Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den Feuerwehr-Löscheinheiten der Stadt Bingen am Rhein

Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter
https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482
über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon".

"BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-,FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen.
Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden.
Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden.

Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war.
Die webserver waren über Suchmaschinen wie z.B. censys.io leicht auffindbar.

Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten.
Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Anfang 2022 nach und nach weitgehend geschlossen.

Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf, dass oftmals unverschlüsselte digitale Alarmierung nach dem POCSAG-Standard verwendet wurde (Eintrag "POCSAG" in der Spalte "Kanal" in der webserver-Darstellung.)
Dargestellt wurden dabei die personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und teilweise auch deren Gesundheitsdaten (z.B. das Symptom) in Klartext.

Das Problem der unverschlüsselten Übertragung von Patientendaten und Gesundheitsdaten im BOS-Funk wurde bereits mehrfach medial thematisiert, siehe z.B.:
https://northeim-jetzt.de/northeimer-kreisverwaltung-hat-aerger-mit-der-landesbehoerde-fuer-datenschutz/
und
https://www.golem.de/news/behoerdenfunk-patientendaten-von-rettungsdiensten-ungeschuetzt-im-internet-1807-135622.html

Die Stadt Mainz teilt hinsichtlich der Feuerwehrleitstelle Florian Mainz dazu mit
(siehe https://fragdenstaat.de/a/242360 )
:

1) In welchem Umfang kommt unverschlüsselte digitale Alarmierung zum Einsatz ?
=> Die Umstellung auf die verschlüsselte Alarmierung ist zum Großteil umgesetzt. Teilweise werden noch Alarmierungen unverschlüsselt übertragen.

2) Werden hier ggf. auch personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und deren Gesundheitsdaten unverschlüsselt in Klartext übermittelt ?
=> Die Feuerwehrleitstelle Mainz ist nur für den Brand- und Katastrophenschutz im Leitstellenbereich zuständig und überträgt daher in der Regel keine Patientendaten.

3) Wie ist der Zeitplan für die Umstellung auf verschlüsselte digitale Alarmierung (z.B. mittels Verwendung von IDEA-Verschlüsselung im bestehenden POCSAG-Netz oder Alarmierung über TETRA-Digitalfunk) ?
=> Der Zeitplan wird nicht durch die Feuerwehrleitstelle definiert. Sobald in der zu alarmierenden Einheit eine ausreichende Menge verschlüsselungsfähiger Meldeempfänger vorhanden ist, erfolgt die vollständige Umstellung der jeweiligen Einheit auf die verschlüsselte Alarmierung.

Meine Fragen an die Stadt als Trägerin der Feuerwehr:

1) Kommen bei den Löscheinheiten Ihrer Stadt noch Meldeempfänger zum Einsatz, die keine Verschlüsselung unterstützen ?

2) Wenn ja, wie ist der Zeitplan zum Umstieg auf ausschließlich verschlüsselungsfähige Meldeempfänger ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Fachzeitsc…
An Stadtverwaltung Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den Feuerwehr-Löscheinheiten der Stadt Bingen am Rhein [#252685]
Datum
4. Juli 2022 19:53
An
Stadtverwaltung Bingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482 über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon". "BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-,FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen. Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden. Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden. Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war. Die webserver waren über Suchmaschinen wie z.B. censys.io leicht auffindbar. Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten. Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Anfang 2022 nach und nach weitgehend geschlossen. Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf, dass oftmals unverschlüsselte digitale Alarmierung nach dem POCSAG-Standard verwendet wurde (Eintrag "POCSAG" in der Spalte "Kanal" in der webserver-Darstellung.) Dargestellt wurden dabei die personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und teilweise auch deren Gesundheitsdaten (z.B. das Symptom) in Klartext. Das Problem der unverschlüsselten Übertragung von Patientendaten und Gesundheitsdaten im BOS-Funk wurde bereits mehrfach medial thematisiert, siehe z.B.: https://northeim-jetzt.de/northeimer-kreisverwaltung-hat-aerger-mit-der-landesbehoerde-fuer-datenschutz/ und https://www.golem.de/news/behoerdenfunk-patientendaten-von-rettungsdiensten-ungeschuetzt-im-internet-1807-135622.html Die Stadt Mainz teilt hinsichtlich der Feuerwehrleitstelle Florian Mainz dazu mit (siehe https://fragdenstaat.de/a/242360 ) : 1) In welchem Umfang kommt unverschlüsselte digitale Alarmierung zum Einsatz ? => Die Umstellung auf die verschlüsselte Alarmierung ist zum Großteil umgesetzt. Teilweise werden noch Alarmierungen unverschlüsselt übertragen. 2) Werden hier ggf. auch personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und deren Gesundheitsdaten unverschlüsselt in Klartext übermittelt ? => Die Feuerwehrleitstelle Mainz ist nur für den Brand- und Katastrophenschutz im Leitstellenbereich zuständig und überträgt daher in der Regel keine Patientendaten. 3) Wie ist der Zeitplan für die Umstellung auf verschlüsselte digitale Alarmierung (z.B. mittels Verwendung von IDEA-Verschlüsselung im bestehenden POCSAG-Netz oder Alarmierung über TETRA-Digitalfunk) ? => Der Zeitplan wird nicht durch die Feuerwehrleitstelle definiert. Sobald in der zu alarmierenden Einheit eine ausreichende Menge verschlüsselungsfähiger Meldeempfänger vorhanden ist, erfolgt die vollständige Umstellung der jeweiligen Einheit auf die verschlüsselte Alarmierung. Meine Fragen an die Stadt als Trägerin der Feuerwehr: 1) Kommen bei den Löscheinheiten Ihrer Stadt noch Meldeempfänger zum Einsatz, die keine Verschlüsselung unterstützen ? 2) Wenn ja, wie ist der Zeitplan zum Umstieg auf ausschließlich verschlüsselungsfähige Meldeempfänger ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252685/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den …
An Stadtverwaltung Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den Feuerwehr-Löscheinheiten der Stadt Bingen am Rhein [#252685]
Datum
8. September 2022 23:35
An
Stadtverwaltung Bingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den Feuerwehr-Löscheinheiten der Stadt Bingen am Rhein“ vom 04.07.2022 (#252685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den …
An Stadtverwaltung Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LTranspG-Anfrage: Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den Feuerwehr-Löscheinheiten der Stadt Bingen am Rhein [#252685]
Datum
12. Oktober 2022 21:32
An
Stadtverwaltung Bingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den Feuerwehr-Löscheinheiten der Stadt Bingen am Rhein“ vom 04.07.2022 (#252685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadtverwaltung Bingen
Vielen Dank für ihre Nachricht. Ich bin derzeit nicht im Hause. Ihre Mail wird an [geschwärzt] weitergeleitet. Mit…
Von
Stadtverwaltung Bingen
Betreff
Automatische Antwort: LTranspG-Anfrage: Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den Feuerwehr-Löscheinheiten der Stadt Bingen am Rhein [#252685]
Datum
12. Oktober 2022 21:32
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für ihre Nachricht. Ich bin derzeit nicht im Hause. Ihre Mail wird an [geschwärzt] weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinl…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den Feuerwehr-Löscheinheiten der Stadt Bingen am Rhein“ [#252685]
Datum
27. November 2022 22:18
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/252685/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich trotz mehrfacher Erinnerung keine Antwort der angefragten Behörde erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 252685.pdf Anfragenr: 252685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252685/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900#2022/0109-0104 LfDI.0003 Vermittlung - Begleitschreiben Petent Sehr << Antragsteller:in >> bit…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900#2022/0109-0104 LfDI.0003 Vermittlung - Begleitschreiben Petent
Datum
16. Dezember 2022 07:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Bingen
Ihre Anfrage über das Portal "FragDenStaat"; Nr. #252685 Sehr << Antragsteller:in >> bezugn…
Von
Stadtverwaltung Bingen
Betreff
Ihre Anfrage über das Portal "FragDenStaat"; Nr. #252685
Datum
12. Januar 2023 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
4,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 04.07.2022 können wir Ihnen folgendes mitteilen: 1) Kommen bei den Löscheinheiten Ihrer Stadt noch Meldeempfänger zum Einsatz, die keine Verschlüsselung unterstützen? Ja, derzeit werden noch Meldeempfänger genutzt, die keine Verschlüsselung unterstützen. Allerdings werden bei unseren Alarmierungen keine personenbezogenen Daten auf die Meldeempfänger übertragen. Wir haben auf den Inhalt der Texte in der Regel auch keinen Einfluss. Die Alarmierung erfolgt durch die Feuerwehrleitstelle Mainz. 2) Wenn ja, wie ist der Zeitplan zum Umstieg auf ausschließlich verschlüsselungsfähige Meldeempfänger? Der Umstieg auf eine verschlüsselte Alarmierung befindet sich derzeit in der Umsetzung und soll noch 2023 abgeschlossen werden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, die Verzögerung unsererseits zu entschuldigen und verbleiben Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage über das Portal "FragDenStaat"; Nr. #252685 [#252685] Sehr << Anrede >> vi…
An Stadtverwaltung Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über das Portal "FragDenStaat"; Nr. #252685 [#252685]
Datum
13. Januar 2023 20:22
An
Stadtverwaltung Bingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252685/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>