versiegelte Fläche / Niederschlagswassergebühren

Die Angabe der insgesamt versiegelten Fläche in m² sowie die insgesamt erhobenen Niederschlagswassergebühren nach '7.5 Beitragssatzung und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung' unter § 14.

Um den Anteil an Schmutzwasser herausrechnen zu können, die Abgerechnete m² dessen.

Das ganze analog zu den bisherigen Energieberichten der Stadt Hamminkeln für ab dem Jahre 2006 bis 2022 jährlich.

Beispiel Datensätze:
Jahr | versiegelte Fläche m² | Neuversiegelte Fläche m² | Entsiegelte Fläche m² | Einnahmen durch Niederschlagswassergebühren insgesamt | Schmutzwassergebühren m²

Diese Anfrage bezieht sich auf mehrere Aspekte, vorallem auch der weiteren der Auswertung der bisherigen Energieberichte, sowie dem umwelt relevanten Aspekt des absinkendem Grundwasserspiegels.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
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Antonio Gottlieb
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Kommunalverwaltung Hamminkeln Details
Von
Antonio Gottlieb
Betreff
versiegelte Fläche / Niederschlagswassergebühren [#280452]
Datum
4. Juni 2023 16:09
An
Kommunalverwaltung Hamminkeln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Angabe der insgesamt versiegelten Fläche in m² sowie die insgesamt erhobenen Niederschlagswassergebühren nach '7.5 Beitragssatzung und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung' unter § 14. Um den Anteil an Schmutzwasser herausrechnen zu können, die Abgerechnete m² dessen. Das ganze analog zu den bisherigen Energieberichten der Stadt Hamminkeln für ab dem Jahre 2006 bis 2022 jährlich. Beispiel Datensätze: Jahr | versiegelte Fläche m² | Neuversiegelte Fläche m² | Entsiegelte Fläche m² | Einnahmen durch Niederschlagswassergebühren insgesamt | Schmutzwassergebühren m² Diese Anfrage bezieht sich auf mehrere Aspekte, vorallem auch der weiteren der Auswertung der bisherigen Energieberichte, sowie dem umwelt relevanten Aspekt des absinkendem Grundwasserspiegels.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antonio Gottlieb Anfragenr: 280452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280452/ Postanschrift Antonio Gottlieb << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Antonio Gottlieb

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Kommunalverwaltung Hamminkeln
WG: Anfrage vom 05.06.2023, 280452 Sehr geehrter Herr Gottlieb, ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Geset…
Von
Kommunalverwaltung Hamminkeln
Betreff
WG: Anfrage vom 05.06.2023, 280452
Datum
23. Juni 2023 10:15
Status
Warte auf Antwort
2-0e09e9600e09e6ec002d5464c12589d7.jpg
2,0 KB


Sehr geehrter Herr Gottlieb, ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) vom 05.06.2023 und möchte Ihnen folgendes mitteilen: Die von Ihnen gewünschten Informationen sind Bestandteil der jährlichen Gebührenkalkulation zur leitungsgebundenen Abwasserentsorgung bzw. des diesbezüglichen Jahresabschlusses. Diese Unterlagen werden jeweils im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Stadt Hamminkeln veröffentlicht und sind dort rückblickend bis zum Jahr 2007 abrufbar. Ich möchte Sie daher bitten, sich in diesem Rahmen über die gewünschten Daten zu informieren. Das IFG NRW sieht in § 5 Abs. 4 sogar vor, dass Anträge abgelehnt werden können, wenn sich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen kann. Sollten Sie über die dort abrufbaren Daten hinaus Informationen benötigen, würde es sich dabei um eine gebührenpflichtige Auskunft handeln. Der Gebührentarif zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) sieht bei einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand eine Gebühr von bis zu 500 € vor. Aufgrund des Umfangs und des zeitlichen Rahmens der von Ihnen gewünschten Informationen würde dieser Gebührenrahmen ausgeschöpft werden. Billigkeitsgründe, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr gemäß § 2 VerwGebO IFG NRW führen könnten, sind vorliegend nicht erkennbar. Insbesondere wurden keine Argumente vorgetragen, die eine Gebührenreduzierung zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheinen lassen. Mit freundlichen Grüßen