Verstoß gegen Art. 1 Abkommen zur Abschaffung der Sklaverei vom 25.09.1926 iVm PfiV gGmbH Köln
Ich nehme Bezug auf die Ihnen in anhängigem Verfahren vorliegenden OLG-Gerichtsaktenzeichen:
II-27 UF 106/18
II-27 UF 192/18
II-27 UFH 4/19
Ihre Gebietskörperschaft leistet Sozial-Zahlungen nach SGB VIII zu privat-/zivilrechtlichen Verträgen, die vor dem OLG angegriffen und somit grundsätzlich nichtig sind ("Vertrag zu Lasten Dritter" iVm Beteiligung der Pflegeeltern erst im laufenden Verfahren, also einer ZWEIFELSFREI organisierten rechtlichen Beziehung der ORIGINÄR und GRUNDRECHTLICH zu schützenden "Gruppe Familie" zu bzw. gegenüber einem bloßen Vertragsverhältnis) !!!
Bitte weisen Sie mir durch rechtsKRÄFTIGE (bloße Rechtswirksamkeit reicht im Beschwerdeverfahren nicht) Gerichtsentscheidungen (ggf. anonymisiert) nach, dass Ihre Gebietskörperschaft keinen Verstoß gegen u.a. Art. 1 Abs. 1-3, 2 Abs. 1-2, 6 Abs. 1-3, 19 Abs. 2 und 4 GG iVm Art. 1 Abkommen zur Abschaffung der Sklaverei vom 25.09.1926 iVm Art. 2 und 6 Abs. 2 CPED (UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen) und u.a. §§ 235, 239, 239a, 239b, 240, 331ff StGB begeht, da u.a. gerade Art. 1 Abs. 3, Art. 6 Abs. 1, Art. 19 Abs. 2 und 4 und Art. 20 Abs. 3 GG gegenüber einem Minderjährigen einzuhalten sind.
Ich berufe mich hierbei auf Art. 6 Abs. 4 iVm Art. 3 GG, womit ich der unter Art. 6 Abs. 1 GG GRUNDRECHTLICH geschützten "Gruppe Familie" (somit der Mutter UND dem Vater UND ihrem Kind) zum "Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" in dieser Kenntnis gegenüber GRUNDRECHTEN gegenüber offenbar auch grundrechtlich verpflichtet bin.
Es ist nicht nachvollziehbar und nicht hinnehmbar, dass während laufender HOHEITLICHER (jugendamtlicher und gerichtlicher) Ermittlungspflichten Private installiert und bezahlt werden, damit eine "Gruppe Familie" mit MATERIELLEM Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht nur gestört, sondern wie hier für mich OFFENSICHTLICH unter IHRER Bezahlung vorliegend sogar zerstört wird.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum30. August 2021
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1. Oktober 2021
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