Verschlüsselung der Webauftritte der deutschen Bundesbehörden

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Informationen zu folgenden Fragestellungen zu:

1) Warum sind nur 2 von 40 Webauftritten der Bundesregierung und nachgeordneter Bundesbehörden standardmäßig verschlüsselt? (Untersuchung siehe https://patrick-robrecht.de/ssl-test-behoerden/)

2) Plant die Bundesregierung ihre Webauftritte in Zukunft auf https umzustellen, wie es die amerikanische Bundesregierung bei ihren Webangeboten tun will und teilweise auch bereits getan hat? (Informationen zur amerikanischen Plänen siehe https://https.cio.gov/, Zusammenfassung auf Deutsch siehe http://www.golem.de/news/weisses-haus-us-behoerdenwebseiten-werden-https-verschluesselt-1503-113031.html)

3) Wenn die Antwort auf Frage 2 ja lautet, wann wird dieses für die o. g. Webauftritte umgesetzt sein?

4) Wenn die Antwort auf Frage 2 nein lautet, warum plant die Bundesregierung nicht, ihre Webauftritte auf https umzustellen? Eine Umstellung wäre in den meisten Fällen unproblematisch, da in der Regel bereits jetzt https unterstützt wird, die Seiten jedoch nicht standardmäßig mit https ausgeliefert werden, sodass kaum ein Nutzer von den Vorteilen von https profitiert.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung lässt derzeit die Umsetzung auf Verschlüsselung durch seinen Dienstleister prüfen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Informationen zu folgenden Frag…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verschlüsselung der Webauftritte der deutschen Bundesbehörden [#9129]
Datum
8. April 2015 16:10
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Informationen zu folgenden Fragestellungen zu: 1) Warum sind nur 2 von 40 Webauftritten der Bundesregierung und nachgeordneter Bundesbehörden standardmäßig verschlüsselt? (Untersuchung siehe https://patrick-robrecht.de/ssl-test-behoerden/) 2) Plant die Bundesregierung ihre Webauftritte in Zukunft auf https umzustellen, wie es die amerikanische Bundesregierung bei ihren Webangeboten tun will und teilweise auch bereits getan hat? (Informationen zur amerikanischen Plänen siehe https://https.cio.gov/, Zusammenfassung auf Deutsch siehe http://www.golem.de/news/weisses-haus-us-behoerdenwebseiten-werden-https-verschluesselt-1503-113031.html) 3) Wenn die Antwort auf Frage 2 ja lautet, wann wird dieses für die o. g. Webauftritte umgesetzt sein? 4) Wenn die Antwort auf Frage 2 nein lautet, warum plant die Bundesregierung nicht, ihre Webauftritte auf https umzustellen? Eine Umstellung wäre in den meisten Fällen unproblematisch, da in der Regel bereits jetzt https unterstützt wird, die Seiten jedoch nicht standardmäßig mit https ausgeliefert werden, sodass kaum ein Nutzer von den Vorteilen von https profitiert. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Verschlüsselung der Web-Auftritte der deutschen Bundesbehörden ..., auf Ihre IFG-Anfrage vom 08. April 2015 darf …
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Verschlüsselung der Web-Auftritte der deutschen Bundesbehörden
Datum
27. April 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
..., auf Ihre IFG-Anfrage vom 08. April 2015 darf ich Ihnen Folgendes mitteilen. zu Frage 1: Hierzu liegen dem Presse- und Informationsamt keine amtlichen Informationen im Sinne des IFG bezüglich der Web-Auftritte der Bundesministerien vor. Ich rege an, dass Sie sich deswegen unmittelbar an die Bundesministerien wenden. zu Fragen 2 und 3: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung lässt derzeit die Umsetzung auf Verschlüsselung durch seinen Dienstleister prüfen. ...