Verschiedene Dienstanweisungen der Stadt Trier

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

* Dienstanweisung zur Regelung des Verfahrens bei Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Trier sowie der Aussetzung der Vollziehung bei öffentlich-rechtlichen Forderungen und beim Abschluss von Vergleichen
* Dienstanweisung für die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten der Stadt Trier
* Allgemeine Geschäftsanweisung
* Rahmenvorgabe für die Nutzung des Internets und der elektronischen Post im Rathaus
* Richtlinie für das Vorschlagswesen der Stadt Trier
* Bewertungsrichtlinie Straßenaufbau
* Leitfaden zur Erfassung des Straßenzustandes
* Leitfaden Brückenbewertung
* Leitfaden Betriebe gewerblicher Art

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2014
  • Frist
    30. Dezember 2014
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Kratz
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Dienstanwe…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
Verschiedene Dienstanweisungen der Stadt Trier [#8074]
Datum
26. November 2014 15:09
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Dienstanweisung zur Regelung des Verfahrens bei Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Trier sowie der Aussetzung der Vollziehung bei öffentlich-rechtlichen Forderungen und beim Abschluss von Vergleichen * Dienstanweisung für die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten der Stadt Trier * Allgemeine Geschäftsanweisung * Rahmenvorgabe für die Nutzung des Internets und der elektronischen Post im Rathaus * Richtlinie für das Vorschlagswesen der Stadt Trier * Bewertungsrichtlinie Straßenaufbau * Leitfaden zur Erfassung des Straßenzustandes * Leitfaden Brückenbewertung * Leitfaden Betriebe gewerblicher Art
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz
Stadtverwaltung Trier
Antrag nach dem LIFG auf Übersendung div. Dienstanweisungen der Stadt Trier pp. vom 26.11.2014 Sehr geehrter Her…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Antrag nach dem LIFG auf Übersendung div. Dienstanweisungen der Stadt Trier pp. vom 26.11.2014
Datum
6. Januar 2015 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
7,5 MB
6,6 MB
Sehr geehrter Herr Kratz, Auf Ihren vorg. Antrag übersende ich Ihnen folgende Regelwerke der Stadtverwaltung Trier: * Dienstanweisung zur Regelung des Verfahrens bei Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen (Forderungen) der Stadt Trier sowie der Aussetzung der Vollziehung bei öffentlich-rechtlichen Forderungen und beim Abschluss von Vergleichen * Rahmenvorgabe für die Nutzung des Internet und der elektronischen Post * Richtlinie für das Vorschlagswesen der Stadt Trier * Brückenbewertung im Rahmen der Einführung der kommunalen Doppik * Leitfaden Betriebe gewerblicher Art Die Dienstanweisung für die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten der Stadt Trier wird derzeit überarbeitet. Gleiches gilt für die Allgemeine Geschäftsanweisung. Bezüglich der von Ihnen beantragten Übersendung der Bewertungsrichtlinie Straßenaufbau sowie des Leitfadens zur Erfassung des Straßenzustandes muss ich Ihnen mitteilen, dass diese von Dritten erstellten Werke urheberrechtlich geschützt sind. Soweit in den beigefügen Unterlagen Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgeführt sind, wurden diese geschwärzt. In einer weiteren Mail erhalten Sie aus Kapazitätsgründen den Rest der Leitfäden gewerblicher Art Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Trier
Antrag nach dem LIFG auf Übersendung div. Dienstanweisungen der Stadt Trier pp. vom 26.11.2014 Sehr geehrter Herr …
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Antrag nach dem LIFG auf Übersendung div. Dienstanweisungen der Stadt Trier pp. vom 26.11.2014
Datum
6. Januar 2015 15:24
Status
11,3 MB
Sehr geehrter Herr Kratz, auf Ihren vorg. Antrag übersende ich Ihnen die restlichen Regelwerke der Stadtverwaltung Trier: * Leitfaden Betriebe gewerblicher Art Soweit in den beigefügen Unterlagen Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgeführt sind, wurden diese geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen