/4_Feuerwehr/ILS_Abschnittsfuehrungsstellen_flaechige_Schadenslagen_Treffen.pdf
auf Seite 13 beispielhaft ein solches Alarmfax.
Demnach werden im Normalfall auch Details zum Mitteiler inkl. Rückrufnummer auf dem Alarmfax erfasst und sind dort sichtbar.
Außerdem schreibt der BayLfD:
"
Zudem ist mir aus meiner Prüf- und Kontrollpraxis bekannt, dass bereits Integrierte Leitstellen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration an Lösungen arbeiten, um neue, zeitgemäße, aber
auch datenschutztaugliche Alarmierungswege zu etablieren."
"
Persönliche Betroffenheit:
Anlässlich eines von mir abgesetzten Notrufs am 15.03.22 wurden vermutlich auch meine personenbezogenen Daten mittels Alarmfax übertragen.
Meine Fragen:
1) Wie ist der aktuelle Stand zur Ablösung des Alarmfaxes durch "neue, zeitgemäße, aber auch datenschutztaugliche Alarmierungswege" ?
2) Wann ist mit der konkreten Ablösung des Alarmfaxes zu rechnen ?
3) Wie sieht die konkrete technische Lösung aus, um das Alarmfax abzulösen ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum20. März 2022
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23. April 2022
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mehrere ILSn lösen das Alarmfax bereits durch App-Lösungen ab, die dann neben einem Alarmfax auch Wachendisplays und Zweit-Alarmierungs-Apps bieten.
Beispiel Hochfranken ALAMOS: https://www.rettungsdienst.brk.de/ils-h…