Verschmutzung von Abwasser in Birgel

Wurden jemals im Bereich Monschauer Landstraße / Schieferbenden Abwasserproben entnommen?
Wenn Proben entnommen wurden, gab es dort Auffälligkeiten?
Und wenn ja, was wurde gefunden?
Bitte senden Sie mir, sofern möglich, einen Bericht vom Befund zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Mai 2021
  • Frist
    8. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde in Düren Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verschmutzung von Abwasser in Birgel [#219896]
Datum
6. Mai 2021 09:21
An
Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde in Düren
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurden jemals im Bereich Monschauer Landstraße / Schieferbenden Abwasserproben entnommen? Wenn Proben entnommen wurden, gab es dort Auffälligkeiten? Und wenn ja, was wurde gefunden? Bitte senden Sie mir, sofern möglich, einen Bericht vom Befund zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219896/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde in Düren
Sehr Antragsteller/in Sie haben den Zugang der o.a. Umweltinformationen durch Email vom 06.05.2021 beantragt. Un…
Von
Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde in Düren
Betreff
Ihre UIG-Anfrage zur Verschmutzung von Abwasser in Birgel, Mein Aktenzeichen. 66/1 - 66 00 18 - UIG 1415/21 -
Datum
27. Mai 2021 16:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben den Zugang der o.a. Umweltinformationen durch Email vom 06.05.2021 beantragt. Unter Berücksichtigung des Umweltinformationsrechts und der aktuellen Rechtsprechung aus diesem Bereich haben Sie einen Anspruch auf die von Ihnen beantragten Umweltinformationen. Ihre UIG-Anfrage beantworte ich wie folgt: Ich gehe davon aus, dass Sie nach Analyseergebnissen der Beprobung von Schmutzwasser im Bereich der Monschauer Landstraße/Schieferbenden fragen. Die Schmutzwasserentsorgung obliegt der Stadt Düren; Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Von mir als Untere Wasserbehörde wurde zu keinem Zeitpunkt die Beprobung von Schmutzwasser im angefragten Bereich beauftragt. Insofern liegen mir auch keine Analyseergebnisse vor. Ggf. kann Ihnen die Stadt Düren, Tiefbauamt, oder die Bezirksregierung Köln, weiterhelfen; sofern im o.a. Bereich Schmutzwasser beprobt wurde. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Für weitere Fragen im Hinblick auf den Zugang zu Informationen, die auf das Umweltinformationsrecht gestützt und die in meinem Haus vorhanden sind, steht ich Ihnen als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen