Verschmelzung Bürger in Wut und Bündnis Deutschland

Anfrage an: Bundeswahlleiter

den Zeitpunkt der Verschmelzung von "Bürger in Wut" mit dem "Bündnis Deutschland" und alle Ihnen dazu vorliegenden Unterlagen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Zeitpunkt der Verschmelzung von &…
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verschmelzung Bürger in Wut und Bündnis Deutschland [#289493]
Datum
3. Oktober 2023 21:00
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Zeitpunkt der Verschmelzung von "Bürger in Wut" mit dem "Bündnis Deutschland" und alle Ihnen dazu vorliegenden Unterlagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289493/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeswahlleiter
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung: Verschmelzung Bürger in Wut und Bündnis Deutschland
Datum
4. Oktober 2023 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03. Oktober 2023. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30651 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Bundeswahlleiter
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 03. Oktober 2023 (unser Az.: A34/1010001001-I…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Verschmelzung Bürger in Wut und Bündnis Deutschland (Az.: A34/1010001001-IF30651)
Datum
11. Oktober 2023 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 03. Oktober 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30651) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "den Zeitpunkt der Verschmelzung von "Bürger in Wut" mit dem "Bündnis Deutschland" und alle Ihnen dazu vorliegenden Unterlagen." Wir antworten Ihnen nach Rücksprache innerhalb des Hauses hierzu wie folgt: Über die von Ihnen gewünschte Information verfügen wir leider nicht. Der Bundeswahlleiterin liegen derzeit keine Informationen über eine vollzogene Verschmelzung der von Ihnen genannten Vereinigungen vor. Vorhanden sind lediglich die Protokolle über die jeweiligen Urabstimmungen der beteiligten Vereinigungen, welche die Absicht zur Verschmelzung ausweisen. Eine Mitteilung durch die betreffenden Vereinigungen, dass die beabsichtigte Verschmelzung vollzogen wurde, ist bislang nicht erfolgt. Sofern Sie die benannten Protokolle wünschen, lassen Sie uns dies gerne wissen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nicht übermitteln zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für ihre Antwort. Ich möchte Sie bitten mir fürs erste die Protokolle der Urabstimmungen z…
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Verschmelzung Bürger in Wut und Bündnis Deutschland (Az.: A34/1010001001-IF30651) [#289493]
Datum
15. Oktober 2023 10:17
An
Bundeswahlleiter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für ihre Antwort. Ich möchte Sie bitten mir fürs erste die Protokolle der Urabstimmungen zu senden. Ich würde dann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal nach weiteren Informationen fragen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289493/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeswahlleiter
Sehr << Antragsteller:in >> Anbei erhalten Sie die gewünschten Protokolle über die jeweiligen Urabsti…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Verschmelzung Bürger in Wut und Bündnis Deutschland (Az.: A34/1010001001-IF30651) [#289493]
Datum
24. Oktober 2023 08:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Anbei erhalten Sie die gewünschten Protokolle über die jeweiligen Urabstimmungen der beteiligten Vereinigungen Bürger in Wut und Bündnis Deutschland, welche die Absicht zur Verschmelzung ausweisen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen