Verstoß gegen Art. 1 Abkommen zur Abschaffung der Sklaverei vom 25.09.1926 iVm PfiV gGmbH Köln

Ich nehme Bezug auf die Ihnen in anhängigem Verfahren vorliegenden OLG-Gerichtsaktenzeichen:
II-27 UF 106/18
II-27 UF 192/18
II-27 UFH 4/19

Ihre Gebietskörperschaft leistet Sozial-Zahlungen nach SGB VIII zu privat-/zivilrechtlichen Verträgen, die vor dem OLG angegriffen und somit grundsätzlich nichtig sind ("Vertrag zu Lasten Dritter" iVm Beteiligung der Pflegeeltern erst im laufenden Verfahren, also einer ZWEIFELSFREI organisierten rechtlichen Beziehung der ORIGINÄR und GRUNDRECHTLICH zu schützenden "Gruppe Familie" zu bzw. gegenüber einem bloßen Vertragsverhältnis) !!!

Bitte weisen Sie mir durch rechtsKRÄFTIGE (bloße Rechtswirksamkeit reicht im Beschwerdeverfahren nicht) Gerichtsentscheidungen (ggf. anonymisiert) nach, dass Ihre Gebietskörperschaft keinen Verstoß gegen u.a. Art. 1 Abs. 1-3, 2 Abs. 1-2, 6 Abs. 1-3, 19 Abs. 2 und 4 GG iVm Art. 1 Abkommen zur Abschaffung der Sklaverei vom 25.09.1926 iVm Art. 2 und 6 Abs. 2 CPED (UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen) und u.a. §§ 235, 239, 239a, 239b, 240, 331ff StGB begeht, da u.a. gerade Art. 1 Abs. 3, Art. 6 Abs. 1, Art. 19 Abs. 2 und 4 und Art. 20 Abs. 3 GG gegenüber einem Minderjährigen einzuhalten sind.

Ich berufe mich hierbei auf Art. 6 Abs. 4 iVm Art. 3 GG, womit ich der unter Art. 6 Abs. 1 GG GRUNDRECHTLICH geschützten "Gruppe Familie" (somit der Mutter UND dem Vater UND ihrem Kind) zum "Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" in dieser Kenntnis gegenüber GRUNDRECHTEN gegenüber offenbar auch grundrechtlich verpflichtet bin.

Es ist nicht nachvollziehbar und nicht hinnehmbar, dass während laufender HOHEITLICHER (jugendamtlicher und gerichtlicher) Ermittlungspflichten Private installiert und bezahlt werden, damit eine "Gruppe Familie" mit MATERIELLEM Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht nur gestört, sondern wie hier für mich OFFENSICHTLICH unter IHRER Bezahlung vorliegend sogar zerstört wird.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. August 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kreis Siegen-Wittgenstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verstoß gegen Art. 1 Abkommen zur Abschaffung der Sklaverei vom 25.09.1926 iVm PfiV gGmbH Köln [#227565]
Datum
30. August 2021 00:27
An
Kreis Siegen-Wittgenstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich nehme Bezug auf die Ihnen in anhängigem Verfahren vorliegenden OLG-Gerichtsaktenzeichen: II-27 UF 106/18 II-27 UF 192/18 II-27 UFH 4/19 Ihre Gebietskörperschaft leistet Sozial-Zahlungen nach SGB VIII zu privat-/zivilrechtlichen Verträgen, die vor dem OLG angegriffen und somit grundsätzlich nichtig sind ("Vertrag zu Lasten Dritter" iVm Beteiligung der Pflegeeltern erst im laufenden Verfahren, also einer ZWEIFELSFREI organisierten rechtlichen Beziehung der ORIGINÄR und GRUNDRECHTLICH zu schützenden "Gruppe Familie" zu bzw. gegenüber einem bloßen Vertragsverhältnis) !!! Bitte weisen Sie mir durch rechtsKRÄFTIGE (bloße Rechtswirksamkeit reicht im Beschwerdeverfahren nicht) Gerichtsentscheidungen (ggf. anonymisiert) nach, dass Ihre Gebietskörperschaft keinen Verstoß gegen u.a. Art. 1 Abs. 1-3, 2 Abs. 1-2, 6 Abs. 1-3, 19 Abs. 2 und 4 GG iVm Art. 1 Abkommen zur Abschaffung der Sklaverei vom 25.09.1926 iVm Art. 2 und 6 Abs. 2 CPED (UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen) und u.a. §§ 235, 239, 239a, 239b, 240, 331ff StGB begeht, da u.a. gerade Art. 1 Abs. 3, Art. 6 Abs. 1, Art. 19 Abs. 2 und 4 und Art. 20 Abs. 3 GG gegenüber einem Minderjährigen einzuhalten sind. Ich berufe mich hierbei auf Art. 6 Abs. 4 iVm Art. 3 GG, womit ich der unter Art. 6 Abs. 1 GG GRUNDRECHTLICH geschützten "Gruppe Familie" (somit der Mutter UND dem Vater UND ihrem Kind) zum "Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" in dieser Kenntnis gegenüber GRUNDRECHTEN gegenüber offenbar auch grundrechtlich verpflichtet bin. Es ist nicht nachvollziehbar und nicht hinnehmbar, dass während laufender HOHEITLICHER (jugendamtlicher und gerichtlicher) Ermittlungspflichten Private installiert und bezahlt werden, damit eine "Gruppe Familie" mit MATERIELLEM Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht nur gestört, sondern wie hier für mich OFFENSICHTLICH unter IHRER Bezahlung vorliegend sogar zerstört wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227565/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund eines automatisierten Adressvorschlags bei der Eingabe "Siegburg&qu…
An Kreis Siegen-Wittgenstein Details
Von
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Betreff
AW: Verstoß gegen Art. 1 Abkommen zur Abschaffung der Sklaverei vom 25.09.1926 iVm PfiV gGmbH Köln [#227565]
Datum
31. August 2021 23:23
An
Kreis Siegen-Wittgenstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund eines automatisierten Adressvorschlags bei der Eingabe "Siegburg" ist mir offensichtlich ein Fehler unterlaufen, in dem ich den Adressvorschlag nicht mit der notwendigen Aufmerksamkeit und somit voreilig akzeptiert hatte: "Siegburg" liegt natürlich NICHT im Kreis "Siegen-Wittgenstein". Hiermit ziehe ich meine Anfrage bei Ihnen zurück und entschuldige mich für mein Versehen. Mit freundlichen Grüßen. Anfragenr: 227565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227565/