Verschlüsselung und Speicherung der bei der Geschwindigkeitsüberwachung auf der B6 bei Hannover/Laatzen gespeicherten Daten ("Section Control"

- Detailierte Beschreibung des Systems incl. der angewendeten Verfahren zur Verschüsselung.

- Informationen darüber, welche Bilddaten bei den beiden ersten Fotos gespeichert werden. (Nur das Fahrzeug-Kennzeichen oder ein Bild mit dem ganzen Fahrzeug incl. Insassen?)

- Speicherdauer der Daten sowohl bei positiven als auch negativem Ergebnis der Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

- Informationen über den Hersteller des eingesetzten Systems.

- Informationen darüber, welche Behörden Zugang zu den gespeicherten Daten haben.

- Informationen darüber, ob, und wenn ja, zu welchen weiteren Zwecken die gespeicherten Daten verwendet werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
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Christoph Stegemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Detailierte Be…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Christoph Stegemann
Betreff
Verschlüsselung und Speicherung der bei der Geschwindigkeitsüberwachung auf der B6 bei Hannover/Laatzen gespeicherten Daten ("Section Control" [#37865]
Datum
14. Januar 2019 19:21
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Detailierte Beschreibung des Systems incl. der angewendeten Verfahren zur Verschüsselung. - Informationen darüber, welche Bilddaten bei den beiden ersten Fotos gespeichert werden. (Nur das Fahrzeug-Kennzeichen oder ein Bild mit dem ganzen Fahrzeug incl. Insassen?) - Speicherdauer der Daten sowohl bei positiven als auch negativem Ergebnis der Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung. - Informationen über den Hersteller des eingesetzten Systems. - Informationen darüber, welche Behörden Zugang zu den gespeicherten Daten haben. - Informationen darüber, ob, und wenn ja, zu welchen weiteren Zwecken die gespeicherten Daten verwendet werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Stegemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Stegemann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Stegemann

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