Versteigerung von Kfz.

Viele Städte versteigern abgeschleppte und nicht abgeholte Kfz.
Wird in Bielefeld so eine Auktion durchgeführt?
Welche Voraussetzungen sollte ich erfüllen um daran teilzunehmen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
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Heinrich Görzen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
Heinrich Görzen
Betreff
Versteigerung von Kfz. [#227305]
Datum
24. August 2021 12:42
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Viele Städte versteigern abgeschleppte und nicht abgeholte Kfz. Wird in Bielefeld so eine Auktion durchgeführt? Welche Voraussetzungen sollte ich erfüllen um daran teilzunehmen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinrich Görzen Anfragenr: 227305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227305/ Postanschrift Heinrich Görzen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heinrich Görzen
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Eingangsbestätigung Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
24. August 2021 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Sehr geehrter Herr Görzen, die Stadt Bielefeld führt keine Kfz-Versteigerungen durch. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Versteigerung von Kfz. [#227305]
Datum
25. August 2021 12:48
Status
Sehr geehrter Herr Görzen, die Stadt Bielefeld führt keine Kfz-Versteigerungen durch. Mit freundlichen Grüßen