Verstöße gegen Maskenpflicht

Laut Webseite der BVG (https://www.bvg.de/de/corona) riskieren Fahrgäste ohne FFP2-Maske eine Strafe von mindestens 50 €.

Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht durchgeführt wurden (zum Beispiel pro Woche), wie viele Fahrgäste ohne Maske angetroffen wurden, und wie viel Strafen erhoben wurden.

Bitte teilen Sie mir als Vergleichsgröße mit, wie viele Fahrkartenkontrollen in den jeweils gleichen Zeiträumen durchgeführt wurden und wie viele erhöhten Beförderungsentgelder erhoben wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verstöße gegen Maskenpflicht [#262762]
Datum
8. November 2022 15:10
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Webseite der BVG (https://www.bvg.de/de/corona) riskieren Fahrgäste ohne FFP2-Maske eine Strafe von mindestens 50 €. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht durchgeführt wurden (zum Beispiel pro Woche), wie viele Fahrgäste ohne Maske angetroffen wurden, und wie viel Strafen erhoben wurden. Bitte teilen Sie mir als Vergleichsgröße mit, wie viele Fahrkartenkontrollen in den jeweils gleichen Zeiträumen durchgeführt wurden und wie viele erhöhten Beförderungsentgelder erhoben wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262762/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG) i…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 22/00569 - Verstöße gegen Maskenpflicht [#262762]
Datum
10. November 2022 19:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG) ist bei uns eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Wir möchten darauf hinweisen, dass über IFG-Anträge in Form eines Verwaltungsaktes rechtlich beschieden wird. Ein Verwaltungsakt ist jedoch über E- Mail nicht zustellfähig, so dass wir von Ihnen eine zustellfähige Anschrift benötigen. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass IFG-Anträge gebührenpflichtig sind, vgl. § 16 BlnIFG. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand. Der gesetzliche Rahmen gem. dem Berliner Gesetz über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung ist in Tarifstelle 1004 festgelegt (bis zu 500 EUR). Bitte teilen Sie unter <<E-Mail-Adresse>> mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten und Sie die Gebühren übernehmen. Erst im Anschluss wird mit der Einholung der Auskünfte begonnen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich aus meiner Sicht um eine kostenfreie, einfache Auskunft. Sollten …
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 22/00569 - Verstöße gegen Maskenpflicht [#262762]
Datum
5. Dezember 2022 11:38
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich aus meiner Sicht um eine kostenfreie, einfache Auskunft. Sollten bei der Bearbeitung meines Antrages doch Kosten entstehen, so bitte ich Sie, meinen Antrag so zu bearbeiten, dass keine Kosten entstehen. Bitte teilen Sie mir beispielsweise aufgeschlüsselt nach Monaten die Gesamtzahl der geahndeten Verstöße gegen die FFP2-Maskenpflicht mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262762/

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr << Antragsteller:in >> wir versuchen, die Anfrage einfach und kostenfrei zu halten, wenn möglic…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 22/00569 - Verstöße gegen Maskenpflicht [#262762]
Datum
8. Dezember 2022 16:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir versuchen, die Anfrage einfach und kostenfrei zu halten, wenn möglich. Gleichwohl würde uns zur Bearbeitung noch eine zustellfähige Adresse fehlen, da Verwaltungsakte nicht über Email zustellfähig sind. Mit freundlichen Grüßen,