Versorgungswerk der Architektenkammer NRW

eine Abschrift des Hoheitsaktes des Landes NRW, nach dem das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt wurde.
Ich bitte deshalb darum, weil sich das Versorgungswerk auf eigenen Formularen, die z.B. Einwohnermeldeämtern vorgelegt werden sollen, folgendermaßen bezeichnet: "Versorgungswerk der Architektenkammer NRW [neue Zeile] Körperschaft des öffentlichen Rechts".
Das erweckt den Eindruck, als sei das Versorgungswerk selbst eine Körperschaft öffentlicen Rechts.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versorgungswerk der Architektenkammer NRW [#250672]
Datum
6. Juni 2022 14:14
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Abschrift des Hoheitsaktes des Landes NRW, nach dem das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt wurde. Ich bitte deshalb darum, weil sich das Versorgungswerk auf eigenen Formularen, die z.B. Einwohnermeldeämtern vorgelegt werden sollen, folgendermaßen bezeichnet: "Versorgungswerk der Architektenkammer NRW [neue Zeile] Körperschaft des öffentlichen Rechts". Das erweckt den Eindruck, als sei das Versorgungswerk selbst eine Körperschaft öffentlicen Rechts.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250672/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Antrag nach IFG; Az: Vers. 30-03-18-2-01/22 - IIIB4 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Gr…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag nach IFG; Az: Vers. 30-03-18-2-01/22 - IIIB4
Datum
9. Juni 2022 09:47
Status
Warte auf Antwort
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
4,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Grundlage des IFG ist im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.06.2022 eingegangen und wird hier nunmehr bearbeitet. Ich werde mich bei Ihnen per Mail melden, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Bei Fragen erreichen Sie mich unter der angegebenen Telefonnummer. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ist das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW eine Körperschaft öffentlichen Rechts?
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Ist das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW eine Körperschaft öffentlichen Rechts?
Datum
13. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen