Verschlüsselung

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Wie wirkt sich die zunehmende Verschlüsselung von Kommunikation und Nachrichtenaustausch (beispielsweise Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Whatsapp / Telegram) auf die polizeiliche Arbeit aus? Gibt es Gutachten oder Studien dazu wie sich die Aufklärungsquote dadurch verändert?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2018
  • Frist
    12. Mai 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie wirkt sich d…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verschlüsselung [#28781]
Datum
10. April 2018 17:14
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wirkt sich die zunehmende Verschlüsselung von Kommunikation und Nachrichtenaustausch (beispielsweise Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Whatsapp / Telegram) auf die polizeiliche Arbeit aus? Gibt es Gutachten oder Studien dazu wie sich die Aufklärungsquote dadurch verändert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verschlüsselung“ vom 10.04.2018 (#28781) wurde…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verschlüsselung [#28781]
Datum
15. Mai 2018 13:57
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verschlüsselung“ vom 10.04.2018 (#28781) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>