Versendung von Schreiben via Dialogpost an Steuerpflichtige
alle Verträge, Unterlagen, Rechtsgutachten, die Verpflichtung des Versenders der Dialogpost nach § 30 Abs. 9 AO, die gesamte Prozessbeschreibung für die Druckerstellung und Versendung der Dialogpost. Den Vertrag über die Versendung von Dialogpost mit den Postdienstleister, die Datenschutzfolgenabschätzung, den Vertrag der Auftragsverarbeitung, die Risikobewertung zur Versendung von Dialogpost.
Nach vorliegenden Informationen versendet das Finanzamt Oranienburg Erinnerungen zur Abgabe von Steuererklärungen per Dialogpost.
Nach der Rechtsprechung des VG Köln, Urt. v. 30.8.2019 – Az. 25 K 5770/16 darf Dialogpost nur für die Versendung Werbematerial genutzt werden. Erinnerungen an die Steuererklärung sind jedoch keine Werbepost. Es besteht daher die eventuell die Möglichkeit, dass das FA Oranienburg zur Schaffung prekärer Arbeitsverhältnisse und zum Lohndumping beiträgt. Zumindest jedoch besteht die Möglichkeit, dass ein nicht rechtskonformes Arbeiten des FA Oranienburg möglich ist.
Um mögliche Rechtsverstöße frühzeitig ausschließen zu können und möglicherweise den Gerichten Arbeit zu ersparen, sind die Informationen auch erforderlich und verhältnismäßig.
Warte auf Antwort
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Datum3. Dezember 2023
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18. Mai 2024
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Versendung von Schreiben via Dialogpost an Steuerpflichtige [#294074]
- Datum
- 3. Dezember 2023 10:15
- An
- Finanzamt Oranienburg
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Finanzamt Oranienburg
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Zwischeninformation
- Datum
- 14. Dezember 2023
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Zwischeninformation [#294074]
- Datum
- 10. Februar 2024 07:47
- An
- Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Versendung von Schreiben via Dialogpost an Steuerpflichtige“ [#294074]
- Datum
- 16. Februar 2024 11:36
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang beim Finanzamt Oranienburg vom 3. Dezember 2023
- Datum
- 26. Februar 2024 09:24
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Finanzamt Oranienburg vom 3. Dezember 2023 [#294074]
- Datum
- 14. März 2024 16:53
- An
- Finanzamt Oranienburg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Finanzamt Oranienburg
- Betreff
- Versendung von Schreiben via Dialogpost an Steuerpflichtige (#294074), Antrag nach dem AIG an das Finanzamt Oranienburg vom 3. Dezember 2023
- Datum
- 28. März 2024 10:13
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang beim Finanzamt Oranienburg vom 3. Dezember 2023
- Datum
- 26. April 2024 13:32
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Finanzamt Oranienburg vom 3. Dezember 2023 [#294074]
- Datum
- 26. April 2024 13:37
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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