Verschärfung der Corona-Maßnahmen für den Geltungsbereich der Kreisstadt Bergheim

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Pressemeldung vom 07.05.2021 informiert die Kreisstadt Bergheim über eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen.

Ich bitte Sie, mir folgende zu zuschicken:

1. Auflistung der bereits identifizierten Infektionsschwerpunkte nebst Erläuterung des Identifikationsverfahrens.

2. Detaillierte Auflistung der Einsätze des Ordnungsamtes seit dem 01.01.2020 für die Themen:
2.1. Picknick inkl. Rauchen von Shishas
2.2. Grillen
2.3. Alkoholkonsum
im Stadtgebiet mit besonderer Ausweisung der "ausgewählten Bereiche:
2.3.1. Innenstadt Bergheim
2.3.2. Quadrath-Ichendorf, Tierpark
2.3.3. Bergheim-Südwest, Erftaue
2.3.4. Bergheim-Südwest, Funtastik
2.3.5. Niederaußem, Von-Galen-Park

3. Auflistung der Ordnungswidrigkeiten, die in den Bereichen 2.3.1. bis 2.3.5. erfasst und geahndet wurden, inkl. der ausgesprochenen Geldbußen.

4. Kopie der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Kreisstadt Bergheim und dem Securitydienst.

Quellen:
Presseinformation: https://www.bergheim.de/downloads/23602/PM%20Versch%C3%A4rfte%20Ma%C3%9Fnahmen%20f%C3%BCr%20Bergheim%20ab%2008.05.2021/forced

Allgemeinverfügung:
https://www.bergheim.de/downloads/23600/AV%20BM%2007%2005%202021%20Bekanntmachung/forced

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in In der Pressemeldung vom 07.…
An Kommunalverwaltung Bergheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verschärfung der Corona-Maßnahmen für den Geltungsbereich der Kreisstadt Bergheim [#220059]
Datum
8. Mai 2021 22:39
An
Kommunalverwaltung Bergheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in In der Pressemeldung vom 07.05.2021 informiert die Kreisstadt Bergheim über eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen. Ich bitte Sie, mir folgende zu zuschicken: 1. Auflistung der bereits identifizierten Infektionsschwerpunkte nebst Erläuterung des Identifikationsverfahrens. 2. Detaillierte Auflistung der Einsätze des Ordnungsamtes seit dem 01.01.2020 für die Themen: 2.1. Picknick inkl. Rauchen von Shishas 2.2. Grillen 2.3. Alkoholkonsum im Stadtgebiet mit besonderer Ausweisung der "ausgewählten Bereiche: 2.3.1. Innenstadt Bergheim 2.3.2. Quadrath-Ichendorf, Tierpark 2.3.3. Bergheim-Südwest, Erftaue 2.3.4. Bergheim-Südwest, Funtastik 2.3.5. Niederaußem, Von-Galen-Park 3. Auflistung der Ordnungswidrigkeiten, die in den Bereichen 2.3.1. bis 2.3.5. erfasst und geahndet wurden, inkl. der ausgesprochenen Geldbußen. 4. Kopie der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Kreisstadt Bergheim und dem Securitydienst. Quellen: Presseinformation: https://www.bergheim.de/downloads/23602/PM%20Versch%C3%A4rfte%20Ma%C3%9Fnahmen%20f%C3%BCr%20Bergheim%20ab%2008.05.2021/forced Allgemeinverfügung: https://www.bergheim.de/downloads/23600/AV%20BM%2007%2005%202021%20Bekanntmachung/forced Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220059/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verschärfung der Corona-Maßnahmen für den Geltu…
An Kommunalverwaltung Bergheim Details
Von
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Betreff
AW: Verschärfung der Corona-Maßnahmen für den Geltungsbereich der Kreisstadt Bergheim [#220059]
Datum
28. Juni 2021 08:37
An
Kommunalverwaltung Bergheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verschärfung der Corona-Maßnahmen für den Geltungsbereich der Kreisstadt Bergheim“ vom 08.05.2021 (#220059) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220059/