Versetzung/Abordnung/Entlassung aus dem hessischen Schuldienst zum HMWK als Professor im Landesdienst
Ein hessischer Landesbeamter im Schuldienst (A13 - Beamter auf Lebzeit) wurde für ein Professorenamt W2 berufen an einer hessischen Hochschule oder Universtität.
1. Welche beamtenrechtlichen Möglichkeiten hat der verbeamtete Landesbeamte im Schuldienst um das Professorenamt anzunehmen? Ist es möglich das man für das Professorenamt auf unbegrenzte Zeit und Dauer abgeordnet oder versetzt wird zur jeweiligen Universität und Hochschule, ohne dass der Beamtenstatus aufgelöst wird? Würde man dann mit einer neuen Besoldungsstufe Bes. Gr. W2 HBesG zur jeweiligen Universität und Hochschule versetzt oder abgeordnet werden? Besteht rein theoretisch diese Möglichkeit?
2. Falls keine Abordnung oder Versetzung auf Dauer möglich ist besteht hier dann nur die Möglichkeit einen Antrag auf Entlassung aus dem Schuldienst zu stellen um dann wieder als Professor (Beamter) eingestellt zu werden?
3. Gilt in diesem speziellen Fall auch, dass wenn jemand bereits auf Lebzeit verbeamtet ist, dass bei der ersten Berufung in ein Professor:innenamt die Beschäftigung gemäß § 67 Abs. 7 HessHG zunächst in einem Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt? Oder gibt es hier spezielle Ausnahmen im Rahmen einer Abordnung oder Versetzung bei dem die Lebzeitverbeamtung aufrechterhalten wird?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
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Datum21. April 2024
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24. Mai 2024
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