Versorgung verwundeter ukrainischer Militärangehöriger

Im Mai wurde der Regierende Bürgermeister von Berlin (Quelle: https://www.berlin.de/aktuelles/8225759-958090-berlin-uebernimmt-kosten-fuer-verletzte-.html) wie folgt zitiert.

«Soldatinnen und Soldaten werden in Berliner Krankenhäusern versorgt und müssen dafür die Kosten nicht tragen. Diese werden durch die Sozialämter getragen».

Werden die Kosten aus dem Haushalt des Landes Berlin getragen werden oder aber über das SGB durch das gesetzliche Krankenversicherungssystem?

Wenn die Soldatinnen/Soldaten nach der Ankunft gegen die monatliche Pauschale von 114,00 EUR in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert wären, dann wäre die Aussage des Regierenden Bürgermeisters falsch, da die wesentlichen Kosten durch die Versichertengemeinschaft getragen werden, da diese erstattete Kostenpauschale - wie bereits von der Bundesregierung festgestellt - nicht kostendeckend ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2023
  • Frist
    13. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Mai…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versorgung verwundeter ukrainischer Militärangehöriger [#285952]
Datum
11. August 2023 19:57
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Mai wurde der Regierende Bürgermeister von Berlin (Quelle: https://www.berlin.de/aktuelles/8225759-958090-berlin-uebernimmt-kosten-fuer-verletzte-.html) wie folgt zitiert. «Soldatinnen und Soldaten werden in Berliner Krankenhäusern versorgt und müssen dafür die Kosten nicht tragen. Diese werden durch die Sozialämter getragen». Werden die Kosten aus dem Haushalt des Landes Berlin getragen werden oder aber über das SGB durch das gesetzliche Krankenversicherungssystem? Wenn die Soldatinnen/Soldaten nach der Ankunft gegen die monatliche Pauschale von 114,00 EUR in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert wären, dann wäre die Aussage des Regierenden Bürgermeisters falsch, da die wesentlichen Kosten durch die Versichertengemeinschaft getragen werden, da diese erstattete Kostenpauschale - wie bereits von der Bundesregierung festgestellt - nicht kostendeckend ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285952/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Anfrage vom 11.08.2023 wurde bisher nicht beantwortet. Eine verwaltungsrechtlich vorgesehene Ei…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versorgung verwundeter ukrainischer Militärangehöriger [#285952]
Datum
12. September 2023 20:28
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage vom 11.08.2023 wurde bisher nicht beantwortet. Eine verwaltungsrechtlich vorgesehene Eingangsbestätigung wurde nicht erteilt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285952/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versorgung verwundeter ukrainischer Militärangehöriger“ vom 11.08.…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versorgung verwundeter ukrainischer Militärangehöriger [#285952]
Datum
13. September 2023 20:49
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versorgung verwundeter ukrainischer Militärangehöriger“ vom 11.08.2023 (#285952) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr [geschwärzt], Ihre Zuschrift zum Betreff ist am 14.09.2023 in der Bürgerberatung des Regierenden Bürgermeist…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Versorgung verwundeter ukrainischer Militärangehöriger [#285952]
Datum
19. September 2023 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr [geschwärzt], Ihre Zuschrift zum Betreff ist am 14.09.2023 in der Bürgerberatung des Regierenden Bürgermeisters eingegangen und wurde mir zur Beantwortung übergeben. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Zuschriften mussten Sie länger auf die Antwort warten, wofür ich um Entschuldigung bitte. Nach Eingang der nötigen Informationen kann ich Ihnen nun folgendes mitteilen: Die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung ukrainischer Soldaten und Soldatinnen erfolgt bei Erfüllung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen über das (1) SGB II/SGB XII oder das (2) AsylbLG. 1. Leistungsgewährung nach SGB II / SGB XII Besitzt die Soldatin oder der Soldat nach entsprechender Registrierung bereits eine Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG, so besteht der Zugang zu Leistungen nach SGB II oder SGB XII. Leistungen nach SGB II erhalten Personen, die erwerbsfähig sind und bei denen kein Leistungsausschluss vorliegt. Sie werden in der GKV versichert. Die Leistungen nach SGB II werden durch das Jobcenter gewährt. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, erhalten Leistungen nach dem SGB XII. Dies gilt auch für Personen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate im Krankenhaus untergebracht sein werden, da diese vom SGB II-Leistungsbezug ausgeschlossen sind. Bei Soldatinnen oder Soldaten, die aufgrund einer Kriegsverletzung in Berlin im Krankenhaus behandelt werden, ist in der Regel davon auszugehen, dass diese für einen Zeitraum von 6 Monaten nicht erwerbsfähig sind. Nach SGB XII besteht ein Zugang zu Gesundheitsleistungen im Umfang des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Leistungen nach SGB XII werden durch das jeweils zuständige Sozialamt gewährt. 2. Leistungsgewährung nach AsylBLG Ist noch keine vollständige Registrierung erfolgt, so werden die Gesundheitsleistungen nicht nach dem SGB II bzw. SGB XII übernommen. In diesem Fall ist eine Kostenübernahme der Gesundheitsleistungen nach dem AsylbLG möglich. Hierzu muss ein Schutzgesuch geäußert werden, das bei Schwerstverletzten auch konkludent und noch in angemessener Frist nach der Behandlung erfolgen kann. Die Leistungsgewährung erfolgt - wie bei SGB XII - durch das bezirkliche Sozialamt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] (*[geschwärzt], *[geschwärzt], *[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] *[geschwärzt], *[geschwärzt], *[geschwärzt]!