Verschlüsselung von Daten durch die Berliner Polizei

Anfrage an: Polizei Berlin

Welchen Regeln/Anweisungen/Datenschutzgesetze gelten für die Emailkommunikation der Berliner Polizei?

Wie werden die Daten verschlüsselt, z. B. mit de-Mail oder über welchen anderen Dienst?

Wie werden vertrauliche Daten von Bürgern von der Polizei in der Kommunikation per Email mit anderen Landesbehörden verschlüsselt?

Wie werden vertrauliche Daten von Bürgern von der Polizei in der Kommunikation per Email mit Beschuldigten oder Anzeigenden verschlüsselt?

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das jeweils oder geschieht das nicht?

Vielen Dank für die Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2017
  • Frist
    5. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verschlüsselung von Daten durch die Berliner Polizei [#25124]
Datum
1. November 2017 17:26
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welchen Regeln/Anweisungen/Datenschutzgesetze gelten für die Emailkommunikation der Berliner Polizei? Wie werden die Daten verschlüsselt, z. B. mit de-Mail oder über welchen anderen Dienst? Wie werden vertrauliche Daten von Bürgern von der Polizei in der Kommunikation per Email mit anderen Landesbehörden verschlüsselt? Wie werden vertrauliche Daten von Bürgern von der Polizei in der Kommunikation per Email mit Beschuldigten oder Anzeigenden verschlüsselt? Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das jeweils oder geschieht das nicht? Vielen Dank für die Antwort! Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verschlüsselung von Daten durch die Berliner P…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verschlüsselung von Daten durch die Berliner Polizei [#25124]
Datum
5. Dezember 2017 17:34
An
Polizei Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verschlüsselung von Daten durch die Berliner Polizei“ vom 01.11.2017 (#25124) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Polizei Berlin
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, anliegend übermittle ich die Antwort auf ihre Anfrage.…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Verschlüsselung von Daten durch die Berliner Polizei [#25124]
Datum
8. Dezember 2017 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
718,1 KB
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, anliegend übermittle ich die Antwort auf ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen