Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung: Verfahren gegen die Kohl KG

Ihrer Behörde sind im Jahr 2018 mehrere Beschwerden bzw. Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung des Inkassounternehmens KOHL GmbH & Co. KG aus Münster-Sarmsheim gemeldet worden:

- Bitte stellen Sie mir jegliche Kommunikation innerhalb Ihrer Behörde, in Ihre Behörde hinein und aus Ihrer Behörde heraus zur Verfügung, die sich mit diesen Vorgängen befasst.

- Hierbei interessieren mich jegliche Schriftwechsel (E-Mails, Fax, Brief, Hauspost, handschriftliche Notizen) sowie Termine und auch Aufzeichnungen wie Protokolle oder Handzettel zu eventuellen Treffen. Auch in geschwärzter Form bei etwaigen datenschutzrechtlichen Bedenken.

Sollten Sie Rückfragen haben oder es nötig und möglich sein, meine Anfrage weiter zu spezifizieren, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit mir auf.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    27. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • Kosten dieser Information:
    330,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihrer Behörde sin…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung: Verfahren gegen die Kohl KG [#146671]
Datum
27. Mai 2019 16:19
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihrer Behörde sind im Jahr 2018 mehrere Beschwerden bzw. Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung des Inkassounternehmens KOHL GmbH & Co. KG aus Münster-Sarmsheim gemeldet worden: - Bitte stellen Sie mir jegliche Kommunikation innerhalb Ihrer Behörde, in Ihre Behörde hinein und aus Ihrer Behörde heraus zur Verfügung, die sich mit diesen Vorgängen befasst. - Hierbei interessieren mich jegliche Schriftwechsel (E-Mails, Fax, Brief, Hauspost, handschriftliche Notizen) sowie Termine und auch Aufzeichnungen wie Protokolle oder Handzettel zu eventuellen Treffen. Auch in geschwärzter Form bei etwaigen datenschutzrechtlichen Bedenken. Sollten Sie Rückfragen haben oder es nötig und möglich sein, meine Anfrage weiter zu spezifizieren, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit mir auf.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem LTranspG vom 27.05.2019 [#146671] Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Rückmeldung, un…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem LTranspG vom 27.05.2019 [#146671]
Datum
14. Juni 2019 10:48
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Rückmeldung, und die darin enthaltenen Informationen! Auch wenn ich in meiner Anfrage kein schutzwürdiges Interesse der Kohl Gmbh & Co. KG am Ausschluss des Informationszugangs erkennen kann, ziehe ich meinen Antrag wegen des erforderlichen Aufwands und der damit verbundenen Kosten mit diesem Schreiben zurück. Bitte betrachten Sie damit meine IFG-Anfrage als erledigt an. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 146671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>