Verspätet entfernte Wahlplakate

Die in Hagen geltenden Regelungen bzgl. Wahlplakatierung,

und für die vergangene Europawahl 2019 aufgeschlüsselt nach Partei
- Anzahl genehmigter Wahlplakate
- Anzahl bekannter/dokumentierter Fälle zu lange nach der Wahl hängender Wahlplakate
- Anzahl der Fälle, in denen es zu Konsequenzen kam

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verspätet entfernte Wahlplakate [#160925]
Datum
29. Juli 2019 12:21
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die in Hagen geltenden Regelungen bzgl. Wahlplakatierung, und für die vergangene Europawahl 2019 aufgeschlüsselt nach Partei - Anzahl genehmigter Wahlplakate - Anzahl bekannter/dokumentierter Fälle zu lange nach der Wahl hängender Wahlplakate - Anzahl der Fälle, in denen es zu Konsequenzen kam
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Hagen
Sehre geehrter Herr Antragsteller/in, folgende Parteien haben in Hagen einen Antrag auf Erteilung einer Sondernut…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
WG: Verspätet entfernte Wahlplakate [#160925]
Datum
29. Juli 2019 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehre geehrter Herr Antragsteller/in, folgende Parteien haben in Hagen einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Anbringung von Wahlplakaten gestellt: AFD, BIG, CDU, Die Grünen, Die Linke, FDP, Freie Wähler, MLPD, ÖDP, SPD und die Tierschutzpartei. Eine Aussage über die Anzahl der im Einzelfall genehmigten Wahlplakate ist leider nicht möglich, da hierüber keine statistisch auswertbaren Aufzeichnungen existieren. Da es im Zusammenhang mit der Europawahl 2019 weder Feststellungen noch Beschwerden im Hinblick auf nicht fristgerecht abgehängte Plakate gab, kann ich Ihnen hierzu leider ebenfalls kein Zahlenmaterial mitteilen. In Folge dessen sind auch keine ahndungswürdigen Sachverhalte bekannt und wurden keinerlei Sanktionen verhängt. Mit freundlichen Grüßen