Verschiedene Organisationsverfügungen

1) Arbeitsanweisung zum Umgang mit gesperrten Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (AA Sperrerklärungen)
2) den aktuellen Aktenplan
3) alle Organsationsverfügungen mit Bezug zu "Rosenholz"
4) Organisationsverfügung 18/95 (PG HIM/HVA DB)
5) Organisationsverfügung 07/95 (dv - gestützte Verwaltung von Verschlußsachen)
6) Organisationsverfügung 03/94 (Auflösung der Arbeitsgruppe K)
7) Organisationsverfügung 02/13 (AA Überprüfung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
8) Organisationsverfügung 08/11 (Hausordnung Besucher), sofern nicht online verfügbar,
9) Organisationsverfügung 06/11 (AA Umgang mit personenbezogenen Informationen)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2016
  • Frist
    18. November 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Arbeitsanweis…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
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Betreff
Verschiedene Organisationsverfügungen [#18112]
Datum
16. Oktober 2016 13:47
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Arbeitsanweisung zum Umgang mit gesperrten Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (AA Sperrerklärungen) 2) den aktuellen Aktenplan 3) alle Organsationsverfügungen mit Bezug zu "Rosenholz" 4) Organisationsverfügung 18/95 (PG HIM/HVA DB) 5) Organisationsverfügung 07/95 (dv - gestützte Verwaltung von Verschlußsachen) 6) Organisationsverfügung 03/94 (Auflösung der Arbeitsgruppe K) 7) Organisationsverfügung 02/13 (AA Überprüfung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) 8) Organisationsverfügung 08/11 (Hausordnung Besucher), sofern nicht online verfügbar, 9) Organisationsverfügung 06/11 (AA Umgang mit personenbezogenen Informationen)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
18. Oktober 2016
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
137,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#18112] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsf…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#18112]
Datum
14. Januar 2017 16:18
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verschiedene Organisationsverfügungen“ vom 16.10.2016 (#18112) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Erinnerung sowie zusätzlich Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Erinnerung sowie zusätzlich Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde
Datum
25. Januar 2017
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
geschwärzt
28,6 KB

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Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
30. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen