Versicherung der Abgeordneten - Private und Gesetzliche Krankenversicherung
Anfrage an:
Sächsischer Landtag
Wie hoch ist der Anteil der Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung bezogen auf alle Fraktionsmitglieder der einzelnen Fraktionen des Sächsischen Landtages?
Nach meiner Ansicht handelt es sich bei den Abgeordneten um Personen des öffentlichen Rechts. Aus der Wahl der Krankenkasse können keine Rückschlüsse über Krankheiten von einzelnen Angeordneten erfolgen.
Ich freue mich über die Antwort.
Anfrage abgelehnt
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Datum26. April 2023
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31. Mai 2023
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