Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den Feuerwehr-Löscheinheiten der Verbandsgemeinde Wöllstein

Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter
https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482
über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon".

"BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-,FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen.
Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden.
Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden.

Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war.
Die webserver waren über Suchmaschinen wie z.B. censys.io leicht auffindbar.

Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten.
Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Anfang 2022 nach und nach weitgehend geschlossen.

Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf, dass oftmals unverschlüsselte digitale Alarmierung nach dem POCSAG-Standard verwendet wurde (Eintrag "POCSAG" in der Spalte "Kanal" in der webserver-Darstellung.)
Dargestellt wurden dabei die personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und teilweise auch deren Gesundheitsdaten (z.B. das Symptom) in Klartext.

Das Problem der unverschlüsselten Übertragung von Patientendaten und Gesundheitsdaten im BOS-Funk wurde bereits mehrfach medial thematisiert, siehe z.B.:
https://northeim-jetzt.de/northeimer-kreisverwaltung-hat-aerger-mit-der-landesbehoerde-fuer-datenschutz/
und
https://www.golem.de/news/behoerdenfunk-patientendaten-von-rettungsdiensten-ungeschuetzt-im-internet-1807-135622.html

Die Stadt Mainz teilt hinsichtlich der Feuerwehrleitstelle Florian Mainz dazu mit
(siehe https://fragdenstaat.de/a/242360 )
:

1) In welchem Umfang kommt unverschlüsselte digitale Alarmierung zum Einsatz ?
=> Die Umstellung auf die verschlüsselte Alarmierung ist zum Großteil umgesetzt. Teilweise werden noch Alarmierungen unverschlüsselt übertragen.

2) Werden hier ggf. auch personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und deren Gesundheitsdaten unverschlüsselt in Klartext übermittelt ?
=> Die Feuerwehrleitstelle Mainz ist nur für den Brand- und Katastrophenschutz im Leitstellenbereich zuständig und überträgt daher in der Regel keine Patientendaten.

3) Wie ist der Zeitplan für die Umstellung auf verschlüsselte digitale Alarmierung (z.B. mittels Verwendung von IDEA-Verschlüsselung im bestehenden POCSAG-Netz oder Alarmierung über TETRA-Digitalfunk) ?
=> Der Zeitplan wird nicht durch die Feuerwehrleitstelle definiert. Sobald in der zu alarmierenden Einheit eine ausreichende Menge verschlüsselungsfähiger Meldeempfänger vorhanden ist, erfolgt die vollständige Umstellung der jeweiligen Einheit auf die verschlüsselte Alarmierung.

Meine Fragen an die Verbandsgemeindeverwaltung als Trägerin der Feuerwehr:

1) Kommen bei Ihren Löscheinheiten noch Meldeempfänger zum Einsatz, die keine Verschlüsselung unterstützen ?

2) Wenn ja, wie ist der Zeitplan zum Umstieg auf ausschließlich verschlüsselungsfähige Meldeempfänger ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2022
  • Frist
    7. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Fachzeitsc…
An Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den Feuerwehr-Löscheinheiten der Verbandsgemeinde Wöllstein [#245526]
Datum
5. April 2022 13:24
An
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482 über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon". "BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-,FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen. Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden. Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden. Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war. Die webserver waren über Suchmaschinen wie z.B. censys.io leicht auffindbar. Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten. Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Anfang 2022 nach und nach weitgehend geschlossen. Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf, dass oftmals unverschlüsselte digitale Alarmierung nach dem POCSAG-Standard verwendet wurde (Eintrag "POCSAG" in der Spalte "Kanal" in der webserver-Darstellung.) Dargestellt wurden dabei die personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und teilweise auch deren Gesundheitsdaten (z.B. das Symptom) in Klartext. Das Problem der unverschlüsselten Übertragung von Patientendaten und Gesundheitsdaten im BOS-Funk wurde bereits mehrfach medial thematisiert, siehe z.B.: https://northeim-jetzt.de/northeimer-kreisverwaltung-hat-aerger-mit-der-landesbehoerde-fuer-datenschutz/ und https://www.golem.de/news/behoerdenfunk-patientendaten-von-rettungsdiensten-ungeschuetzt-im-internet-1807-135622.html Die Stadt Mainz teilt hinsichtlich der Feuerwehrleitstelle Florian Mainz dazu mit (siehe https://fragdenstaat.de/a/242360 ) : 1) In welchem Umfang kommt unverschlüsselte digitale Alarmierung zum Einsatz ? => Die Umstellung auf die verschlüsselte Alarmierung ist zum Großteil umgesetzt. Teilweise werden noch Alarmierungen unverschlüsselt übertragen. 2) Werden hier ggf. auch personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und deren Gesundheitsdaten unverschlüsselt in Klartext übermittelt ? => Die Feuerwehrleitstelle Mainz ist nur für den Brand- und Katastrophenschutz im Leitstellenbereich zuständig und überträgt daher in der Regel keine Patientendaten. 3) Wie ist der Zeitplan für die Umstellung auf verschlüsselte digitale Alarmierung (z.B. mittels Verwendung von IDEA-Verschlüsselung im bestehenden POCSAG-Netz oder Alarmierung über TETRA-Digitalfunk) ? => Der Zeitplan wird nicht durch die Feuerwehrleitstelle definiert. Sobald in der zu alarmierenden Einheit eine ausreichende Menge verschlüsselungsfähiger Meldeempfänger vorhanden ist, erfolgt die vollständige Umstellung der jeweiligen Einheit auf die verschlüsselte Alarmierung. Meine Fragen an die Verbandsgemeindeverwaltung als Trägerin der Feuerwehr: 1) Kommen bei Ihren Löscheinheiten noch Meldeempfänger zum Einsatz, die keine Verschlüsselung unterstützen ? 2) Wenn ja, wie ist der Zeitplan zum Umstieg auf ausschließlich verschlüsselungsfähige Meldeempfänger ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245526/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den …
An Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LTranspG-Anfrage: Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den Feuerwehr-Löscheinheiten der Verbandsgemeinde Wöllstein [#245526]
Datum
6. Juni 2022 20:04
An
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den Feuerwehr-Löscheinheiten der Verbandsgemeinde Wöllstein“ vom 04.04.2022 (#245526) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Sehr << Antragsteller:in >> bzgl. Ihrer Informationsfreiheitsanfrage „Verschlüsselungsfähige Meldeemp…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Betreff
WG: LTranspG-Anfrage: Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den Feuerwehr-Löscheinheiten der Verbandsgemeinde Wöllstein [#245526]
Datum
10. Juni 2022 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
8,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bzgl. Ihrer Informationsfreiheitsanfrage „Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den Feuerwehr-Löscheinheiten der Verbandsgemeinde Wöllstein“ kann ich Ihnen noch folgende Informationen mitteilen. Unsere Meldeempfänger sind noch nicht verschlüsselt. Zum Zeitplan für einen Umstieg kann ich Ihnen momentan noch keine verlässliche Aussage geben. Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen,

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << An…
An Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: LTranspG-Anfrage: Verschlüsselungsfähige Meldeempfänger bei den Feuerwehr-Löscheinheiten der Verbandsgemeinde Wöllstein [#245526]
Datum
12. Juni 2022 22:54
An
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245526/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>