Verstöße gegen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden

Eine Übersicht über polizeiliche Kontrollmaßnahmen der letzten 12 Monate betreffend

Verstöße gegen § 5 Absatz 4 Satz 3 StVO (Sicherheitsabstand beim Überholen von Rad Fahrenden)

jeweils unterteilt nach

(A) Häufigkeit und Umfang der durchgeführten Kontrollmaßnahmen (z.B. in Form der Anzahl der kontrollierten Verkehrsteilnehmer oder in Form von Datum und Dauer der durchgeführten Kontrollmaßnahmen)

(B) Anzahl festgestellter Verstöße. Wieviele der Verstöße haben im Stadtgebiet Augsburg stattgefunden?

Ich habe ein berechtigtes Interesse an diesem Sachverhalte, da ich selbst viel in der Stadt mit dem Fahrrad unterwegs bin und häufig viel zu knapp überholt werde. Gerne möchte ich mich an die Straßenverkehrsbehörden wenden und diese bitte, die Möglichkeit, Überholverbote von einspurigen Fahrzeugen (u.a. Fahrräder), an meiner Meinung nach besonders kritischen Stellen, anzuordnen. Dafür benötige ich eine Datengrundlage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2024
  • Frist
    2. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Mathilda Brot
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht über polizeiliche K…
An Polizeipräsidium Schwaben Nord Details
Von
Mathilda Brot
Betreff
Verstöße gegen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden [#298878]
Datum
31. Januar 2024 14:26
An
Polizeipräsidium Schwaben Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über polizeiliche Kontrollmaßnahmen der letzten 12 Monate betreffend Verstöße gegen § 5 Absatz 4 Satz 3 StVO (Sicherheitsabstand beim Überholen von Rad Fahrenden) jeweils unterteilt nach (A) Häufigkeit und Umfang der durchgeführten Kontrollmaßnahmen (z.B. in Form der Anzahl der kontrollierten Verkehrsteilnehmer oder in Form von Datum und Dauer der durchgeführten Kontrollmaßnahmen) (B) Anzahl festgestellter Verstöße. Wieviele der Verstöße haben im Stadtgebiet Augsburg stattgefunden? Ich habe ein berechtigtes Interesse an diesem Sachverhalte, da ich selbst viel in der Stadt mit dem Fahrrad unterwegs bin und häufig viel zu knapp überholt werde. Gerne möchte ich mich an die Straßenverkehrsbehörden wenden und diese bitte, die Möglichkeit, Überholverbote von einspurigen Fahrzeugen (u.a. Fahrräder), an meiner Meinung nach besonders kritischen Stellen, anzuordnen. Dafür benötige ich eine Datengrundlage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Mathilda Brot Anfragenr: 298878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298878/
Mit freundlichen Grüßen Mathilda Brot
Mathilda Brot
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verstöße gegen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden“ vom…
An Polizeipräsidium Schwaben Nord Details
Von
Mathilda Brot
Betreff
AW: Verstöße gegen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden [#298878]
Datum
5. März 2024 09:55
An
Polizeipräsidium Schwaben Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verstöße gegen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden“ vom 31.01.2024 (#298878) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mathilda Brot

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Polizeipräsidium Schwaben Nord
Sehr geehrte Frau Brot, das allgemeine Auskunftsrecht ist gemäß Art. 39 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayDSG auf di…
Von
Polizeipräsidium Schwaben Nord
Betreff
WG: Verstöße gegen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden [#298878]
Datum
7. März 2024 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brot, das allgemeine Auskunftsrecht ist gemäß Art. 39 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayDSG auf die Bayerische Polizei und die für ihre Aufsicht zuständigen Stellen nicht anwendbar. Ihre Frage wird daher als allgemeine Bürgeranfrage eingestuft. Zu Ihrer Fragestellung können wir Ihnen Folgendes mitteilen: zu (A) Kontrollmaßnahmen werden im täglichen Dienst durchgeführt und daher nicht mit Datum und Dauer festgehalten. zu (B) Unter Tatbestand Nr. 105112 (Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein) ergab sich in der Zeit von 03/23 bis 02/24 in Augsburg/Stadtgebiet eine Zahl von 39 Verfahren. Eine darüber hinausgehende Beantwortung Ihrer Anfrage kann, auch vor dem Hintergrund der hierzu erforderlichen Verarbeitung von personenbezogenen Daten, nicht erfolgen. Auch werden nicht über alle Ihrer Fragemodi entsprechende Aufzeichnungen geführt. Hierfür bitten wir um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen