Verschlüsselter EMail Verkehr mit dem Jobcenter Ostholstein

Anfrage an: Jobcenter Ostholstein


1. Welche technischen Verschlüsselungs-Verfahren (z.B. PGP/GPG, S/MIME, u.a.) können Bürgerinnen und Bürger nutzen, um mit dem Jobcenter Ostholstein vertraulich und persönlich (i.S.v. Authentizität und Integrität) elektronisch zu kommunizieren?
2. Wo sind die dafür verwendeten öffentlichen Schlüssel abrufbar?
3. Falls nicht bereits vorhanden: Existieren Zeitpläne, wann entsprechende Zugänge produktiv geschaffen sein werden?

Nach § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft.
Sollte die Beantwortung von Teilen dieser Anfrage mit der Erhebung von Gebühren nach IFGGebV verbunden sein, so bitte ich um vorherige Benachrichtigung – und, unabhängig davon, um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2015
  • Frist
    2. August 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche…
An Jobcenter Ostholstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verschlüsselter EMail Verkehr mit dem Jobcenter Ostholstein [#10442]
Datum
3. Juli 2015 17:44
An
Jobcenter Ostholstein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche technischen Verschlüsselungs-Verfahren (z.B. PGP/GPG, S/MIME, u.a.) können Bürgerinnen und Bürger nutzen, um mit dem Jobcenter Ostholstein vertraulich und persönlich (i.S.v. Authentizität und Integrität) elektronisch zu kommunizieren? 2. Wo sind die dafür verwendeten öffentlichen Schlüssel abrufbar? 3. Falls nicht bereits vorhanden: Existieren Zeitpläne, wann entsprechende Zugänge produktiv geschaffen sein werden? Nach § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft. Sollte die Beantwortung von Teilen dieser Anfrage mit der Erhebung von Gebühren nach IFGGebV verbunden sein, so bitte ich um vorherige Benachrichtigung – und, unabhängig davon, um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Ostholstein
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 03.07.2015 ist bei der Geschäftsstelle Eutin eingegangen und mir von …
Von
Jobcenter Ostholstein
Betreff
Verschlüsselter EMail Verkehr mit dem Jobcenter Ostholstein [#10442]
Datum
6. Juli 2015 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 03.07.2015 ist bei der Geschäftsstelle Eutin eingegangen und mir von dort im Rahmen des Kundenreaktionsmanagements zugeleitet worden. Gerne werde ich Ihnen dabei behilflich sein, Ihre Anliegen zur Kommunikation per E-Mail auch in verschlüsselter Form zu klären. Hierzu habe ich mich zunächst mit dem regionalen IT- Service in Verbindung gesetzt. Mir ist daran gelegen, dass Sie baldmöglichst weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Ostholstein
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer E-Mail vom 03.07.2015 wegen der von Ihnen vorgesehenen verschlüsselten E-Mai…
Von
Jobcenter Ostholstein
Betreff
AW: Verschlüsselter EMail Verkehr mit dem Jobcenter Ostholstein [#10442]
Datum
14. Juli 2015 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer E-Mail vom 03.07.2015 wegen der von Ihnen vorgesehenen verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit dem Jobcenter Ostholstein hatte ich Ihnen zunächst die erbetene Eingangsbestätigung am 06.07.2015 gesandt. Dabei sind sie auch über die von mir eingeleitete technische Anfrage informiert worden. Mir liegt inzwischen eine Antwort unseres regionalen IT- Service vor. Die verschlüsselte E-Mail- Kommunikation ist danach unter bestimmten Voraussetzungen möglich: - Ihr E-Mail-Programm unterstützt S/MIME-basierte E-Mail-Verschlüsselung - Sie besitzen einen privaten Schlüssel sowie ein zugehöriges Zertifikat - Ihr Browser akzeptiert Cookies - Der Download von *.cer-Dateien ist Ihnen möglich. Wie Sie zu dem Zertifikat kommen und wie das weitere Verfahren vorgesehen ist, können Sie den beigefügten Hinweisen für externe Kommunikationspartner entnehmen. Um mit einen externen Adressaten verschlüsselte E-Mail austauschen zu können, muss vorab ein Zertifikat- Austausch stattfinden. Hierzu erhalten Sie eine gesonderte Einladung vom Bereich Markt und Integration der Geschäftsstelle Eutin. Der Teamleiter, Herr Peters, wird von mir entsprechend informiert. Jobcenter Ostholstein Kundenreaktionsmanagement Telefon: 04521 7965637 Telefax: 04521 7965600 E- Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://jobcenter-ostholstein.de Jobcenter Ostholstein Janusstr. 5 << Adresse entfernt >>